Förder-Finder: Was gibt es in Ihrem Bundesland?
Wählen Sie Ihr Bundesland und den Pflegegrad. Sie sehen dann, was die Pflegekasse bundesweit zahlt und welche Zuschüsse, Darlehen oder Landesleistungen Ihr Land dazugibt, jeweils mit Betrag, Bedingung und Quelle. Es wird nichts gespeichert.
Wählen Sie oben ein Bundesland, dann erscheint hier die Liste.
Bundesweit: Pflegekasse und KfW
ab Pflegegrad 1 Antrag möglich
Zuschuss der Pflegekasse für Umbauten (wohnumfeldverbessernde Maßnahmen)
bis 4.180 € je Maßnahme, bei bis zu vier Pflegebedürftigen in einer Wohnung bis 16.720 €
Ab Pflegegrad 1. Für Treppenlift, bodengleiche Dusche, Türverbreiterung oder Rampen, wenn die Pflege zu Hause dadurch möglich oder leichter wird. Antrag vor dem Umbau bei der Pflegekasse, Kostenvoranschlag beilegen.
Quelle: § 40 SGB XI, Pflegehilfsmittel und wohnumfeldverbessernde Maßnahmen · Mehr dazu
ab Pflegegrad 1 Antrag möglich
Entlastungsbetrag
bis 131 € im Monat (1.572 € im Jahr)
Ab Pflegegrad 1, bei Pflege zu Hause. Für Betreuungsgruppen, Alltagsbegleiter, Haushaltshilfe oder Tagespflege; die Regeln für Nachbarschaftshilfe legt jedes Land selbst fest (siehe unten). Nicht genutztes Geld kann bis Ende des folgenden Kalenderhalbjahres angespart werden.
Quelle: § 45b SGB XI, Entlastungsbetrag · Mehr dazu
ab Pflegegrad 1 Antrag möglich
Pflegehilfsmittel zum Verbrauch
bis 42 € im Monat
Ab Pflegegrad 1, bei Pflege zu Hause. Handschuhe, Desinfektionsmittel, Bettschutzeinlagen, Schutzschürzen. Antrag bei der Pflegekasse oder über einen Anbieter (PflegeBox).
Quelle: § 40 SGB XI, Pflegehilfsmittel und wohnumfeldverbessernde Maßnahmen · Mehr dazu
ab Pflegegrad 2 Antrag möglich
Pflegegeld oder Pflegesachleistung
Pflegegeld 347 € bis 990 € im Monat, Pflegedienst bis 796 € bis 2.299 € im Monat
Ab Pflegegrad 2. Pflegegeld, wenn Angehörige pflegen; Sachleistung, wenn ein Pflegedienst kommt; beides anteilig kombinierbar. Den genauen Betrag für Ihren Pflegegrad zeigt der Leistungs-Rechner.
Quelle: § 37 SGB XI, Pflegegeld · Mehr dazu
ab Pflegegrad 2 Antrag möglich
Verhinderungs- und Kurzzeitpflege (Gemeinsamer Jahresbetrag)
bis 3.539 € je Kalenderjahr
Ab Pflegegrad 2. Für Ersatzpflege, wenn die Pflegeperson Urlaub macht oder krank ist, und für Kurzzeitpflege in einer Einrichtung. Erstattung kann bis Ende des Folgejahres beantragt werden.
Quelle: § 42a SGB XI, Gemeinsamer Jahresbetrag für Verhinderungs- und Kurzzeitpflege · Mehr dazu
ab Pflegegrad 1 Antrag möglich
Hausnotruf
27 € netto im Monat zahlt die Pflegekasse dem Anbieter
Ab Pflegegrad 1, wenn die Person überwiegend allein lebt und im Notfall nicht selbst telefonieren kann. Antrag über den Anbieter oder die Pflegekasse.
Quelle: § 40 Abs. 1 SGB XI, Pflegehilfsmittel · Mehr dazu
ohne Pflegegrad Antrag möglich
KfW-Kredit 159 „Altersgerecht Umbauen“
zinsgünstiger Kredit bis 50.000 € je Wohnung
Ohne Pflegegrad und ohne Altersgrenze, für Eigentümer und Mieter. Antrag über die Hausbank vor Beginn der Arbeiten. Der Kredit läuft laut KfW weiter.
Quelle: KfW, Meldung zum Förderstopp 455-B und Kredit 159 (abgerufen 22.10.2026)
ohne Pflegegrad derzeit geschlossen
KfW-Zuschuss 455-B „Barrierereduzierung“
bis 2.500 € je Einzelmaßnahme, bis 6.250 € für den Standard „Altersgerechtes Haus“
Antragsstopp seit 31. Juli 2026: Die Bundesmittel für 2026 sind aufgebraucht. Ob es 2027 weitergeht, hat die KfW nicht gesagt. Bereits erteilte Zusagen bleiben gültig.
Quelle: KfW, Meldung zum Förderstopp 455-B (abgerufen 22.10.2026)
Baden-Württemberg: Programme des Landes
Für diese Auswahl haben wir in Baden-Württemberg kein belegtes Landesprogramm gefunden. Es gelten die bundesweiten Leistungen oben.
Umbau und Barrierefreiheit Darlehen Stand bitte erfragen
Eigentumsfinanzierung BW, Z15-Darlehen der L-Bank (Umbau für Haushalte mit schwerbehinderter Person)
Zinsverbilligtes Darlehen für 15 Jahre. Die Höhe hängt von der Haushaltsgröße ab, zum Beispiel bis 333.000 € für eine vierköpfige Familie beim Neubau.
Nur für Familien mit mindestens einem minderjährigen Kind oder für Haushalte mit einer schwerbehinderten Person mit besonderem Wohnbedarf. Gilt für Kauf, Bau oder Umbau zur eigenen Nutzung. Nicht für Haushalte mit hohem Einkommen, die genauen Grenzen stehen nicht im Produktblatt. Die Förderung hängt vom Einkommen ab.
Ob das Programm 2026 geöffnet ist, war beim Abruf nicht feststellbar (Produktseite nicht erreichbar, Produktblatt von Januar 2025).
Antrag: Wohnraumförderungsstelle beim Landratsamt oder Bürgermeisteramt, Info bei der L-Bank (l-bank.de/z15)
Quelle: L-Bank, Produktinformationsblatt Z15 (Stand Januar 2025)
Umbau und Barrierefreiheit Darlehen Stand bitte erfragen
Eigentumsfinanzierung BW, Zusatzfinanzierung Barrierefreiheit (L-Bank)
Darlehen bis 50.000 € mit 10 Jahren Zinsverbilligung und 2 tilgungsfreien Jahren. Dazu ein Tilgungszuschuss bis 1.500 €, wenn die Wohnung nach dem Umbau vollständig barrierefrei nach DIN 18040-2 ist (Tilgungszuschuss: dieser Teil des Darlehens muss nicht zurückgezahlt werden).
Nur zusätzlich zu einem Z15-Darlehen beim Kauf einer gebrauchten Immobilie, die barrierefrei umgebaut wird. Das Z15-Darlehen darf höchstens 10 Jahre zurückliegen. Einkommensgrenzen wie beim Z15-Darlehen. Die Förderung hängt vom Einkommen ab.
Ob das Programm 2026 geöffnet ist, war beim Abruf nicht feststellbar.
Antrag: Zusammen mit dem Z15-Darlehen bei der Wohnraumförderungsstelle, später direkt bei der L-Bank (wohneigentum@l-bank.de, Tel. 0800 150-3030)
Quelle: L-Bank, Produktinformationsblatt Zusatzfinanzierung Barrierefreiheit (Stand Februar 2025)
Landesleistung Geldleistung Antrag möglich
Landesblindenhilfe Baden-Württemberg (nur für blinde und hochgradig sehbehinderte Menschen)
410 € im Monat für Erwachsene, 205 € für Minderjährige (Stand Juli 2025). Wer Pflegegeld oder Pflegesachleistungen bekommt, erhält einen gekürzten Betrag.
Blind oder hochgradig sehbehindert, Hauptwohnsitz in Baden-Württemberg. Einkommen und Vermögen spielen keine Rolle.
Ein allgemeines Landespflegegeld für Pflegebedürftige gibt es in Baden-Württemberg nach den abgerufenen Quellen nicht.
Antrag: Stadtkreis oder Landratsamt, Antrag über service-bw.de
Quelle: Sozialministerium Baden-Württemberg, Landesblindenhilfe, nicht direkt auf der amtlichen Seite geprüft, bitte dort nachfragen
Nachbarschaftshilfe Regel für den Entlastungsbetrag ab Pflegegrad 1 Antrag möglich
Ehrenamtlich Einzelhelfende (Nachbarschaftshilfe nach der Unterstützungsangebote-Verordnung)
Abrechnung über den Entlastungsbetrag von 131 € im Monat
Keine Registrierung und kein Kurs nötig. Die Helferin oder der Helfer ist mindestens 16 Jahre alt, hilft ehrenamtlich bei höchstens 2 Personen gleichzeitig, ist nicht bis zum zweiten Grad verwandt oder verschwägert, wohnt nicht im selben Haushalt und ist nicht die Pflegeperson. Die Vergütung ist frei vereinbar, üblich sind 12,50 € bis 20 € je Stunde. Eine ausgefüllte Einsatzbestätigung geht mit der Abrechnung an die Pflegekasse.
