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Pflegegrad

Pflegegrad berechnen: Punkte und Module erklärt

Stand: Oktober 2026 Mit 1 Quelle

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Kurz gesagt

Der Pflegegrad ergibt sich aus Gesamtpunkten zwischen 0 und 100. Sechs Lebensbereiche werden bewertet und unterschiedlich gewichtet, am stärksten die Selbstversorgung mit 40 Prozent. Pflegegrad 1 beginnt bei 12,5 Punkten, Pflegegrad 2 bei 27, Pflegegrad 3 bei 47,5, Pflegegrad 4 bei 70 und Pflegegrad 5 bei 90 (§ 15 SGB XI). Stand: Oktober 2026.

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Zwei Begriffe, die man kennen muss

Module sind die sechs Bereiche, in denen die Selbstständigkeit bewertet wird. Gewichtung bedeutet, dass ein Bereich unterschiedlich stark in das Ergebnis eingeht. Der Pflegegrad entsteht erst, wenn die gewichteten Punkte aller Module zu Gesamtpunkten addiert wurden (§ 15 Absatz 3 SGB XI).

Die sechs Bereiche und ihr Gewicht

BereichGewicht
Mobilität10 Prozent
Kognitive und kommunikative Fähigkeitenzusammen mit Verhalten 15 Prozent
Verhaltensweisen und psychische Problemlagenzusammen mit dem Bereich davor 15 Prozent
Selbstversorgung40 Prozent
Umgang mit krankheits- oder therapiebedingten Anforderungen20 Prozent
Gestaltung des Alltagslebens und sozialer Kontakte15 Prozent

Zusammen ergibt das 100 Prozent, weil die beiden mittleren Bereiche gemeinsam nur einen Block bilden.

Wie aus Hilfebedarf Punkte werden

In jedem Bereich bewertet die Gutachterin oder der Gutachter einzelne Kriterien, zum Beispiel ob jemand sich allein waschen kann. Die Einzelpunkte werden addiert und einem von fünf Punktbereichen zugeordnet, von „keine Beeinträchtigung“ bis „schwerste Beeinträchtigung“. Daraus ergeben sich die gewichteten Punkte.

Die Grenzen

  • Pflegegrad 1: ab 12,5 bis unter 27 Gesamtpunkten
  • Pflegegrad 2: ab 27 bis unter 47,5
  • Pflegegrad 3: ab 47,5 bis unter 70
  • Pflegegrad 4: ab 70 bis unter 90
  • Pflegegrad 5: ab 90 bis 100

Was Sie daraus mitnehmen

Die Selbstversorgung (Waschen, Anziehen, Essen, Toilette) bringt am meisten Punkte. Wer sie in Ihrem Alltag beschreibt, sollte deshalb besonders genau sein. Wie Sie sich vorbereiten, steht im Artikel zur Begutachtung. Den Antrag erklärt „Pflegegrad beantragen“.

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Häufige Fragen

Kann ich meinen Pflegegrad selbst ausrechnen?

Nur grob. Die Einzelpunkte in den Modulen legt die Gutachterin oder der Gutachter nach Anlage 1 und 2 des Gesetzes fest. Eigene Schätzungen helfen bei der Vorbereitung, ersetzen aber nicht die Begutachtung.

Warum zählen zwei Module als eines?

Für die Module Kognition und Verhalten gilt ein gemeinsamer gewichteter Punkt, der aus den höheren Punkten entweder des einen oder des anderen Moduls besteht (§ 15 Absatz 3).

Gibt es Ausnahmen?

Ja. Bei besonderen Bedarfskonstellationen mit außergewöhnlich hohem Hilfebedarf kann Pflegegrad 5 auch unter 90 Punkten zugeordnet werden (§ 15 Absatz 4).

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Quellen und Prüfung

Zuletzt geprüft: Oktober 2026. Verbindlich ist immer die Auskunft der zuständigen Stelle.