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Leistungs-Rechner: Was steht Ihnen zu?

Wählen Sie den Pflegegrad und wer pflegt. Der Rechner zeigt, was die Pflegekasse im Monat und im Jahr zahlt: Pflegegeld oder Pflegedienst, Entlastungsbetrag, Pflegehilfsmittel, Auszeiten für die Pflegeperson und der Zuschuss für Umbauten. Die Beträge sind Stand Oktober 2026 und gegen das Gesetz geprüft, gespeichert wird nichts.

1. Welcher Pflegegrad liegt vor (oder ist zu erwarten)?

Noch kein Pflegegrad? Erst den Pflegegrad schätzen. Direkt zu Pflegegrad 2 oder Pflegegrad 3.

2. Wer pflegt zu Hause?

Pflegegrad 2, Angehörige pflegen

Leistungim Monatim Jahr
Pflegegeld
an Sie ausgezahlt, frei verwendbar (§ 37)
347 €4.164 €
Entlastungsbetrag
für Alltagshilfe, Betreuung, Haushaltshilfe (§ 45b)
bis 131 €bis 1.572 €
Pflegehilfsmittel zum Verbrauch
Handschuhe, Desinfektion, Bettschutz (§ 40 Abs. 2)
bis 42 €bis 504 €
Verhinderungs- und Kurzzeitpflege
Gemeinsamer Jahresbetrag für Auszeiten der Pflegeperson (§ 42a)
–bis 3.539 €
Zusammenbis 520 €bis 9.779 €
Zuschuss Wohnungsumbau
einmalig je Maßnahme, z. B. Treppenlift, Dusche statt Wanne (§ 40 Abs. 4)
einmalig bis 4.180 € je Maßnahme

42 € im Monat für Pflegehilfsmittel verfallen oft ungenutzt. Mit Pflegegrad zahlt die Pflegekasse jeden Monat bis zu 42 € für Handschuhe, Desinfektionsmittel und Bettschutz. Mit der PflegeBox kommt das Paket nach Hause, der Anbieter rechnet direkt mit der Pflegekasse ab. Für Sie kostet das 0 €.

So beantragen Sie die 42 € Pflegehilfsmittel

Der Knopf führt zu unserem Partner PflegeBox (Anzeige). Wir erhalten eine Vergütung, wenn Sie dort bestellen. Für Sie entstehen keine Mehrkosten.

Orientierung, kein Bescheid. Die Beträge richten sich nach den gesetzlichen Sätzen der Pflegeversicherung (SGB XI), Stand Oktober 2026. Welche Leistungen Sie tatsächlich bekommen, entscheidet Ihre Pflegekasse nach dem Gutachten des Medizinischen Dienstes. Fragen dazu beantwortet Ihre Pflegekasse oder ein Pflegestützpunkt.

Geplante Pflegereform ab 2027. Das Bundeskabinett hat am 30. September 2026 einen Gesetzentwurf zur Pflegereform beschlossen. Er soll ab 1. Januar 2027 viele Leistungen der Pflegeversicherung ändern, etwa Pflegegeld, Entlastungsbetrag, Pflegehilfsmittel und Verhinderungspflege. Bundestag und Bundesrat haben noch nicht entschieden, der Entwurf ist also noch kein Gesetz und kann sich noch ändern. Bis ein Gesetz in Kraft tritt, gelten die heutigen Regeln und Beträge weiter. Maßgeblich bleibt der Bescheid Ihrer Pflegekasse. Stand: Oktober 2026. Zum Entwurf beim Bundesgesundheitsministerium.

Dazu kommen Zuschüsse Ihres Bundeslandes

Viele Länder zahlen zusätzlich zur Pflegekasse Zuschüsse oder zinsfreie Darlehen für Umbauten, Bayern ein Landespflegegeld. Der Förder-Finder zeigt nach Bundesland und Pflegegrad, was in Frage kommt.

Zum Förder-Finder

Was nicht in der Tabelle steht

  • Tages- und Nachtpflege (§ 41): zusätzlich zu Pflegegeld und Sachleistung, 721 € bis 2.085 € im Monat ab Pflegegrad 2. Siehe Pflegegeld-Tabelle 2026.
  • Hausnotruf: die Pflegekasse zahlt dem Anbieter 27 € netto im Monat, wenn die Voraussetzungen erfüllt sind. Siehe Hausnotruf von der Pflegekasse.
  • Pflegekurse und Beratung (§ 7a, § 45): kostenlos für Angehörige. Siehe Pflegeberatung und Pflegekurse.
  • Pflegeunterstützungsgeld: bis zu 10 Arbeitstage Lohnersatz im Jahr für Berufstätige in einer akuten Pflegesituation. Siehe Pflegeunterstützungsgeld.
  • Steuer: Wer pflegt, kann den Pflege-Pauschbetrag ansetzen, 600 € bis 1.800 € im Jahr. Siehe Pflege-Pauschbetrag-Rechner.

Häufige Fragen

Kann ich Pflegegeld und Pflegedienst gleichzeitig bekommen?

Ja, als Kombinationsleistung (§ 38 SGB XI). Nutzt der Pflegedienst zum Beispiel 40 % der Sachleistung, bekommen Sie 60 % des Pflegegelds ausgezahlt. Der Rechner zeigt die Höchstbeträge für beide Wege getrennt.

Gelten die Beträge auch 2026?

Ja. Die Beträge wurden zum 1. Januar 2025 um 4,5 % angehoben und gelten unverändert 2026. Die nächste Anpassung sieht § 30 SGB XI zum 1. Januar 2028 vor. Geprüft am Oktober 2026 gegen die Gesetzestexte.

Was ist, wenn ich noch keinen Pflegegrad habe?

Ohne Pflegegrad gibt es keine dieser Leistungen. Unser Pflegegrad-Rechner schätzt in 5 Minuten, welcher Grad realistisch ist. Danach stellen Sie den Antrag bei der Pflegekasse; die Leistungen gelten ab dem Antragsmonat.

Werden meine Angaben gespeichert?

Nein. Der Rechner läuft vollständig in Ihrem Browser. Es wird nichts an uns oder Dritte übertragen.

Warum steht der Zuschuss für den Umbau nicht in der Jahressumme?

Der Zuschuss von bis zu 4.180 € gilt einmalig je Maßnahme, nicht pro Jahr. Ändert sich die Pflegesituation deutlich, kann eine weitere Maßnahme bezuschusst werden.

Quellen

Alle Beträge am Oktober 2026 gegen den Gesetzestext auf gesetze-im-internet.de geprüft. Sie gelten seit 1. Januar 2025 (§ 30 SGB XI, nächste Anpassung 1. Januar 2028).

Weiterlesen: Pflegegrad-Rechner · Leistungen bei Pflegegrad 2 · Leistungen bei Pflegegrad 3 · Verhinderungspflege 2026 · Entlastungsbetrag: Wofür? · 4.180 € Zuschuss für den Umbau