Erlaubt sind Begleitung, Einkauf, Hauswirtschaft, Gartenarbeit und Vorlesen. Nicht erlaubt sind Pflege und Handwerksarbeiten.
Antrag: Pflegekasse der pflegebedürftigen Person (Abrechnungsformular des Sozialministeriums)
Quelle: Sozialministerium Baden-Württemberg, FAQ Ehrenamtlich Einzelhelfende (Stand Juli 2026)
Kostenlose Beratung in Baden-Württemberg
Pflegestützpunkte gibt es in allen Stadt- und Landkreisen, Beratung kostenlos und unabhängig. Übersicht mit Karte beim Portal der Pflegekassen und Kommunen. Eine landesweite kostenlose Wohnberatung wurde nicht gefunden, einzelne Landkreise bieten sie an (zum Beispiel der Landkreis Heilbronn). Zur Übersicht
Bayern: Programme des Landes
Für diese Auswahl haben wir in Bayern kein belegtes Landesprogramm gefunden. Es gelten die bundesweiten Leistungen oben.
Umbau und Barrierefreiheit Darlehen Antrag möglich
Leistungsfreies Baudarlehen für behindertengerechten Umbau (BayWoFG)
Bis 10.000 € je Wohnung, zins- und tilgungsfrei. Nach 5 Jahren wird die Schuld erlassen. Einmaliger Verwaltungskostenbeitrag von 1 %.
Umbau im Bestand für Menschen mit Behinderung nach SGB IX, für Eigentümer und Mieter. Einkommensgrenze 28.300 € (1 Person) oder 43.200 € (2 Personen) im Jahr, je weitere Person 10.700 € und je Kind 3.200 € mehr. Mindestens 1.000 € förderfähige Kosten. Die Förderung hängt vom Einkommen ab.
Ob ein Pflegegrad allein als Nachweis der Behinderung reicht, war nicht belegt.
Antrag: Landratsamt oder kreisfreie Stadt (bei Mehrfamilienhäusern die Regierung oder die Städte München, Augsburg, Nürnberg), Info bei der BayernLabo
Quelle: Übersicht Wohnraumförderung Bayern (Stand April 2026)
Landesleistung Geldleistung ab Pflegegrad 2 Antrag möglich
Bayerisches Landespflegegeld
500 € im Jahr, steuerfrei. Bis zum Pflegegeldjahr 2025 waren es 1.000 €.
Pflegegrad 2 oder höher und Hauptwohnsitz in Bayern. Einkommen spielt keine Rolle. Einmaliger Antrag mit Kopie des Pflegegradbescheids.
Für das Pflegegeldjahr 2026 wird Anfang 2027 ausgezahlt. Erstantrag für ein Pflegegeldjahr laut Landkreis-Infoblatt bis Ende März im Jahr danach. Wegen vieler Anträge dauert die Bearbeitung länger.
Antrag: Bayerisches Landesamt für Pflege (LfP) in Amberg, online, per Post oder E-Mail (landespflegegeld@lfp.bayern.de, Tel. 09621 9669-2444)
Quelle: Landesamt für Pflege Bayern, Landespflegegeld
Nachbarschaftshilfe Regel für den Entlastungsbetrag ab Pflegegrad 1 Antrag möglich
Ehrenamtlich tätige Einzelpersonen (Nachbarschaftshilfe nach § 82 AVSG)
Abrechnung über den Entlastungsbetrag von 131 € im Monat
Registrierung bei der Fachstelle für Demenz und Pflege des Regierungsbezirks, 3 Jahre gültig und kostenlos. Basisschulung von 8 Unterrichtseinheiten, kostenfrei bei den Fachstellen (entfällt für Pflegefachkräfte). Mindestens 16 Jahre alt, nicht bis zum zweiten Grad verwandt oder verschwägert, kein gemeinsamer Haushalt, höchstens 3 Pflegebedürftige im Monat. Aufwandsentschädigung deutlich unter dem Mindestlohn. Abrechnung monatlich über die Pflegekasse.
Nachbarschaftshilfe-Vereine nach dem Modell anderer Länder sind in Bayern nicht vorgesehen.
Antrag: Fachstelle für Demenz und Pflege des Regierungsbezirks (Registrierung), Pflegekasse (Abrechnung)
Quelle: Fachstelle Demenz und Pflege Bayern, Basiswissen Ehrenamtlich tätige Einzelpersonen
Kostenlose Beratung in Bayern
58 Pflegestützpunkte (Stand Dezember 2025), Liste beim Gesundheitsministerium. Kostenlose Wohnberatung bei der Landesfachstelle Barrierefreiheit (18 Standorte, Termin online, telefonisch oder per Video). Zur Übersicht
Berlin: Programme des Landes
Für diese Auswahl haben wir in Berlin kein belegtes Landesprogramm gefunden. Es gelten die bundesweiten Leistungen oben.
Umbau und Barrierefreiheit Darlehen Antrag möglich
IBB Wohnraum modernisieren (Investitionsbank Berlin)
Darlehen bis 100.000 € je Wohnung, im ersten Jahr zinsfrei. Bei Selbstnutzern bis 50.000 € möglicherweise ohne Eintrag einer Grundschuld.
Auch für selbstnutzende Eigentümer. Mindestens 7,5 % Eigenanteil, Abruf innerhalb von 18 Monaten, Antrag über das Kundenportal der IBB. Eine Einkommensgrenze wird nicht genannt.
Dies ist ein allgemeines Modernisierungsdarlehen. Dass auch altersgerechte Umbauten gefördert werden, nennt nur eine Suchzusammenfassung, nicht die Programmseite selbst.
Antrag: Investitionsbank Berlin, Kundenportal, Selbstnutzer-Kontakt Tel. 030 2125-3488
Quelle: IBB, Programmseite Wohnraum modernisieren, nicht direkt auf der amtlichen Seite geprüft, bitte dort nachfragen
Landesleistung Geldleistung Antrag möglich
Landespflegegeld Berlin (nur für blinde, hochgradig sehbehinderte und gehörlose Menschen)
Im Monat 761,54 € für Blinde, 1.189 € für Taubblinde, 190,38 € für hochgradig Sehbehinderte oder Gehörlose, 380,77 € für hochgradig Sehbehinderte, die zugleich gehörlos sind (Stand Juli 2026 laut Sozialrechts-Portal betanet).
Wohnsitz in Berlin, ärztlicher Nachweis, ab dem ersten Geburtstag. Einkommen und Vermögen spielen keine Rolle. Gehörlosigkeit muss angeboren oder bis zum siebten Lebensjahr erworben sein.
Ein allgemeines Landespflegegeld für Pflegebedürftige gibt es in Berlin nicht.
Antrag: Amt für Soziales im Bezirk, für Kinder unter 18 das Jugendamt, Antrag kostenlos
Quelle: Berlin Serviceportal, Landespflegegeld, nicht direkt auf der amtlichen Seite geprüft, bitte dort nachfragen
Nachbarschaftshilfe Regel für den Entlastungsbetrag ab Pflegegrad 1 Antrag möglich
Nachbarschaftshilfe nach der Pflegeunterstützungsverordnung (PuVO)
Abrechnung über den Entlastungsbetrag von 131 € im Monat
Keine Registrierung und kein Antrag nötig. Schulung von 6 Stunden (2 Stunden Infoveranstaltung bei pflegerischer oder sozialer Vorbildung), in Präsenz oder online. Mindestens 18 Jahre alt, nicht im selben Haushalt, nicht bis zum zweiten Grad verwandt, nicht die Hauptpflegeperson, höchstens 2 Pflegebedürftige. Abrechnung bis 8 € je Stunde, gedeckelt auf den Entlastungsbetrag.
Antrag: Pflegekasse der pflegebedürftigen Person, Schulungen beim Kompetenzzentrum Pflegeunterstützung
Quelle: Senatsverwaltung Berlin, Angebote zur Unterstützung im Alltag, nicht direkt auf der amtlichen Seite geprüft, bitte dort nachfragen
Kostenlose Beratung in Berlin
36 Pflegestützpunkte, je 3 pro Bezirk, Beratung kostenlos und unabhängig, auch zu Wohnungsanpassung und Fördermöglichkeiten. Kostenlose Hotline 0800 59 500 59 (Mo bis Fr 9 bis 18 Uhr). Zur Übersicht
Brandenburg: Programme des Landes
Für diese Auswahl haben wir in Brandenburg kein belegtes Landesprogramm gefunden. Es gelten die bundesweiten Leistungen oben.
