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Ratgeber

Pflegegrad 1 Leistungen: Was es gibt und was nicht

Stand: Oktober 2026 Mit 6 Quellen

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Geplante Pflegereform ab 2027. Das Bundeskabinett hat am 30. September 2026 einen Gesetzentwurf zur Pflegereform beschlossen. Er soll ab 1. Januar 2027 viele Leistungen der Pflegeversicherung ändern, etwa Pflegegeld, Entlastungsbetrag, Pflegehilfsmittel und Verhinderungspflege. Bundestag und Bundesrat haben noch nicht entschieden, der Entwurf ist also noch kein Gesetz und kann sich noch ändern. Bis ein Gesetz in Kraft tritt, gelten die heutigen Regeln und Beträge weiter. Maßgeblich bleibt der Bescheid Ihrer Pflegekasse. Stand: Oktober 2026. Zum Entwurf beim Bundesgesundheitsministerium.

Kurz gesagt

Mit Pflegegrad 1 stehen Ihnen jeden Monat bis zu 131 Euro Entlastungsbetrag und bis zu 42 Euro Pflegehilfsmittel zum Verbrauch zu (Pflegebox), dazu Beratung, Pflegekurse und einmalige Zuschüsse für den Umbau der Wohnung (§ 28a SGB XI). Pflegegeld und Pflegesachleistung gibt es erst ab Pflegegrad 2. Stand: Oktober 2026.

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Pflegegrad 1 heißt in der Pflegeversicherung „geringe Beeinträchtigung der Selbständigkeit“, und danach sieht auch das Leistungspaket aus: Es gibt Hilfen für den Alltag und Zuschüsse für die Wohnung, aber keine monatliche Überweisung wie beim Pflegegeld. Wer alles ausschöpft, kommt auf rund 173 Euro im Monat. Was davon wann bei Ihnen ankommt, steht hier. Ob Sie den Pflegegrad überhaupt erreichen, klärt der Artikel Pflegegrad 1: Voraussetzungen und Punkte.

Gibt es oder gibt es nicht

LeistungBei Pflegegrad 1?Betrag
Entlastungsbetragjabis 131 Euro im Monat
Pflegehilfsmittel zum Verbrauch (Pflegebox)jabis 42 Euro im Monat
Wohnumfeld-Zuschussja, auf Antragbis 4.180 Euro je Maßnahme
Hausnotrufja, wenn Sie überwiegend allein lebenKasse zahlt dem Anbieter 27 Euro netto im Monat
Pflegekurse für Angehörigejakostenlos
Beratungsbesuch zu Hauseja, halbjährlich auf Abrufkostenlos
Pflegegeldneingibt es ab Pflegegrad 2
Pflegesachleistung (Pflegedienst direkt von der Kasse)neingibt es ab Pflegegrad 2
Verhinderungs- und Kurzzeitpflege (Jahresbetrag)neingibt es ab Pflegegrad 2

Die Pflegebox ist die Leistung, die bei Pflegegrad 1 sofort anläuft. Sobald der Bescheid da ist, haben Sie jeden Monat Anspruch auf Handschuhe, Desinfektionsmittel, Bettschutz und Mundschutz im Wert von bis zu 42 Euro. Beim Anbieter bestellen Sie einmal; er liefert und rechnet direkt mit der Pflegekasse ab. Für Sie kostet das nichts. Ein Anspruch besteht auch ohne Anbieter, die Kasse erstattet dann gegen Beleg. So beantragen Sie die Pflegebox · Pflegebox bei Pflegegrad 1

42 € im Monat für Pflegehilfsmittel verfallen oft ungenutzt. Mit Pflegegrad zahlt die Pflegekasse jeden Monat bis zu 42 € für Handschuhe, Desinfektionsmittel und Bettschutz. Mit der PflegeBox kommt das Paket nach Hause, der Anbieter rechnet direkt mit der Pflegekasse ab. Für Sie kostet das 0 €.

