Beispieltext. Diese Seite zeigt die Vorlage. Die geprüften Texte und Zahlen werden noch eingesetzt, die Seite ist bis dahin für Suchmaschinen gesperrt.
Geplante Pflegereform ab 2027. Das Bundeskabinett hat am 30. September 2026 einen Gesetzentwurf zur Pflegereform beschlossen. Er soll ab 1. Januar 2027 viele Leistungen der Pflegeversicherung ändern, etwa Pflegegeld, Entlastungsbetrag, Pflegehilfsmittel und Verhinderungspflege. Bundestag und Bundesrat haben noch nicht entschieden, der Entwurf ist also noch kein Gesetz und kann sich noch ändern. Bis ein Gesetz in Kraft tritt, gelten die heutigen Regeln und Beträge weiter. Maßgeblich bleibt der Bescheid Ihrer Pflegekasse. Stand: Oktober 2026. Zum Entwurf beim Bundesgesundheitsministerium.
Kurz gesagt
Pflegegrad 1 bekommt, wer bei der Begutachtung mindestens 12,5 und weniger als 27 Gesamtpunkte erreicht (§ 15 Absatz 3 SGB XI). Die Punkte stammen aus sechs Lebensbereichen (Modulen); die Selbstversorgung zählt mit 40 Prozent am stärksten. Die Beeinträchtigung muss voraussichtlich mindestens sechs Monate bestehen. Stand: Oktober 2026.
Wo stehen Sie beim Pflegegrad?
Kostenlos · 1 KlickWählen Sie Ihren Stand, wir zeigen den nächsten Schritt.
Wer fragt, ob er für Pflegegrad 1 in Frage kommt, bekommt von der Pflegekasse selten eine Diagnose-Liste. Entscheidend ist eine Zahl: 12,5 Punkte. Ab dieser Grenze zählt der Alltag als „geringe Beeinträchtigung der Selbständigkeit“, und unter 27 Punkten bleibt es bei Pflegegrad 1.
Pflegegrad 1 Punkte: ab 12,5 bis unter 27
§ 15 Absatz 3 SGB XI legt die Grenzen fest:
| Pflegegrad | Gesamtpunkte | Gemeint ist |
|---|---|---|
| 1 | ab 12,5 bis unter 27 | geringe Beeinträchtigung der Selbständigkeit |
| 2 | ab 27 bis unter 47,5 | erhebliche Beeinträchtigung |
| 3 | ab 47,5 bis unter 70 | schwere Beeinträchtigung |
| 4 | ab 70 bis unter 90 | schwerste Beeinträchtigung |
| 5 | ab 90 bis 100 | schwerste Beeinträchtigung mit besonderen Anforderungen |
Unter 12,5 Punkten gibt es keinen Pflegegrad. Ein halber Punkt mehr oder weniger kann also über Leistungen entscheiden, und bei 27 Punkten über das Pflegegeld. Die Pflegeversicherung bewertet Selbständigkeit, nicht Krankheiten; eine Diagnose wie „Arthrose“ oder „Diabetes“ hat für sich allein keine Punktzahl. Zählen kann sie nur über das, was sie im Alltag schwerer macht, etwa die Hände beim Anziehen oder die Insulinspritze am Morgen.
Die sechs Module in Alltagssprache
Der Gutachter geht sechs Bereiche durch, im Gesetz „Module“ genannt (§ 15 Absatz 2). Weil die Module 2 und 3 nur mit dem jeweils höheren Wert zählen, ergeben sich fünf Gewichtungen.
Modul 1: Mobilität (10 Prozent)
Aus dem Bett aufstehen, sich in der Wohnung bewegen, Treppen steigen. Ein Beispiel: Jemand geht allein durchs Haus, braucht aber auf der Treppe eine Hand am Geländer und jemanden hinter sich.
Modul 2: Kognitive und kommunikative Fähigkeiten
Orientierung in Zeit und Ort, Erinnern, Gesprächen folgen, Entscheidungen im Alltag treffen. Beispiel: Die Frau findet sich in der Wohnung zurecht, vergisst aber regelmäßig, ob sie schon gegessen hat.
Modul 3: Verhaltensweisen und psychische Problemlagen
Nächtliche Unruhe, Ängste, Abwehr gegenüber Hilfe, depressive Phasen. Modul 2 und 3 teilen sich zusammen 15 Prozent; gewertet wird das Modul mit der höheren Punktzahl.
Modul 4: Selbstversorgung (40 Prozent)
Waschen, Duschen, An- und Ausziehen, Essen und Trinken, Toilettengang. Beispiel: Er kann allein duschen, braucht aber Hilfe beim Haarewaschen und beim Anziehen der Strümpfe. Weil das Modul so schwer wiegt, erreichen viele Menschen mit Pflegegrad 1 ihre Punkte hier.
Modul 5: Umgang mit krankheits- oder therapiebedingten Anforderungen (20 Prozent)
Medikamente nehmen, Blutzucker messen, Verbände wechseln, Arzttermine einhalten. Beispiel: Die Tabletten liegen im Wochenspender, aber ohne Erinnerung durch die Tochter nimmt er sie nicht.
Modul 6: Gestaltung des Alltagslebens und sozialer Kontakte (15 Prozent)
Den Tag einteilen, Schlafen und Ausruhen, Kontakte pflegen. Beispiel: Sie verlässt die Wohnung nur noch, wenn jemand sie abholt, und plant den Tag nicht mehr selbst.
Wie aus den Einzelantworten Modulpunkte werden, zeigt Pflegegrad berechnen: Punkte und Module. Wo Sie ungefähr stehen, lässt sich vorab schätzen: Pflegegrad selbst einschätzen. Der Rechner ersetzt die Begutachtung nicht.