Umbau und Barrierefreiheit Zuschuss Antrag möglich
Abbau von Barrieren bei vorhandenem Wohnraum (WohnraumanpassungsR 2026, ILB)
Zuschuss bis 90 % der förderfähigen Kosten, höchstens 12.000 € je Wohnung. Für Rampen, Höhenüberwindung und barrierefreien Zugang höchstens 14.000 € je Wohnung.
Im Haushalt lebt eine schwerbehinderte Person (in der Regel GdB ab 80). Umbau nach DIN 18040-2, mindestens 10 % Eigenleistung, Antrag vor Beginn bei der ILB, 10 Jahre Nutzungsbindung. Antragsberechtigt sind Eigentümer (auch Selbstnutzer), Erbbauberechtigte, Vermieter und Mieter mit Zustimmung des Vermieters. Eine Einkommensgrenze gibt es nicht.
Richtlinie gilt vom 1. Januar 2026 bis 31. Dezember 2028.
Antrag: Investitionsbank des Landes Brandenburg (ILB)
Quelle: Land Brandenburg, Richtlinie Wohnraumanpassung 2026
Umbau und Barrierefreiheit Darlehen Antrag möglich
Wohneigentumsförderung 2026, Modernisierung mit altersgerechter Anpassung (ILB)
Darlehen bis 230.000 € plus Zuschuss von 10.000 €. Je Kind weitere 5.000 € Darlehen und 10.000 € Zuschuss. Haushalte mit schwerbehinderten Angehörigen bekommen einmalig ein weiteres Darlehen bis 10.000 €.
Selbstgenutztes Wohneigentum in Brandenburg. Eigenleistung mindestens 15 %, davon zwei Drittel in bar. Die Einkommensgrenze des Landeswohnraumförderungsgesetzes darf um bis zu 100 % überschritten werden (Regel gilt bis Ende 2027). Die Förderung hängt vom Einkommen ab.
Zinskonditionen für 2026 nicht belegt. Richtlinie gilt bis 31. Dezember 2028.
Antrag: Investitionsbank des Landes Brandenburg (ILB)
Quelle: Land Brandenburg, Wohneigentumförderrichtlinie 2026
Landesleistung Geldleistung Antrag möglich
Landesteilhabegeld Brandenburg (früher Landespflegegeld, nur für blinde, gehörlose und bestimmte schwerbehinderte Menschen)
Im Monat 425 € für Blinde (unter 18 Jahren 212,50 €), 850 € für Taubblinde, 130 € für Gehörlose, 235 € für Schwerbehinderte mit Verlust beider Beine oder Hände oder vergleichbarer Lähmung (Gesetzesbeträge Stand 2024). Seit Juli 2026 werden die Beträge jährlich angepasst, die aktuelle Höhe wurde nicht belegt.
Gewöhnlicher Aufenthalt in Brandenburg, ab dem ersten Lebensjahr. Einkommen und Vermögen spielen keine Rolle. Pflegegeld wird bei Blinden und Taubblinden teilweise angerechnet (46 % bei Pflegegrad 2, 33 % bei Pflegegrad 3 bis 5).
Ein allgemeines Landespflegegeld für Pflegebedürftige nach Pflegegrad wurde in Brandenburg nicht gefunden.
Antrag: Sozialamt des Landkreises oder der kreisfreien Stadt
Quelle: Land Brandenburg, Landesteilhabegeldgesetz
Nachbarschaftshilfe Regel für den Entlastungsbetrag ab Pflegegrad 1 Antrag möglich
Nachbarschaftshilfe nach der Angebotsanerkennungsverordnung (BbgAUA-AnerkV)
Abrechnung über den Entlastungsbetrag von 131 € im Monat
Registrierung beim Landesamt für Soziales und Versorgung (LASV), elektronisch oder schriftlich, befristet auf höchstens 5 Jahre. Schulung von 6 Zeitstunden Grund- und Notfallwissen, bei Pflegeberuf oder Pflegekurs nur eine 2-stündige Infoveranstaltung. Höchstens 2 Pflegebedürftige gleichzeitig, keine Verwandten bis zum zweiten Grad, keine Haushaltsmitglieder, nicht die eigene Pflegeperson. Aufwandsentschädigung höchstens 10 € je Stunde.
Antrag: Landesamt für Soziales und Versorgung (LASV)
Quelle: Land Brandenburg, Angebotsanerkennungsverordnung vom 16. Dezember 2025
Kostenlose Beratung in Brandenburg
19 Pflegestützpunkte mit 27 Außenstellen in allen Landkreisen und kreisfreien Städten, dazu mobile Beratung im Landkreis Barnim und 4 Videoberatungsstellen (Stand 2025). Übersicht über das Sozialministerium (MASGZ). Zur Übersicht
Bremen: Programme des Landes
Für diese Auswahl haben wir in Bremen kein belegtes Landesprogramm gefunden. Es gelten die bundesweiten Leistungen oben.
Umbau und Barrierefreiheit Darlehen Stand bitte erfragen
BAB Rund ums Haus (Bremer Aufbau-Bank, Durchleitung des KfW-Kredits Altersgerecht Umbauen)
Darlehen bis 50.000 € einmalig für Barrierereduzierung und Einbruchschutz.
Privatpersonen mit selbstgenutzter oder vermieteter Immobilie und Eigentümergemeinschaften. Antrag vor Beginn der Maßnahme, technische Anforderungen müssen erfüllt sein, Gesamtfinanzierung gesichert.
Förderhöhe stammt aus einer Sekundärquelle, die Förderrichtlinie wurde nicht gelesen. Eine Einkommensgrenze wird nicht genannt.
Antrag: Bremer Aufbau-Bank (BAB), kostenlose Beratung beim Förderlotsen, Tel. 0421 9600-40, foerderlotse@bab-bremen.de
Quelle: Bremer Aufbau-Bank, Wohnraumförderung (Höhe laut co2online), nicht direkt auf der amtlichen Seite geprüft, bitte dort nachfragen
Landesleistung Geldleistung Antrag möglich
Landespflegegeld Bremen (nur für blinde und schwerstbehinderte Menschen)
559,73 € im Monat für Erwachsene, 279,87 € für Kinder ab dem ersten Geburtstag. Bei Heimunterbringung auf öffentliche Kosten die Hälfte. Leistungen der Pflegeversicherung werden voll angerechnet.
Blindheit oder schwerste Behinderung (zum Beispiel Verlust von Gliedmaßen, Lähmung, dauerndes Krankenlager), Wohnsitz in Bremen. Einkommen und Vermögen spielen keine Rolle.
Ein allgemeines Landespflegegeld für Pflegebedürftige wurde in Bremen nicht gefunden. Die amtliche Seite war beim Abruf nicht erreichbar.
Antrag: Sozialamt Bremen, Antrag über service.bremen.de
Quelle: Bremen Serviceportal, Landespflegegeld (Beträge laut Sozialrechts-Portal betanet, Stand Juli 2026), nicht direkt auf der amtlichen Seite geprüft, bitte dort nachfragen
Nachbarschaftshilfe Regel für den Entlastungsbetrag ab Pflegegrad 1 Antrag möglich
Angebote zur Unterstützung im Alltag (Anerkennung nach Bremer Landesrecht)
Abrechnung über den Entlastungsbetrag von 131 € im Monat
Angebote werden von der Senatorin für Gesundheit, Frauen und Verbraucherschutz nach Landesrecht anerkannt. Anerkannt werden Betreuungsangebote, Angebote zur Entlastung pflegender Angehöriger sowie haushaltsnahe Hilfen und Alltagsbegleitung. Ob und wie einzelne Nachbarschaftshelfer registriert werden (Kurs, Verwandtschaftsausschluss, Stundensatz), war in den abrufbaren Quellen nicht belegt.
Verordnungstext und Merkblatt der Senatorin waren beim Abruf nicht lesbar. Regeln für einzelne Helfer bei der Pflegekasse erfragen.
Antrag: Senatorin für Gesundheit, Frauen und Verbraucherschutz (Anerkennung), Pflegekasse (Abrechnung)
Quelle: Verband der Ersatzkassen Bremen, Unterstützung im Alltag
Kostenlose Beratung in Bremen
Pflegestützpunkte in Bremen und Bremerhaven mit Außenstellen beraten kostenlos, neutral und unabhängig, auch zu Wohnungsanpassung und Demenz (Angaben aus 2021, aktuelle Zahl nicht belegt). Adressen über die Pflegeberatung der Pflegekasse. Zur Übersicht
Hamburg: Programme des Landes
Für diese Auswahl haben wir in Hamburg kein belegtes Landesprogramm gefunden. Es gelten die bundesweiten Leistungen oben.