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Die Leistungen einzeln

Entlastungsbetrag

Bis zu 131 Euro im Monat, 1.572 Euro im Jahr, zweckgebunden. Bezahlen dürfen Sie davon Tages- und Nachtpflege, Kurzzeitpflege, einen ambulanten Pflegedienst und Angebote, die das Land anerkannt hat, etwa eine Haushaltshilfe vom Nachbarschaftsverein. Angenommen, jemand kommt zweimal im Monat zum Fensterputzen und Einkaufen und stellt 60 Euro in Rechnung: Sie legen die Rechnung vor und bekommen die 60 Euro zurück, sofern der Anbieter anerkannt ist. Was Sie nicht abrufen, nehmen Sie bis zum 30. Juni ins nächste Jahr mit. Welche Hilfen im Einzelnen zählen, erklärt Entlastungsbetrag: Wofür die 131 Euro erlaubt sind.

Pflegehilfsmittel zum Verbrauch

Handschuhe, Einmalschürzen, Händedesinfektion, Bettschutzeinlagen: bis zu 42 Euro im Monat (§ 40 Absatz 2 SGB XI), erstattet oder direkt abgerechnet. Wählen Sie einen Lieferanten mit Kassenvertrag, müssen Sie nichts vorstrecken.

Zuschuss für das Wohnumfeld

Bis zu 4.180 Euro je Maßnahme, wenn der Umbau die häusliche Pflege ermöglicht oder erleichtert oder Ihnen wieder mehr Selbständigkeit gibt (§ 40 Absatz 4). Typisch sind eine bodengleiche Dusche, ein Treppenlift oder das Entfernen einer Schwelle. Wichtig ist die Reihenfolge: erst Kostenvoranschlag und Antrag, dann Auftrag. Wer vorher beauftragt, riskiert, dass die Kasse nichts zahlt. Mehr dazu in Wohnumfeldverbesserung: bis zu 4.180 Euro Zuschuss.

Hausnotruf

Wer überwiegend allein lebt und im Notfall nicht selbst telefonieren könnte, hat Anspruch auf ein Hausnotrufsystem als Pflegehilfsmittel. Seit 1. April 2026 vergütet die Pflegekasse dem Anbieter dafür 27,00 Euro netto im Monat. Ob und was Sie zuzahlen, hängt vom Anbieter ab; Hausnotruf von der Pflegekasse: Wer zahlt was? klärt das.

Pflegekurse und Beratung

Die Pflegekassen müssen Angehörigen kostenlose Schulungskurse anbieten, auf Wunsch auch bei Ihnen zu Hause (§ 45 SGB XI). Wer pflegt, lernt dort zum Beispiel, wie man jemanden rückenschonend aus dem Bett hebt. Außerdem haben Sie Anspruch auf Pflegeberatung (§ 7a) und darauf, halbjährlich einen Beratungsbesuch in der eigenen Wohnung abzurufen (§ 37 Absatz 3). Beim Pflegegeld ist dieser Besuch Pflicht, bei Pflegegrad 1 liegt der Abruf bei Ihnen.

Was Pflegegrad 1 im Jahr wert ist

Die laufenden Posten lassen sich zusammenrechnen:

Postenim Monatim Jahr
Entlastungsbetrag131 Euro1.572 Euro
Pflegehilfsmittel zum Verbrauch42 Euro504 Euro
Summe173 Euro2.076 Euro
Hausnotruf (Kassenvergütung, nur bei Anspruch)27 Euro324 Euro

Dazu kommen einmalig bis zu 4.180 Euro je Umbaumaßnahme. Das Geld geht in den meisten Fällen nicht an Sie, sondern an Anbieter oder Handwerker; auf Ihrem Konto landet nur, was Sie vorher selbst bezahlt und belegt haben. Ein Beispiel zum Durchrechnen, ausgedacht: Eine 78-jährige Frau mit Pflegegrad 1 lässt sich alle zwei Wochen von einer anerkannten Alltagshelferin beim Einkauf und der Wäsche helfen; das kostet 70 Euro im Monat. Sie bekommt 70 Euro aus dem Entlastungsbetrag erstattet, 61 Euro bleiben ungenutzt und wandern in die Rechnung des nächsten Monats, solange das Kalenderjahr nicht zu Ende ist. Die Pflegebox läuft daneben, ohne dass sie dafür Belege sammelt. Im Jahr holt sie so 840 Euro aus dem Entlastungsbetrag und 504 Euro aus der Box, zusammen 1.344 Euro statt der möglichen 2.076.

