Betreuung zu Hause: 24-Stunden-Pflege und Entlastung
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Geplante Pflegereform ab 2027. Das Bundeskabinett hat am 30. September 2026 einen Gesetzentwurf zur Pflegereform beschlossen. Er soll ab 1. Januar 2027 viele Leistungen der Pflegeversicherung ändern, etwa Pflegegeld, Entlastungsbetrag, Pflegehilfsmittel und Verhinderungspflege. Bundestag und Bundesrat haben noch nicht entschieden, der Entwurf ist also noch kein Gesetz und kann sich noch ändern. Bis ein Gesetz in Kraft tritt, gelten die heutigen Regeln und Beträge weiter. Maßgeblich bleibt der Bescheid Ihrer Pflegekasse. Stand: Oktober 2026. Zum Entwurf beim Bundesgesundheitsministerium.
Kurz gesagt
Für Betreuung zu Hause gibt es mehrere Töpfe: 131 € Entlastungsbetrag im Monat ab Pflegegrad 1, Verhinderungspflege für die Vertretung pflegender Angehöriger und Pflegegeld, das Sie frei einsetzen können, auch für eine 24-Stunden-Betreuungskraft.
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