Umbau und Barrierefreiheit Zuschuss Stand bitte erfragen
IFB Hamburg, Barrierefreier Umbau von selbstgenutztem Wohneigentum
Pauschale Zuschüsse je Baustein (zum Beispiel Treppenlift, barrierefreies Bad, breite Türen, stufenfreier Zugang), zusammen höchstens 20.000 € je Wohnung. Förderungen unter 3.000 € werden nicht ausgezahlt.
Selbstnutzende Eigentümer, etwa Senioren, Menschen mit Behinderung oder Rollstuhlnutzer. Antrag vor Beginn bei der IFB. Einkommensgrenzen nach dem Hamburgischen Wohnraumförderungsgesetz, das Gesamteinkommen darf die Grenze um bis zu 100 % überschreiten. Die Förderung hängt vom Einkommen ab.
Richtlinie gilt laut Suchtreffer seit 1. Januar 2025. Höhe der einzelnen Pauschalen und aktueller Programmstand nicht belegt, die IFB-Programmseite war nicht erreichbar.
Antrag: Hamburgische Investitions- und Förderbank (IFB), Modernisierung@ifbhh.de, Tel. 040 248 46-242
Quelle: Förderdatenbank des Bundes, Barrierefreier Umbau von Wohneigentum Hamburg, nicht direkt auf der amtlichen Seite geprüft, bitte dort nachfragen
Nachbarschaftshilfe Regel für den Entlastungsbetrag ab Pflegegrad 1 Antrag möglich
Nachbarschaftshilfe nach der Hamburgischen Pflege-Engagement-Verordnung (HmbPEVO)
Abrechnung über den Entlastungsbetrag von 131 € im Monat
Registrierung bei der Servicestelle Nachbarschaftshilfe (per Post oder online im Serviceportal). Ein Kurs wird auf der Infoseite nicht genannt. Mindestens 18 Jahre alt, nicht bis zum zweiten Grad verwandt, nicht im selben Haushalt, nicht die Hauptpflegeperson, höchstens 2 Pflegebedürftige. Keine Grundpflege und keine medizinische Behandlung. Aufwandspauschale bis 5 € je Stunde, kein Lohn. Unfall- und Haftpflichtversicherung läuft über die Servicestelle.
Erlaubt sind Begleitung, Besuche, Einkauf, Haushaltshilfe und Hilfe bei Behördengängen.
Antrag: Servicestelle Nachbarschaftshilfe beim DRK Hamburg-Eimsbüttel, Tel. 040 411 706 21, info@nachbarschaftshilfe-hh.de
Quelle: Sozialbehörde Hamburg, Nachbarschaftshilfe
Kostenlose Beratung in Hamburg
Je ein Pflegestützpunkt in jedem der 7 Bezirke plus einer für Kinder und Jugendliche. Beratung kostenlos, Termine telefonisch, Hausbesuch möglich. Wohnberatung beim Beratungszentrum für Technische Hilfen und Wohnraumanpassung (Barrierefrei Leben e.V., Richardstraße 45). Pflegetelefon Hamburg 040 28 05 38 22 (kostenlos, Mo bis Fr 9 bis 13 Uhr). Zur Übersicht
Hessen: Programme des Landes
Für diese Auswahl haben wir in Hessen kein belegtes Landesprogramm gefunden. Es gelten die bundesweiten Leistungen oben.
Umbau und Barrierefreiheit Zuschuss Stand bitte erfragen
Behindertengerechter Umbau von selbstgenutztem Wohneigentum (WIBank Hessen)
Zuschuss bis 50 % der förderfähigen Kosten. Höchstbeträge je Maßnahme: 5.500 € für Bad, 5.500 € für Küche, 6.500 € für Aufzug oder Lift, 3.000 € für Sonstiges. Förderfähige Gesamtkosten zwischen 1.500 € und 30.000 € je Wohnung.
Selbstgenutztes Wohneigentum in Hessen. Im Haushalt lebt eine Person mit Pflegegrad 2 oder höher oder mit Schwerbehinderung (GdB ab 50). Umbau nach DIN 18040-2, Antrag vor Baubeginn, Gesamtfinanzierung gesichert. Bearbeitungsgebühr 1 % des Zuschusses (mindestens 25 €), Auszahlung nach Fertigstellung. Es besteht kein Rechtsanspruch.
2025 wurden 4 Mio. € bewilligt, das Programm lief also. Ob 2026 noch Anträge möglich sind, wurde nicht geprüft. Ob eine Einkommensgrenze gilt, steht nicht in der Quelle.
Antrag: Magistrat der kreisfreien Stadt oder Kreisausschuss, Weiterleitung an die WIBank in Offenbach
Quelle: Förderdatenbank des Bundes, Förderung von selbstgenutztem Wohneigentum Hessen (behindertengerechter Umbau)
Nachbarschaftshilfe Regel für den Entlastungsbetrag ab Pflegegrad 1 Antrag möglich
Nachbarschaftshilfe nach der Pflegeunterstützungsverordnung (PfluV) Hessen
Abrechnung über den Entlastungsbetrag von 131 € im Monat
Anerkennung durch den Magistrat der kreisfreien Stadt oder den Kreisausschuss des Landkreises (Registrierung ja). Kein Pflegekurs, aber ein Erste-Hilfe-Kurs ist nötig (beim ersten Einsatz nicht älter als 3 Jahre). Nicht bis zum zweiten Grad verwandt oder verschwägert, nicht im selben Haushalt, höchstens 3 Pflegebedürftige je Monat, nur pauschale Aufwandsentschädigung. Erlaubt sind Einkauf, Wäsche, Essen zubereiten, Reinigung und Arztbegleitung, keine Handwerks- oder Gartenarbeit.
Die Verordnung ist bis 31. Dezember 2026 befristet, eine Neufassung soll bis Ende 2026 kommen. Die Regeln können sich dann ändern.
Antrag: Magistrat oder Kreisausschuss (Anerkennung), Pflegekasse (Abrechnung). Anerkennungsbehörden auf pflege-in-hessen.de
Quelle: Landesportal Pflege in Hessen und Landtagsdrucksache 21/4448 (Juli 2026), nicht direkt auf der amtlichen Seite geprüft, bitte dort nachfragen
Kostenlose Beratung in Hessen
33 Pflegestützpunkte laut Verband der Ersatzkassen (Stand September 2026). Adressen und Öffnungszeiten auf dem Landesportal pflege-in-hessen.de. Zur Übersicht
Mecklenburg-Vorpommern: Programme des Landes
Für diese Auswahl haben wir in Mecklenburg-Vorpommern kein belegtes Landesprogramm gefunden. Es gelten die bundesweiten Leistungen oben.
Umbau und Barrierefreiheit Zuschuss Antrag möglich
Personenaufzüge und Lifte, barrierearmes Wohnen (Landesförderinstitut LFI)
Zuschuss von 30 % der förderfähigen Kosten je Wohnung.
Selbstnutzende Eigentümer sowie Mieter mit Zustimmung des Vermieters. Gefördert werden zum Beispiel Türverbreiterung, Schwellenabbau, Badumbau, Treppenlift und Aufzug. Fertigstellung innerhalb von 12 Monaten nach Bewilligung. Bearbeitungsgebühr 1,5 % der Zuwendung (mindestens 30 €), Auszahlung nach Fertigstellung. Eine Einkommensgrenze wird nicht genannt.
Höchstbetrag je Wohnung widersprüchlich: die LFI-Seite nennt 15.000 €, eine Pressemeldung von 2026 nennt 4.500 € (Budget 2026 insgesamt 2 Millionen €). Vor dem Antrag beim LFI nachfragen. Laut Presse werden 2026 wieder Anträge angenommen.
Antrag: Landesförderinstitut Mecklenburg-Vorpommern (LFI), Antragsformular auf der Programmseite
Quelle: LFI M-V, Programmseite Personenaufzüge und Lifte, barrierearmes Wohnen, nicht direkt auf der amtlichen Seite geprüft, bitte dort nachfragen
Nachbarschaftshilfe Regel für den Entlastungsbetrag ab Pflegegrad 1 Antrag möglich
Ehrenamtliche Nachbarschaftshilfe nach § 2a UntAngLVO M-V
Abrechnung über den Entlastungsbetrag von 131 € im Monat
Registrierung nötig, laut Pflegekassen-Curriculum bei den Landesverbänden der Pflegekassen. Grundkurs von 8 Stunden (je 45 Minuten) nach anerkanntem Lehrplan, alle 2 Jahre ein Aufbaukurs von 6 Stunden. Volljährig, wohnt in enger Nachbarschaft, aber nicht in derselben Wohnung, nicht bis zum zweiten Grad verwandt oder verschwägert, nicht Pflegedienst oder Pflegeperson. Höchstens 2 Personen und 25 Stunden im Monat, Aufwandsentschädigung höchstens 8 € je Stunde.