Die 2.076 Euro sind eine Obergrenze. Wer keine anerkannte Haushaltshilfe findet, nutzt vom Entlastungsbetrag oft nur einen Teil.

Was sich bei Pflegegrad 2 ändert

Mit Pflegegrad 2 beginnt das Pflegegeld mit 347 Euro im Monat, oder wahlweise die Sachleistung für einen Pflegedienst bis 796 Euro, dazu der Gemeinsame Jahresbetrag von 3.539 Euro für Verhinderungs- und Kurzzeitpflege. Wie die Punkte zusammenkommen, steht in Pflegegrad berechnen: Punkte und Module; eine grobe Schätzung gibt der Pflegegrad-Rechner. Wie Sie einen Antrag stellen, zeigt Pflegegrad beantragen.

Der Link unten führt zu einem Partner für die Pflegebox (Werbung). Ihr Anspruch besteht auch ohne ihn.

Weiterlesen

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Mit Pflegegrad zahlt die Pflegekasse bis 42 € im Monat für Handschuhe, Desinfektion und Bettschutz. Die PflegeBox liefert jeden Monat und rechnet direkt mit der Kasse ab. Anzeige: Der Link führt zu PflegeBox. Fragen Sie dort an, erhalten wir eine Vergütung; für Sie entstehen keine Mehrkosten.

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Häufige Fragen

Bekomme ich bei Pflegegrad 1 Geld aufs Konto?

Nein. Das Pflegegeld nach § 37 SGB XI beginnt bei Pflegegrad 2. Bei Pflegegrad 1 erstattet die Kasse Rechnungen (Entlastungsbetrag, Zuschuss zum Umbau) oder rechnet direkt mit dem Anbieter ab (Pflegebox, Hausnotruf).

Was bekommt man bei Pflegegrad 1 im Jahr 2026?

Bis zu 131 Euro Entlastungsbetrag und bis zu 42 Euro Pflegehilfsmittel im Monat, zusammen 2.076 Euro im Jahr. Dazu Beratung, Pflegekurse und auf Antrag Zuschüsse für Umbauten bis 4.180 Euro je Maßnahme.

Verfällt der Entlastungsbetrag, wenn ich ihn nicht nutze?

Nicht sofort. Was Sie in einem Kalenderjahr nicht ausschöpfen, können Sie in das folgende Kalenderhalbjahr mitnehmen, also bis zum 30. Juni (§ 45b Absatz 1 SGB XI). Danach ist er weg.

Muss ich den Entlastungsbetrag beantragen?

Der Anspruch entsteht ohne Antrag, sobald der Pflegegrad bewilligt ist (§ 45b Absatz 2). Sie reichen aber Belege über Ihre Ausgaben bei der Pflegekasse ein, erst dann bekommen Sie das Geld erstattet.

Zahlt die Pflegekasse bei Pflegegrad 1 einen Pflegedienst?

Nicht als Sachleistung, die gibt es erst ab Pflegegrad 2. Sie können aber Leistungen eines ambulanten Pflegedienstes aus dem Entlastungsbetrag bezahlen, bei Pflegegrad 1 auch Hilfe bei der Selbstversorgung (§ 45b Absatz 1 Satz 3 Nummer 3).

Was ändert sich, wenn mein Pflegegrad steigt?

Ab Pflegegrad 2 kommen Pflegegeld oder Pflegesachleistung dazu, außerdem der Gemeinsame Jahresbetrag für Verhinderungs- und Kurzzeitpflege. Entlastungsbetrag und Pflegebox bleiben.

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Quellen und Prüfung

Zuletzt geprüft: Oktober 2026. Verbindlich ist immer die Auskunft der zuständigen Stelle.