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Ratgeber

Hausnotruf von der Pflegekasse: Wer zahlt was?

Stand: Oktober 2026 Mit 3 Quellen

Beispieltext. Diese Seite zeigt die Vorlage. Die geprüften Texte und Zahlen werden noch eingesetzt, die Seite ist bis dahin für Suchmaschinen gesperrt.

Kurz gesagt

Wer einen Pflegegrad hat, überwiegend allein lebt und im Notfall keinen Hilferuf per Telefon absetzen kann, hat Anspruch auf ein Hausnotrufsystem als Pflegehilfsmittel (§ 40 Absatz 1 SGB XI). Nach dem Rahmenvertrag der Kassen, der seit 1. April 2026 gilt, vergütet die Pflegekasse dem Anbieter 27,00 € netto im Monat. Die Basisversorgung ist dann ohne Anschlussgebühr möglich. Stand: Oktober 2026.

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Was der Hausnotruf ist

Ein Hausnotrufsystem besteht aus einem Gerät in der Wohnung und einem Funksender, den Sie am Körper tragen. Ein Druck auf den Knopf verbindet Sie mit einer Zentrale, die rund um die Uhr besetzt ist und Hilfe einleitet. Im Hilfsmittelverzeichnis des GKV-Spitzenverbandes steht das System unter der Nummer 52.40.01 in der Produktgruppe 52, den Pflegehilfsmitteln zur selbständigeren Lebensführung.

Wer Anspruch hat

Nach dem Rahmenvertrag ist die Versorgung für Versicherte gedacht, die Leistungen der Pflegeversicherung nach § 40 Absatz 1 und 3 SGB XI haben. Im Antrag bestätigen Sie zwei Dinge:

  1. Sie leben allein oder über weite Teile des Tages allein.
  2. Sie selbst oder eine andere Person im Haushalt kann mit einem handelsüblichen Telefon keinen Hilferuf absetzen. Wegen des Gesundheitszustands ist jederzeit mit einer Notsituation zu rechnen.

Was die Pflegekasse zahlt

Der Preis, den die Pflegekasse dem Anbieter vergütet, beträgt nach der Preisvereinbarung 27,00 € netto im Monat. Er deckt Gerät, Beratung, Einweisung, Anschluss an die Zentrale und deren Betrieb ab. Wohnen Sie in einer betreuten Wohnanlage, zahlt die Pflegekasse den gleichen Betrag, wenn der Anbieter dem Vertrag beigetreten ist.

Wer nach beamtenrechtlichen Vorschriften Anspruch auf Beihilfe hat, bekommt von der Pflegekasse nur die Hälfte. Die andere Hälfte kommt aus der Beihilfe, fragen Sie dort nach.

Was Sie selbst zahlen

Wählen Sie die Basisversorgung, entstehen keine Mehrkosten und keine Anschlussgebühren. Der Anbieter muss Sie vorher schriftlich darüber aufklären, dass es diese Möglichkeit gibt. Entscheiden Sie sich für Extras, etwa weitere Funksender oder besondere Dienstleistungen, tragen Sie diese Kosten selbst. Der Anbieter nennt Ihnen die Höhe vor der Versorgung. Telefon- oder Internetanschluss und Gesprächskosten sind ebenfalls Ihre Sache.

Was Sie wissen sollten

Der Betrag gilt laut Vertrag mindestens bis Ende März 2028, weil die Preisvereinbarung vorher nicht gekündigt werden kann. Preise aus älteren Ratgebern weichen deshalb ab. Prüfen Sie bei jeder Zahl, aus welchem Jahr sie stammt.

Der Link unten führt zu einem Partner für die Pflegebox (Werbung). Hausnotruf-Anbieter vermitteln wir hier nicht.

Weiterlesen

Hausnotruf bei der Pflegekasse beantragen

  1. Anbieter wählen:Wählen Sie einen Anbieter, der dem Rahmenvertrag beigetreten ist. Fragen Sie, ob er die mehrkostenfreie Versorgung anbietet.
  2. Antrag auf Kostenübernahme ausfüllen:Das Formular enthält die beiden Angaben zur Wohnsituation und zum Notfallrisiko. Der Anbieter kennt es und hilft beim Ausfüllen.
  3. Genehmigung abwarten:Die Vergütung läuft frühestens ab dem Zeitpunkt, den die Pflegekasse in der Genehmigung nennt.
  4. Gerät installieren lassen und Empfang bestätigen:Mit der unterschriebenen Empfangsbestätigung beginnt die Versorgung.

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Mit Pflegegrad zahlt die Pflegekasse bis 42 € im Monat für Handschuhe, Desinfektion und Bettschutz. Die PflegeBox liefert jeden Monat und rechnet direkt mit der Kasse ab. Anzeige: Der Link führt zu PflegeBox. Fragen Sie dort an, erhalten wir eine Vergütung; für Sie entstehen keine Mehrkosten.

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Häufige Fragen

Reicht Pflegegrad 1 für den Hausnotruf?

Der Anspruch hängt an den Leistungen der Pflegeversicherung nach § 40 SGB XI, nicht an einem bestimmten Grad. Pflegehilfsmittel stehen auch Versicherten mit Pflegegrad 1 zu. Welche Bedingungen Ihre Pflegekasse im Einzelfall prüft, erfahren Sie im Antragsformular.

Darf der Anbieter eine Anschlussgebühr verlangen?

Bei der mehrkostenfreien Versorgung nicht. Das steht in der Mehrkostenerklärung zum Rahmenvertrag: Anschlussgebühren und sonstige Mehrkosten sind dann ausgeschlossen. Wählen Sie dagegen Zusatzleistungen, die über das Notwendige hinausgehen, tragen Sie die Mehrkosten selbst.

Wer zahlt Telefon und Internet?

Sie. Der Anschluss samt Gesprächskosten liegt laut Rahmenvertrag in der Eigenverantwortung der Versicherten. Die Pflegekasse bezahlt das Notrufsystem und den Betrieb der Zentrale.

Warum finde ich im Netz noch 25,50 €?

Das war der frühere Betrag. Der aktuelle Rahmenvertrag nennt 27,00 € netto im Monat. Fragen Sie vor Vertragsabschluss nach dem Stand, den Ihr Anbieter abrechnet.

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Quellen und Prüfung

Zuletzt geprüft: Oktober 2026. Verbindlich ist immer die Auskunft der zuständigen Stelle.