Ob die 8 € je Stunde 2026 noch gelten, wurde nicht geprüft. Pflegestützpunkte helfen bei der Registrierung.
Antrag: Landesverbände der Pflegekassen M-V (Registrierung), organisierte Angebote beim LAGUS M-V, Tel. 0385 588-59161
Quelle: Techniker Krankenkasse, Nachbarschaftshilfe nach Bundesländern (AOK-Curriculum M-V war am 22.10.2026 nicht erreichbar), nicht direkt auf der amtlichen Seite geprüft, bitte dort nachfragen
Kostenlose Beratung in Mecklenburg-Vorpommern
19 Pflegestützpunkte im Land, Beratung kostenfrei und trägerunabhängig zu Leistungen, Pflege- und Wohnoptionen. Sie helfen auch bei der Registrierung von Nachbarschaftshelfern. Eine eigene Wohnberatung ist nicht belegt. Zur Übersicht
Niedersachsen: Programme des Landes
Für diese Auswahl haben wir in Niedersachsen kein belegtes Landesprogramm gefunden. Es gelten die bundesweiten Leistungen oben.
Umbau und Barrierefreiheit Zuschuss Antrag möglich
Modernisierung von selbstgenutztem Wohneigentum, barrierereduzierend (NBank, Zuschuss und Darlehen)
Bei Kosten bis 15.000 € ein reiner Zuschuss: 40 % bis 6.000 € bei niedrigem Einkommen (Gruppe A), sonst 30 % bis 4.500 €. Bei höheren Kosten Darlehen plus Zuschuss, bei Kosten über 50.000 € zusammen bis 90.000 €. Darlehen in den ersten 15 Jahren zinsfrei, Tilgung 2 %.
Eigentümer, die selbst im Haus wohnen (höchstens 2 Wohnungen). Eigenmittel 10 %, bei Menschen mit Behinderung oder ab 2 Kindern 7,5 %. Einkommensgrenze nach dem Niedersächsischen Wohnraumfördergesetz, Gruppe B bis 40 % darüber, Gruppe C bis 60 % darüber (nur in bestimmten Gebieten). Nutzungsbindung 5 Jahre (nur Zuschuss) oder 15 Jahre (mit Darlehen). Bearbeitungsgebühr 1 % des Darlehens und 0,75 % des Zuschusses. Die Förderung hängt vom Einkommen ab.
Die Euro-Beträge der Einkommensgrenzen stehen nicht im Produktblatt.
Antrag: Wohnraumförderstelle von Landkreis, Stadt oder Gemeinde, Formulare bei der NBank, Beratung Tel. 0511 30031-9333
Quelle: NBank, Produktinformation Modernisierung von selbstgenutztem Wohneigentum (Stand Juli 2026)
Nachbarschaftshilfe Regel für den Entlastungsbetrag ab Pflegegrad 1 Antrag möglich
Nachbarschaftshilfe nach der Niedersächsischen Anerkennungsverordnung
Abrechnung über den Entlastungsbetrag von 131 € im Monat
Keine formelle Registrierung beim Land, die Helferin oder der Helfer bestätigt die Voraussetzungen gegenüber der Pflegekasse. Nötig ist eine Pflegefachkraft-Ausbildung oder eine 30-Stunden-Schulung oder ein Pflegekurs der Pflegekasse nach § 45 SGB XI. Mindestens 16 Jahre alt, nicht verwandt oder verschwägert, nicht die Pflegeperson, nicht im gleichen Haushalt, höchstens 2 Pflegebedürftige gleichzeitig. Aufwandsentschädigung höchstens 85 % des Mindestlohns (11,82 € je Stunde ab Januar 2026).
Antrag: Pflegekasse der pflegebedürftigen Person, Formulare beim Landesamt für Soziales, Jugend und Familie
Quelle: Sozialministerium Niedersachsen, Merkblatt Nachbarschaftshilfe (Stand Januar 2026)
Kostenlose Beratung in Niedersachsen
Senioren- und Pflegestützpunkte Niedersachsen (SPN) in den Landkreisen und kreisfreien Städten, sie beraten auch zu barrierefreiem Wohnen. Übersicht auf dem Landesportal senioren-in-niedersachsen.de. Dazu die Beratungsstelle Barrierefreies Bauen der Architektenkammer Niedersachsen in Hannover, Tel. 0511 28096-65. Zur Übersicht
Nordrhein-Westfalen: Programme des Landes
Für diese Auswahl haben wir in Nordrhein-Westfalen kein belegtes Landesprogramm gefunden. Es gelten die bundesweiten Leistungen oben.
Umbau und Barrierefreiheit Darlehen Antrag möglich
Eigentumsförderung Modernisierung (Wohnraumförderung NRW über die NRW.BANK)
Darlehen bis 220.000 € je Eigenheim oder Wohnung, bis 100 % der förderfähigen Kosten (mindestens 5.000 €). Zins 0 % in den ersten 5 Jahren, danach 0,5 %, Tilgung 2 %. Tilgungsnachlass 25 % (Einkommensgruppe A) oder 15 % (Gruppe B), bei Schwerbehinderung oder Pflegegrad mehr, insgesamt bis 50 % des Darlehens (Tilgungsnachlass: dieser Teil muss nicht zurückgezahlt werden).
Selbstgenutztes Eigenheim oder Eigentumswohnung. Barrierereduzierung ist ausdrücklich förderfähig (Stufen, Schwellen, Türen, Sanitär). Kein Baubeginn vor dem Antrag. Absicherung per Hypothek, bis 15.000 € ohne. Einkommensgrenze Gruppe A zum Beispiel 23.540 € (1 Person), 28.350 € (2 Personen), 43.130 € (4 Personen mit 2 Kindern) im Jahr. Gruppe B liegt 40 % darüber, zum Beispiel 32.956 € für 1 Person. Die Förderung hängt vom Einkommen ab.
Zins- und Tilgungskonditionen stammen aus einem Kommunal-Merkblatt von 2025 und können abweichen.
Antrag: Bewilligungsbehörde der Stadt oder des Kreises, Liste auf der NRW.BANK-Seite
Quelle: NRW.BANK, Barrierefrei umbauen (Konditionen laut Merkblatt Stadt Köln, Stand März 2025)
Umbau und Barrierefreiheit Darlehen Antrag möglich
NRW.BANK.Gebäudesanierung (Darlehen über die Hausbank)
Darlehen bis 150.000 €, bis 100 % der Kosten, Zinsbindung bis 35 Jahre.
Ausdrücklich für alters- oder behindertengerechten Umbau, etwa neuer Wohnungszuschnitt oder Treppenlift. Eine Einkommensgrenze gibt es nicht. Mit dem Landesprogramm kombinierbar.
Antrag: Hausbank, die den Antrag an die NRW.BANK weiterleitet
Quelle: NRW.BANK, Barrierefrei umbauen
Nachbarschaftshilfe Regel für den Entlastungsbetrag ab Pflegegrad 1 Antrag möglich
Nachbarschaftshilfe nach § 11 AnFöVO NRW
Abrechnung über den Entlastungsbetrag von 131 € im Monat
Keine Registrierung bei einer Behörde, die Pflegekasse prüft bei der Erstattung. Kurs freiwillig: entweder ein Nachbarschaftshilfe- oder Pflegekurs oder eine schriftliche Bestätigung, dass man die Infobroschüre oder das Infoangebot der Regionalbüros Alter, Pflege und Demenz kennt. Ehrenamtlich, nicht bis zum zweiten Grad verwandt oder verschwägert, nicht im selben Haushalt, nicht gleichzeitig Pflegeperson. Erstattung nur bis zur Höhe des Entlastungsbetrags. Einwilligung zum Datenabgleich der Pflegekassen.
Infobroschüre kostenlos beim Broschürenservice des Ministeriums. Ein Stundensatz-Deckel wurde nicht gefunden.
Antrag: Pflegekasse der pflegebedürftigen Person
Quelle: Landesportal nachbarschaftshilfe.nrw (Sozialministerium NRW)
Kostenlose Beratung in Nordrhein-Westfalen
Beratungsstellen über die Suche im Pflegewegweiser NRW, Pflege-Telefon NRW 0800 4040 044 (kostenlos). Kostenlose Wohnberatungsstellen über die Landesarbeitsgemeinschaft Wohnberatung NRW (wohnberatungsstellen.de). Eine landesweite Zahl der Pflegestützpunkte gibt es nicht. Zur Übersicht
Rheinland-Pfalz: Programme des Landes
Für diese Auswahl haben wir in Rheinland-Pfalz kein belegtes Landesprogramm gefunden. Es gelten die bundesweiten Leistungen oben.