Die Beeinträchtigung muss dauern
Nach § 14 SGB XI gilt als pflegebedürftig, wer gesundheitlich bedingte Beeinträchtigungen hat und deshalb Hilfe braucht, und zwar voraussichtlich für mindestens sechs Monate. Nach einer Operation, nach der in acht Wochen alles wieder läuft, gibt es keinen Pflegegrad. Bei einem Leiden, das bleibt oder fortschreitet, schon.
Der Antrag in drei Schritten
- Anrufen. Sagen Sie der Pflegekasse, dass Sie einen Pflegegrad beantragen. Ein Anruf genügt; die Kasse schickt die Formulare nach. Notieren Sie Datum und Namen, denn die Leistungen werden ab dem Antragstag gerechnet.
- Vorbereiten. Bis zum Termin hilft ein Pflegetagebuch, in dem Sie eine oder zwei Wochen festhalten, bei denen Sie Hilfe brauchten. Wie die Begutachtung abläuft, steht in Begutachtung vorbereiten.
- Begutachtung und Bescheid. Der Medizinische Dienst kommt in der Regel zu Ihnen nach Hause. Spätestens 25 Arbeitstage nach Antragseingang muss die Pflegekasse schriftlich entscheiden (§ 18c SGB XI).
Den ganzen Ablauf mit Fristen finden Sie unter Pflegegrad beantragen.
Nach dem Bescheid mit Pflegegrad 1 haben Sie Anspruch auf Pflegehilfsmittel zum Verbrauch. Das sind bis zu 42 Euro im Monat für Handschuhe, Desinfektionsmittel und Bettschutz, die der Anbieter direkt mit der Pflegekasse abrechnet. Einen Antrag auf Pflegebox können Sie sofort nach dem Bescheid stellen. Pflegebox bei Pflegegrad 1: Anspruch und Antrag
Häufige Gründe für eine Ablehnung
Lehnt die Kasse ab, liegt es meist an einem von vier Dingen. Der Gutachter hat bei einem guten Tag zu wenig Hilfebedarf gesehen. Ein Bereich wurde zu knapp bewertet, etwa die Selbstversorgung. Der Hilfebedarf in der Nacht fehlt im Gutachten. Oder es geht um Haushalt und Einkauf, die in die Punkte gar nicht einfließen. Gegen den Bescheid können Sie innerhalb eines Monats Widerspruch einlegen. Wie das geht, steht in Pflegegrad abgelehnt, was tun?.
Was Pflegegrad 1 bringt, steht im Artikel Pflegegrad 1: Leistungen und was nicht dazugehört. Der Link unten führt zu einem Partner für die Pflegebox (Werbung); Ihr Anspruch besteht auch ohne ihn.
Weiterlesen
- Pflegegrad 1 Leistungen: Was es gibt und was nicht
- Pflegegrad berechnen: Punkte und Module erklärt
- Pflegegrad beantragen: Ablauf, Fristen, Begutachtung
- Pflegegrad-Begutachtung: Ablauf und Checkliste
- Pflegetagebuch führen: Aufbau und Beispiel
- Pflegebox bei Pflegegrad 1: Anspruch und Antrag
- Alle Artikel zu Pflegegrad
Pflegehilfsmittel für 0 € nach Hause
Mit Pflegegrad zahlt die Pflegekasse bis 42 € im Monat für Handschuhe, Desinfektion und Bettschutz. Die PflegeBox liefert jeden Monat und rechnet direkt mit der Kasse ab. Anzeige: Der Link führt zu PflegeBox. Fragen Sie dort an, erhalten wir eine Vergütung; für Sie entstehen keine Mehrkosten.
Häufige Fragen
Wie viele Punkte braucht man für Pflegegrad 1?
Mindestens 12,5 und weniger als 27 Gesamtpunkte. Wer 27 Punkte oder mehr erreicht, bekommt mindestens Pflegegrad 2 (§ 15 Absatz 3 SGB XI).
Reicht es, wenn man nur im Haushalt Hilfe braucht?
Meist nicht. Hilfe bei Einkauf, Putzen oder Wäsche fließt nicht in die Punkte ein; bewertet werden Selbständigkeit und Fähigkeiten in den sechs Modulen.
Gibt es Pflegegrad 1 auch bei einer vorübergehenden Erkrankung?
Die Beeinträchtigung muss nach § 14 SGB XI voraussichtlich mindestens sechs Monate bestehen. Ein Beinbruch, der in sechs Wochen verheilt ist, reicht nicht.
Welches Modul bringt die meisten Punkte?
Die Selbstversorgung mit einem Gewicht von 40 Prozent. Wer beim Waschen, Anziehen oder Essen Hilfe braucht, sammelt dort am meisten.
Wie lange dauert es bis zum Bescheid?
Die Pflegekasse muss spätestens 25 Arbeitstage nach Eingang des Antrags schriftlich entscheiden (§ 18c SGB XI). Hat sie die Verzögerung zu vertreten, zahlt sie für jede begonnene Woche der Überschreitung 70 Euro (§ 18c Absatz 5).
Was kann ich tun, wenn der Bescheid zu wenige Punkte nennt?
Innerhalb eines Monats nach Bekanntgabe schriftlich Widerspruch einlegen (§ 84 SGG). Fordern Sie das Gutachten an und vergleichen Sie es mit Ihrem Alltag.
Passt dazu
- § 15 SGB XI, Ermittlung des Grades der Pflegebedürftigkeit
- § 14 SGB XI, Begriff der Pflegebedürftigkeit
- § 18c SGB XI, Verfahren zur Feststellung der Pflegebedürftigkeit
- § 28a SGB XI, Leistungen bei Pflegegrad 1
Zuletzt geprüft: Oktober 2026. Verbindlich ist immer die Auskunft der zuständigen Stelle.