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Förder-Finder: Was gibt es in Ihrem Bundesland?

Wählen Sie Ihr Bundesland und den Pflegegrad. Sie sehen dann, was die Pflegekasse bundesweit zahlt und welche Zuschüsse, Darlehen oder Landesleistungen Ihr Land dazugibt, jeweils mit Betrag, Bedingung und Quelle. Es wird nichts gespeichert.

2. Pflegegrad

„keiner“ heißt: noch nicht beantragt oder abgelehnt. Pflegegrad schätzen

Wählen Sie oben ein Bundesland, dann erscheint hier die Liste.

Häufige Fragen

Kann ich Zuschuss der Pflegekasse und Landesförderung zusammen bekommen?

Meist ja. Die 4.180 € der Pflegekasse werden bei vielen Landesprogrammen auf die förderfähigen Kosten angerechnet, das heißt, das Land fördert den Rest. Fragen Sie bei der Landesstelle, in welcher Reihenfolge Sie beantragen sollen.

Warum steht mein Programm nicht in der Liste?

Wir zeigen nur Programme, die wir in amtlichen Quellen oder verlässlichen Übersichten belegen konnten (Stand 22. Oktober 2026). Kommunale Zuschüsse einzelner Städte fehlen. Fragen Sie zusätzlich bei Ihrer Wohnberatung oder dem Pflegestützpunkt.

Muss ich vor dem Umbau beantragen?

Fast immer. Pflegekasse, KfW und die Landesbanken fördern in der Regel nur, wenn der Antrag vor Beginn der Arbeiten gestellt wurde. Holen Sie zuerst einen Kostenvoranschlag ein, dann den Antrag, dann den Auftrag.

Was ist, wenn ich noch keinen Pflegegrad habe?

Dann bleiben der KfW-Kredit und einige Landesprogramme, die nach Alter, Behinderung oder Einkommen fördern. Für die Leistungen der Pflegekasse brauchen Sie mindestens Pflegegrad 1. Ob der realistisch ist, zeigt der Pflegegrad-Rechner.

Geplante Pflegereform ab 2027. Das Bundeskabinett hat am 30. September 2026 einen Gesetzentwurf zur Pflegereform beschlossen. Er soll ab 1. Januar 2027 viele Leistungen der Pflegeversicherung ändern, etwa Pflegegeld, Entlastungsbetrag, Pflegehilfsmittel und Verhinderungspflege. Bundestag und Bundesrat haben noch nicht entschieden, der Entwurf ist also noch kein Gesetz und kann sich noch ändern. Bis ein Gesetz in Kraft tritt, gelten die heutigen Regeln und Beträge weiter. Maßgeblich bleibt der Bescheid Ihrer Pflegekasse. Stand: Oktober 2026. Zum Entwurf beim Bundesgesundheitsministerium.

Quellen und Stand

Bundesweite Beträge: Gesetzestexte, geprüft am 22. Oktober 2026, gültig seit 1. Januar 2025 (§ 30 SGB XI, nächste Anpassung 1. Januar 2028). Landesprogramme: amtliche Seiten der Länder und Landesbanken, abgerufen am 22. Oktober 2026; Programme ohne belastbare Quelle sind nicht aufgenommen. Nächste Prüfung spätestens April 2027.

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