Umbau und Barrierefreiheit Darlehen Antrag möglich
ISB-Darlehen Modernisierung von selbst genutztem Wohnraum (Investitions- und Strukturbank RLP)
Darlehen bis 100.000 € für Haushalte bis 4 Personen, je weitere Person 5.000 € mehr, höchstens die nachgewiesenen Kosten. Zinsbindung 20 Jahre. Dazu ein Tilgungszuschuss zwischen 5 % und 25 % je nach Einkommen (Tilgungszuschuss: dieser Teil muss nicht zurückgezahlt werden).
Barrierefreier Umbau nach DIN 18040-2 ist förderfähig. Einkommensgrenze des Landeswohnraumförderungsgesetzes plus 60 %. Bearbeitungsentgelt 1 % (mindestens 250 €). Kein Rechtsanspruch, kein Baubeginn vor der Zusage. Die Förderung hängt vom Einkommen ab.
Die Staffelung des Tilgungszuschusses wurde nicht vollständig gelesen.
Antrag: Stadt- oder Kreisverwaltung, Formular auf isb.rlp.de, ISB Tel. 06131 6172-1991, wohnraum@isb.rlp.de
Quelle: ISB Rheinland-Pfalz, Verwaltungsvorschrift Modernisierung selbstgenutzter Wohnraum (gültig seit Oktober 2025)
Landesleistung Geldleistung Antrag möglich
Landespflegegeld Rheinland-Pfalz (nur für Menschen mit Schwerbehinderung GdB 100)
384 € im Monat für Erwachsene, 192 € für Kinder zwischen 1 und 18 Jahren. Pflegegeld der Pflegekasse wird angerechnet, bei Pflegegrad 2 bleiben 37 € übrig, bei höheren Pflegegraden meist nichts.
Schwerbehinderung mit GdB 100. Nicht bei Heimaufenthalt über 4 Wochen. Bei Sehbehinderung allein gilt das Landesblindengeld.
Antrag: Landesamt für Soziales, Jugend und Versorgung (LSJV), Rheinallee 97-101, 55118 Mainz, Tel. 06131 967-0
Quelle: Sozialrechts-Portal betanet, Landespflegegeld (amtliche LSJV-Seite nicht erreichbar), nicht direkt auf der amtlichen Seite geprüft, bitte dort nachfragen
Nachbarschaftshilfe Regel für den Entlastungsbetrag ab Pflegegrad 1 Antrag möglich
Nachbarschaftshilfe als Mini-Angebot in der Hauswirtschaft
Abrechnung über den Entlastungsbetrag von 131 € im Monat
Registrierung bei der Aufsichts- und Dienstleistungsdirektion (ADD) in Trier mit Antrag, Führungszeugnis (höchstens 3 Monate alt) und Erste-Hilfe-Nachweis, ein Pflegekurs ist nicht nötig. Nur hauswirtschaftliche Hilfen wie Einkauf, Reinigung, Wäsche und Mahlzeiten, keine Handwerker- oder Gartenarbeit. Höchstens 2 Pflegebedürftige, Einnahmen höchstens 603 € im Monat (ab 2026), nicht bis zum zweiten Grad verwandt, nicht im selben Haushalt. Ehrenamtliche Hilfe höchstens 10 € je Stunde einschließlich Auslagen.
Ab Pflegegrad 2 können zusätzlich bis 40 % der Pflegesachleistungen für Mini-Angebote genutzt werden.
Antrag: ADD Trier, Referat 24, Tel. 0651 9494-351, AUA@add.rlp.de
Quelle: Sozialministerium Rheinland-Pfalz, Flyer Kleine Hilfen (Stand Oktober 2025)
Kostenlose Beratung in Rheinland-Pfalz
135 Pflegestützpunkte im Land, Übersicht im Sozialportal Rheinland-Pfalz. Kostenlose Wohnberatung durch die Landesberatungsstelle Barrierefrei Bauen und Wohnen bei der Verbraucherzentrale in Mainz, Tel. 06131 223078, barrierefrei-wohnen@vz-rlp.de (telefonisch, schriftlich oder zu Hause). Zur Übersicht
Saarland: Programme des Landes
Für diese Auswahl haben wir in Saarland kein belegtes Landesprogramm gefunden. Es gelten die bundesweiten Leistungen oben.
Umbau und Barrierefreiheit Darlehen Antrag möglich
SIKB Eigentumsförderung, Modernisierung von selbstgenutztem Wohnraum (Saarländische Wohnraumförderung)
Darlehen bis 200.000 € je Wohnung, fester Zins 1,0 % im Jahr, Laufzeit bis 30 Jahre, 3 tilgungsfreie Jahre. Tilgungszuschuss 5 % je Kind (höchstens 20 %).
Förderfähig ist ausdrücklich der Umbau für ältere Menschen oder Menschen mit Behinderung. Mindestinvestition 10.000 € je Wohnung, Eigenleistung mindestens 15 % (10 % ab 3 Kindern), 10 Jahre Selbstnutzung. Einkommensgrenze nach Abzügen 32.100 € (1 Person), 48.200 € (2 Personen), je weitere Person 7.900 € und je Kind 1.400 € mehr. Zum Leben müssen nach der Rate mindestens 900 € (plus 300 € je weitere Person) bleiben. Die Förderung hängt vom Einkommen ab.
Ein in Suchergebnissen genannter Zuschuss von 50 % bis 10.000 € für barrierefreien Umbau steht nicht im aktuellen Merkblatt und ist nicht belegt.
Antrag: Saarländische Investitionskreditbank (SIKB), Hotline 0681 3033-333
Quelle: SIKB, Merkblatt Eigentumsförderung (Stand Juni 2026)
Nachbarschaftshilfe Regel für den Entlastungsbetrag ab Pflegegrad 1 Antrag möglich
Nachbarn helfen Nachbarn (Nachbarschaftshilfe Saarland)
Abrechnung über den Entlastungsbetrag von 131 € im Monat
Registrierung bei der Registrierungsstelle Nachbarschaftshilfe im Sozialministerium in Saarbrücken. Kein Pflegekurs nötig, aber Belehrung nach dem Infektionsschutzgesetz beim Gesundheitsamt, Führungszeugnis und private Haftpflicht von mindestens 2 Millionen €. Volljährig, nicht bis zum zweiten Grad verwandt, nicht im Haushalt, keine pflegerische Tätigkeit, höchstens 2 Pflegebedürftige, nur hauswirtschaftliche Hilfen.
Die amtliche Seite war beim Abruf nicht lesbar. Vergütungsobergrenze (Mindestlohn je Stunde) und Jahresgrenze sind in den Quellen widersprüchlich, vor Ort erfragen.
Antrag: Registrierungsstelle Nachbarschaftshilfe, Ministerium für Soziales, Gesundheit, Frauen und Familie, Franz-Josef-Röder-Straße 23, 66119 Saarbrücken
Quelle: Sozialministerium Saarland, Nachbarn helfen Nachbarn (Regeln laut TK-Länderübersicht und Sekundärquellen), nicht direkt auf der amtlichen Seite geprüft, bitte dort nachfragen
Kostenlose Beratung in Saarland
8 Pflegestützpunkte: je einer in den 5 Landkreisen, 3 im Regionalverband Saarbrücken (Saarbrücken, Sulzbach, Völklingen). Kontaktdaten über den Verband der Ersatzkassen. Eine landesweite Wohnberatung wurde nicht gefunden. Zur Übersicht
Sachsen: Programme des Landes
Für diese Auswahl haben wir in Sachsen kein belegtes Landesprogramm gefunden. Es gelten die bundesweiten Leistungen oben.
Umbau und Barrierefreiheit Zuschuss Antrag möglich
Wohnraumanpassung für mobilitätseingeschränkte Personen (Sächsische Aufbaubank)
Zuschuss von 80 % der Ausgaben, höchstens 4.000 €. Bei rollstuhlgerechtem Umbau nach DIN 18040-2 (Kennzeichen R) höchstens 10.000 €. Haushalte mit Bürgergeld, Sozialhilfe, Wohngeld oder geringem Einkommen bekommen 100 %, höchstens 5.000 € oder 12.500 € bei rollstuhlgerechtem Umbau. Mindestförderung 1.500 €.
Eigentümer der selbst genutzten Wohnung oder des Hauses (höchstens 2 Wohnungen) oder Mieter mit Zustimmung des Vermieters. Gefördert werden Treppenlift, Bad, Schwellen, Rampen und Rollator-Boxen. Kein Pflegegrad nötig, eine Mobilitätseinschränkung reicht. Jahreseinkommen höchstens 40.000 € (1 Erwachsener), 60.000 € (2 Erwachsene), je weitere Person 10.000 € mehr. Beginn nach Antragstellung auf eigenes Risiko erlaubt. Die Förderung hängt vom Einkommen ab.
Neue Richtlinie seit 18. März 2026, gültig bis 30. Dezember 2032. Ältere Angaben (bis 8.000 € oder 20.000 €, ohne Einkommensgrenze) gelten nicht mehr.
