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Pflegetagebuch-Vorlage zum Ausfüllen

Ein Pflegetagebuch zeigt dem Gutachter, wobei im Alltag Hilfe nötig ist und wie lange sie dauert. Unsere Vorlage (10 Seiten zum Ausdrucken) folgt den sechs Bereichen, die der Medizinische Dienst bewertet: ein Beispieltag, sieben Tagesblätter und eine Wochenübersicht. Sie kommt kostenlos per E-Mail.

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Wir senden Ihnen die Pflegetagebuch-Vorlage an diese Adresse. Dafür verarbeiten wir Ihre E-Mail-Adresse; mehr dazu in der Datenschutzerklärung.

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Sie bekommen zuerst eine Mail mit einem Bestätigungs-Link (gilt 48 Stunden). Nach dem Klick kommt die Vorlage als PDF.

So sieht ein Tagesblatt aus

Die Vorschau zeigt den Beispieltag aus der Vorlage (erfunden). Ihre Einträge dürfen kürzer sein; Stichworte reichen.

UhrzeitWas war nötigBereichWer halfMinutenBesonderheiten
7:30Aufstehen, Gang ins BadM1Tochter15Schwindel, musste gestützt werden
8:00Waschen, Zähne putzenM4Tochter25Rücken und Füße nicht erreicht
8:30Tabletten gerichtet und gereichtM5Tochter5Hatte den Überblick verloren
12:30Essen kleingeschnittenM4Nachbarin10Ans Trinken erinnert
3:10Nachts: Toilette, Weg nicht gefundenM1/M2Ehemann20Zweimal in der Nacht

So füllen Sie die Vorlage aus

  1. Jeden Abend schreiben, nicht rückblickend. Was am Tag nicht mehr im Kopf ist, fehlt im Gutachten.
  2. Minuten notieren. Die Dauer macht den Aufwand sichtbar: „Waschen 25 Minuten“ sagt mehr als „Waschen schwer“.
  3. Bereich eintragen. Mit den Kürzeln M1 bis M6 aus der Tabelle unten. Hilfsmittel wie Rollator oder Haltegriff zählen als selbständig; schreiben Sie auf, was trotz Hilfsmittel nicht geht.
  4. Schlechte Tage und Nächte auch. Ein geschöntes Tagebuch hilft niemandem. Stürze, Verwirrtheit, Abwehr und nächtliches Aufstehen gehören hinein.
  5. Am Ende der Woche zusammenzählen. Die Übersicht am Schluss zeigt, in welchem Bereich wie viel Hilfe nötig war. Daraus wählen Sie drei Beispiele, die Sie beim Termin erzählen.

Die sechs Bereiche der Begutachtung

KürzelBereichBeispiele
M1MobilitätAufstehen, Gehen, Treppe, Umsetzen
M2Geistige FähigkeitenOrientierung, Erinnern, Verstehen, Entscheiden
M3Verhalten und PsycheUnruhe, Ängste, Abwehr, nächtliches Rufen
M4SelbstversorgungWaschen, Anziehen, Essen, Toilette
M5Krankheit und BehandlungMedikamente, Verbände, Arztbesuche
M6Alltag und KontakteTag planen, Beschäftigung, Besuche

Die Bereiche entsprechen den sechs Modulen des Begutachtungsinstruments (§ 15 SGB XI). Wie viel jeder Bereich zählt, zeigt der Pflegegrad-Rechner; Hintergrund im Artikel Pflegetagebuch führen.

Häufige Fragen

Warum muss ich meine E-Mail-Adresse bestätigen?

Damit niemand fremde Adressen eintragen kann. Sie bekommen zuerst eine kurze Mail mit einem Bestätigungs-Link. Erst nach dem Klick senden wir die Vorlage. Klicken Sie nicht, wird Ihre Adresse nach 48 Stunden gelöscht.

Bekomme ich danach Werbung?

Nur wenn Sie den Haken für Ratgeber-Mails setzen. Ohne Haken bekommen Sie genau zwei Mails: die Bestätigung und die Vorlage. Mit Haken können Sie sich in jeder Mail mit einem Klick wieder abmelden.

Kommt das Tagebuch zu Ihnen?

Nein. Wir fragen nur nach Ihrer E-Mail-Adresse. Das Tagebuch füllen Sie auf Papier für sich aus; was darin steht, erfahren wir nicht.

Muss ich das Tagebuch dem Gutachter zeigen?

Nein, es ist Ihre Gedächtnisstütze. Die meisten legen es beim Besuch auf den Tisch und lesen daraus Beispiele vor. Der Medizinische Dienst muss es nicht verlangen und nicht mitnehmen.

Wie lange soll ich schreiben?

Ein bis zwei Wochen, am besten direkt vor dem Termin. Die Vorlage hat sieben Tagesblätter; für die zweite Woche drucken Sie die Blätter einfach noch einmal.

Ich habe schon die Gutachter-Checkliste. Brauche ich die Vorlage trotzdem?

Die Checkliste sagt, was Sie vorbereiten; das Tagebuch liefert die Beispiele dafür. Beides zusammen deckt den Termin ab. Wer die Checkliste schon hat, trägt dieselbe Adresse hier noch einmal ein.

Verantwortlich für die E-Mail-Liste: VR the Fans GmbH, Gastgebgasse 3/243, 1230 Wien, Österreich. Einzelheiten in der Datenschutzerklärung. Weiterlesen: Gutachter-Checkliste · Begutachtung: Ablauf und Fristen · Widerspruch ausfüllen