Antrag: Sächsische Aufbaubank (SAB), Antrag über das Förderportal portal.sab.sachsen.de, Servicecenter 0351 4910 4959
Quelle: Sächsische Aufbaubank, Programmseite Wohnraumanpassung (Richtlinie vom 26. Februar 2026)
Nachbarschaftshilfe Regel für den Entlastungsbetrag ab Pflegegrad 1 Antrag möglich
Nachbarschaftshilfe nach § 10 Sächsische Pflegeunterstützungsverordnung
Abrechnung über den Entlastungsbetrag von 131 € im Monat
Anerkennung durch die eigene Pflegekasse der Helferin oder des Helfers, befristet auf 3 Jahre, Tätigkeit erst nach Anerkennung. Grundkurs Nachbarschaftshilfe mit 5 mal 90 Minuten, alle 3 Jahre ein Aufbaukurs mit 2 mal 90 Minuten. Volljährig, kein gemeinsamer Haushalt, nicht die Pflegeperson, nicht bis zum zweiten Grad verwandt oder verschwägert. Höchstens 40 Stunden im Monat, Vergütung höchstens 10 € je Stunde. Haftpflichtversicherung nötig, bis 5 € je Stunde reicht die Sammelversicherung des Freistaats.
Einnahmen gehören in die Steuererklärung, bei bis zu 2 betreuten Personen meist steuerfrei. Die Kurskosten sind nicht belegt.
Antrag: Pflegekasse der Helferin oder des Helfers (Anerkennung), Kurse über die Pflegekasse oder die Fachservicestelle Sachsen (Fachservicestelle@sms.sachsen.de)
Quelle: Pflegenetz Sachsen, Infoblatt Nachbarschaftshilfe der Pflegekassen (Stand Januar 2025)
Kostenlose Beratung in Sachsen
Sachsen hat keine Pflegestützpunkte, stattdessen eine vernetzte Pflegeberatung in 13 Regionen. Kostenfreie Beratung über das Pflegenetz Sachsen (nach Landkreisen), die Pflegekassen und die Pflegedatenbank Sachsen. Zur Übersicht
Sachsen-Anhalt: Programme des Landes
Für diese Auswahl haben wir in Sachsen-Anhalt kein belegtes Landesprogramm gefunden. Es gelten die bundesweiten Leistungen oben.
Umbau und Barrierefreiheit Darlehen Stand bitte erfragen
Sachsen-Anhalt MODERN, Baustein Altersgerecht Umbauen (Investitionsbank Sachsen-Anhalt)
Darlehen bis 50.000 € je Wohnung, mindestens 10.000 €. Laufzeit bis 30 Jahre mit 1 tilgungsfreiem Jahr, Zinsbindung 10 oder 20 Jahre, keine Bearbeitungsgebühr.
Selbstgenutzte und vermietete Wohngebäude in Sachsen-Anhalt. Antrag vor Beginn mit Stellungnahme der Hausbank. Das Programm schließt Finanzierungslücken, wenn die Hausbank aus anderen Gründen als der Bonität ablehnt. Keine Einkommensgrenze, die Tragfähigkeit der Rate wird geprüft. Mit anderen Fördermitteln kombinierbar, kein Rechtsanspruch.
Aktueller Zinssatz und Programmstand 2026 nicht belegt.
Antrag: Investitionsbank Sachsen-Anhalt, Hotline 0800 56 007 57, beratung@ib-lsa.de
Quelle: Investitionsbank Sachsen-Anhalt, Vergabegrundsätze MODERN (Stand Juni 2024)
Landesleistung Geldleistung Antrag möglich
Landesblindengeld Sachsen-Anhalt (nur für blinde, hochgradig sehbehinderte und gehörlose Menschen)
Bis 460,44 € im Monat für Erwachsene, bis 319,76 € für Minderjährige, 66,50 € für hochgradig Sehbehinderte, 41 € Gehörlosengeld (Stand Juli 2025). Pflegeleistungen werden angerechnet.
Wohnsitz in Sachsen-Anhalt. Einkommen und Vermögen spielen keine Rolle. Kein Blindengeld bei Heimaufenthalt (mit Ausnahmen).
Beträge aus Suchtreffern, die amtliche Seite war beim Abruf nicht erreichbar. Ein allgemeines Landespflegegeld für Pflegebedürftige wurde nicht gefunden.
Antrag: Landesamt für Soziales, Jugend und Gesundheit, Maxim-Gorki-Straße 7, 06114 Halle
Quelle: Landesamt für Soziales Sachsen-Anhalt, Antragsformular Landesblindengeld, nicht direkt auf der amtlichen Seite geprüft, bitte dort nachfragen
Nachbarschaftshilfe Regel für den Entlastungsbetrag ab Pflegegrad 1 Antrag möglich
Nachbarschaftshilfe nach der Pflege-Betreuungs-Verordnung Sachsen-Anhalt
Abrechnung über den Entlastungsbetrag von 131 € im Monat
Zulassung nötig, mit staatlich anerkannter Schulung von 8 Unterrichtseinheiten (je 45 Minuten), kostenlos. Online-Zertifikate privater Anbieter werden nicht anerkannt, Pflegefachkräfte brauchen keine Schulung. Mindestens 18 Jahre alt, wohnt nicht mit der pflegebedürftigen Person zusammen, nicht deren Pflegeperson, nicht bis zum zweiten Grad verwandt. Höchstens 2 Personen gleichzeitig und 30 Stunden im Monat. Monatliche Abrechnung bei der Pflegekasse.
Antrag: Landeskoordinierungsstelle Nachbarschaftshilfe, Breitscheidstraße 51, 39114 Magdeburg, Tel. 0391 242 055 41 (Di bis Do 10 bis 16 Uhr), regionale Servicepunkte
Quelle: Landeskoordinierungsstelle Nachbarschaftshilfe Sachsen-Anhalt
Kostenlose Beratung in Sachsen-Anhalt
Sachsen-Anhalt hat keine klassischen Pflegestützpunkte, stattdessen die Vernetzte Pflegeberatung mit 141 Beratungsstellen in 11 Landkreisen und 3 kreisfreien Städten. Regionale Kontakte auf dem Portal pflegeberatung-sachsen-anhalt.de. Eine landesweite Wohnberatung wurde nicht gefunden. Zur Übersicht
Schleswig-Holstein: Programme des Landes
Für diese Auswahl haben wir in Schleswig-Holstein kein belegtes Landesprogramm gefunden. Es gelten die bundesweiten Leistungen oben.
Umbau und Barrierefreiheit Zuschuss derzeit geschlossen
Modernisierungszuschuss für Selbstnutzer (IB.SH)
2.000 € pauschal, einmalig nach Fertigstellung.
Selbstgenutzte Immobilie in Schleswig-Holstein, keine Ferien- oder Zweitwohnung. Investition mindestens 12.000 €, energetisch oder barrierereduzierend. Antrag und Bewilligung vor Beginn, Gemeinde auf der IB.SH-Liste oder Bestätigung der Kommune. Eine Einkommensgrenze gibt es nicht.
Derzeit geschlossen, weil die Mittel aufgebraucht sind (Stand Oktober 2026). Keine Anträge mehr möglich, bereits erteilte Zusagen bleiben gültig.
Antrag: Investitionsbank Schleswig-Holstein (IB.SH)
Quelle: IB.SH, Modernisierungszuschuss für Selbstnutzer (Merkblatt Stand Oktober 2026)
Umbau und Barrierefreiheit Darlehen Stand bitte erfragen
Soziale Wohnraumförderung für Eigentumsmaßnahmen, Um- und Anbau bei Behinderung (IB.SH)
Zinsloses Darlehen ohne belegte Höchstsumme. Bei Schwerbehinderung im Haushalt ein Zusatzdarlehen bis 50.000 €.
Haushalt mit mindestens einem Kind oder einem schwerbehinderten Angehörigen. Eigenanteil mindestens 7,5 %, Wohnflächen- und Kostengrenzen. Einkommensgrenzen der Landeswohnraumförderung, die Höhe wurde nicht abgerufen. Die Förderung hängt vom Einkommen ab.
Höhe des Grunddarlehens in den Quellen widersprüchlich (70.000 € oder 100.000 €). Ob derzeit Anträge angenommen werden, ist nicht bestätigt. Bei der IB.SH nachfragen.
Antrag: Investitionsbank Schleswig-Holstein (IB.SH)
Quelle: IB.SH, Darlehensantrag Eigentumsmaßnahmen (April 2025), Konditionen laut co2online, nicht direkt auf der amtlichen Seite geprüft, bitte dort nachfragen
Nachbarschaftshilfe Regel für den Entlastungsbetrag ab Pflegegrad 1 Antrag möglich
Nachbarschaftshilfe nach § 12 Alltagsförderungsverordnung (AföVO)
Abrechnung über den Entlastungsbetrag von 131 € im Monat
Registrierung beim Landesamt für soziale Dienste (LASG). Schulung von mindestens 8 Unterrichtseinheiten (je 45 Minuten), Nachweis auch bis 6 Monate nach der Registrierung möglich. Nicht in häuslicher Gemeinschaft, nicht bis zum zweiten Grad verwandt oder verschwägert, keine Pflegeperson, Haftpflichtversicherung nötig. Höchstens 30 Stunden im Monat, Aufwandsentschädigung höchstens 12 € je Stunde.
Die Schulungskosten sind nicht belegt.
Antrag: Landesamt für soziale Dienste Schleswig-Holstein (LASG)
Quelle: Landesamt für soziale Dienste, Nachbarschaftshilfe nach der AföVO
Kostenlose Beratung in Schleswig-Holstein
Pflegestützpunkte in allen 15 Kreisen und kreisfreien Städten, Beratung kostenlos, auch als Hausbesuch. Themen sind unter anderem Wohnen im Alter, Wohnungsanpassung und Hilfe bei Anträgen. Zur Übersicht
Thüringen: Programme des Landes
Für diese Auswahl haben wir in Thüringen kein belegtes Landesprogramm gefunden. Es gelten die bundesweiten Leistungen oben.
Umbau und Barrierefreiheit Zuschuss Antrag möglich
Thüringer Barrierefreiheitsförderprogramm ThüBaFF 2026 bis 2030 (Thüringer Aufbaubank)
Zuschuss von 50 % der förderfähigen Ausgaben, für Privatpersonen höchstens 11.000 €. Für einen Treppenlift werden höchstens 10.000 € angerechnet.
Gebäude im Eigentum oder langfristig gemietet (Mietvertrag mindestens 10 Jahre ab Antrag). Gesamtausgaben über 7.500 €, Eigenanteil nötig, Antrag vor Beginn über das Antragsportal der Thüringer Aufbaubank. Treppenlifte nur in begründeten Einzelfällen und nur für ein Treppenhaus je Gebäude. Zweckbindung 10 Jahre, kein Rechtsanspruch, keine Einkommensgrenze.
Das Programm zielt vor allem auf öffentlich zugängliche Gebäude, Privatpersonen sind aber ausdrücklich antragsberechtigt. Ob private Wohnungsumbauten in der Praxis bewilligt werden, war nicht belegt.
Antrag: Thüringer Aufbaubank (TAB), Antrag nur über das Antragsportal
Quelle: Thüringer Aufbaubank, Richtlinie ThüBaFF (gültig bis 31. Dezember 2030)
Umbau und Barrierefreiheit Darlehen Stand bitte erfragen
EigenheimPlus (Durchleitungsdarlehen der Thüringer Aufbaubank)
Darlehen von 5.000 € bis 250.000 € je Vorhaben, Auszahlung 100 %. Laufzeit 5 Jahre oder 10, 20 oder 30 Jahre mit 10 Jahren Zinsbindung, den Zins legt die Hausbank fest.
Natürliche Personen, die ihr Wohneigentum in Thüringen selbst nutzen. Modernisierung und Sanierung im Bestand, nicht auf Barrierefreiheit beschränkt. Antrag vor Beginn bei Bank oder Sparkasse eigener Wahl. Keine Einkommensgrenze, Bonitätsprüfung durch die Hausbank.
Dies ist ein allgemeines Modernisierungsdarlehen. Eine Suchzusammenfassung behauptet, die Mittel 2026 seien ausgeschöpft, dafür gab es keinen Beleg. Vorher beim TAB-Kundencenter nachfragen.
Antrag: Bank oder Sparkasse eigener Wahl, TAB-Kundencenter 0800 5565156
Quelle: Thüringer Aufbaubank, Merkblatt EigenheimPlus (Stand August 2026)
Nachbarschaftshilfe Regel für den Entlastungsbetrag ab Pflegegrad 1 Antrag möglich
Nachbarschaftshilfe nach der ThürAUPAVO
Abrechnung über den Entlastungsbetrag von 131 € im Monat
Registrierung bei der eigenen Pflegekasse der Helferin oder des Helfers. Grundkurs mit 5 mal 90 Minuten, alle 5 Jahre ein Aufbaukurs mit 2 mal 90 Minuten (die BARMER bietet kostenlose Online-Kurse). Übergangsweise ist die Registrierung ohne Kurs möglich, bis die neue Verordnung in Kraft tritt. Volljährig, kein gesetzlicher Betreuer, nicht im selben Haushalt, nicht die Pflegeperson, nicht bis zum zweiten Grad verwandt oder verschwägert. Höchstens 40 Stunden im Monat, Aufwandsentschädigung höchstens 10 € je Stunde, Haftpflichtschutz nötig.
Die Verordnung wird überarbeitet, neue Regeln sind noch nicht bekannt. Ab Pflegegrad 2 können zusätzlich 40 % der nicht genutzten Pflegesachleistung eingesetzt werden.
Antrag: Pflegekasse der Helferin oder des Helfers (Registrierung), Abrechnung per Kostenerstattung über die Pflegekasse der pflegebedürftigen Person
Quelle: Sozialministerium Thüringen, Angebote zur Unterstützung im Alltag (AUPA)
Kostenlose Beratung in Thüringen
7 Pflegestützpunkte (Jena, Nordhausen, Kyffhäuserkreis, Schmalkalden-Meiningen, Weimar, Suhl, Saale-Holzland-Kreis) und 2 Pflegenetze (Erfurt, Weimarer Land), Beratung kostenlos und unabhängig. Das Land will in jedem Landkreis einen Stützpunkt. Eine amtliche Liste wurde nicht gefunden. Zur Übersicht
Keine Förderzusage. Wir zeigen, welche Förderungen für Ihre Angaben in Frage kommen können. Ob und in welcher Höhe Sie wirklich etwas bekommen, entscheidet allein die Förderstelle (Pflegekasse, Landesbank, Landesamt oder Kommune). Förderungen ändern sich häufig und sind oft an Fristen und Einkommen gebunden. Stand: 22. Oktober 2026. Die Quellen stehen bei jedem Posten. Bitte vor dem Kauf oder Umbau bei der Förderstelle nachfragen, bei vielen Förderungen verfällt der Anspruch, wenn man vorher beginnt.
Häufige Fragen
Kann ich Zuschuss der Pflegekasse und Landesförderung zusammen bekommen?
Meist ja. Die 4.180 € der Pflegekasse werden bei vielen Landesprogrammen auf die förderfähigen Kosten angerechnet, das heißt, das Land fördert den Rest. Fragen Sie bei der Landesstelle, in welcher Reihenfolge Sie beantragen sollen.
Warum steht mein Programm nicht in der Liste?
Wir zeigen nur Programme, die wir in amtlichen Quellen oder verlässlichen Übersichten belegen konnten (Stand 22. Oktober 2026). Kommunale Zuschüsse einzelner Städte fehlen. Fragen Sie zusätzlich bei Ihrer Wohnberatung oder dem Pflegestützpunkt.
Muss ich vor dem Umbau beantragen?
Fast immer. Pflegekasse, KfW und die Landesbanken fördern in der Regel nur, wenn der Antrag vor Beginn der Arbeiten gestellt wurde. Holen Sie zuerst einen Kostenvoranschlag ein, dann den Antrag, dann den Auftrag.
Was ist, wenn ich noch keinen Pflegegrad habe?
Dann bleiben der KfW-Kredit und einige Landesprogramme, die nach Alter, Behinderung oder Einkommen fördern. Für die Leistungen der Pflegekasse brauchen Sie mindestens Pflegegrad 1. Ob der realistisch ist, zeigt der Pflegegrad-Rechner.
Geplante Pflegereform ab 2027. Das Bundeskabinett hat am 30. September 2026 einen Gesetzentwurf zur Pflegereform beschlossen. Er soll ab 1. Januar 2027 viele Leistungen der Pflegeversicherung ändern, etwa Pflegegeld, Entlastungsbetrag, Pflegehilfsmittel und Verhinderungspflege. Bundestag und Bundesrat haben noch nicht entschieden, der Entwurf ist also noch kein Gesetz und kann sich noch ändern. Bis ein Gesetz in Kraft tritt, gelten die heutigen Regeln und Beträge weiter. Maßgeblich bleibt der Bescheid Ihrer Pflegekasse. Stand: Oktober 2026. Zum Entwurf beim Bundesgesundheitsministerium.
Quellen und Stand
Bundesweite Beträge: Gesetzestexte, geprüft am 22. Oktober 2026, gültig seit 1. Januar 2025 (§ 30 SGB XI, nächste Anpassung 1. Januar 2028). Landesprogramme: amtliche Seiten der Länder und Landesbanken, abgerufen am 22. Oktober 2026; Programme ohne belastbare Quelle sind nicht aufgenommen. Nächste Prüfung spätestens April 2027.
Weiterlesen: Leistungs-Rechner · Zuschuss für Umbauten erklärt · Badumbau mit Zuschuss