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Geplante Pflegereform ab 2027. Das Bundeskabinett hat am 30. September 2026 einen Gesetzentwurf zur Pflegereform beschlossen. Er soll ab 1. Januar 2027 viele Leistungen der Pflegeversicherung ändern, etwa Pflegegeld, Entlastungsbetrag, Pflegehilfsmittel und Verhinderungspflege. Bundestag und Bundesrat haben noch nicht entschieden, der Entwurf ist also noch kein Gesetz und kann sich noch ändern. Bis ein Gesetz in Kraft tritt, gelten die heutigen Regeln und Beträge weiter. Maßgeblich bleibt der Bescheid Ihrer Pflegekasse. Stand: Oktober 2026. Zum Entwurf beim Bundesgesundheitsministerium.
Kurz gesagt
Ja. Auch mit Pflegegrad 1 haben Sie Anspruch auf Pflegehilfsmittel zum Verbrauch bis zu 42 Euro im Monat, wenn Sie zu Hause leben. Das steht in § 28a und § 40 SGB XI. Den Antrag stellen Sie formlos bei Ihrer Pflegekasse. Pflegegeld gibt es bei Pflegegrad 1 dagegen nicht. Stand: Oktober 2026.
Hat die Person einen Pflegegrad?
Kostenlos · 1 KlickAb Pflegegrad 1 zahlt die Pflegekasse Pflegehilfsmittel bis 42 € im Monat.
Die Antwort steht im Gesetz
Viele Pflegebedürftige mit Pflegegrad 1 glauben, sie hätten kaum Ansprüche. Ganz so ist es nicht: § 28a SGB XI zählt die Leistungen bei Pflegegrad 1 einzeln auf. Unter Nummer 3 steht die Versorgung mit Pflegehilfsmitteln nach § 40. Dort wiederum gilt die Grenze von 42 Euro im Monat für Verbrauchsmittel (Absatz 2).
Was bei Pflegegrad 1 nicht dazugehört
Das Pflegegeld nach § 37 SGB XI taucht in der Liste von § 28a nicht auf. Wer Pflegegrad 1 hat, bekommt also kein monatliches Pflegegeld. Die Pflegebox ist deshalb für viele die erste spürbare Leistung.
So kommen Sie zur Pflegebox
- Bescheid zur Hand nehmen. Auf ihm steht der Pflegegrad.
- Antrag stellen. Ein Anruf oder Schreiben an die Pflegekasse reicht. Ein Anbieter kann den Antrag auch für Sie vorbereiten.
- Artikel auswählen. Handschuhe, Desinfektion, Bettschutz, soweit Sie sie brauchen.
- Lieferung abwarten. Der Anbieter rechnet mit der Pflegekasse ab.
Der Ablauf ist mit höheren Pflegegraden identisch. Eine ausführliche Anleitung finden Sie im Artikel „Pflegebox beantragen“.
Was Sie noch klären sollten
Die Pflegekasse zahlt nur, wenn Sie zu Hause gepflegt werden. Ändert sich Ihr Pflegegrad, gilt der Anspruch weiter, solange mindestens Pflegegrad 1 besteht. Prüfen Sie dann, ob die Zusammenstellung noch zu Ihrem Bedarf passt.
Der Link unten führt zu einem Partner, der Pflegeboxen anbietet (Werbung). Ihr Anspruch besteht unabhängig davon.
Weiterlesen
Pflegehilfsmittel für 0 € nach Hause
Mit Pflegegrad zahlt die Pflegekasse bis 42 € im Monat für Handschuhe, Desinfektion und Bettschutz. Die PflegeBox liefert jeden Monat und rechnet direkt mit der Kasse ab. Anzeige: Der Link führt zu PflegeBox. Fragen Sie dort an, erhalten wir eine Vergütung; für Sie entstehen keine Mehrkosten.
Häufige Fragen
Brauche ich für Pflegegrad 1 ein Rezept?
Nein. Sie stellen einen formlosen Antrag bei der Pflegekasse. Im Gesetzestext zu Verbrauchsmitteln (§ 40 Absatz 2 SGB XI) ist von einem ärztlichen Rezept keine Rede.
Was bekomme ich bei Pflegegrad 1 noch?
§ 28a SGB XI nennt unter anderem Pflegeberatung, Zuschüsse zum Wohnumfeld, Pflegekurse für Angehörige und den Entlastungsbetrag.
Bekomme ich mit Pflegegrad 1 weniger als 42 Euro?
Nein. Die Obergrenze gilt für alle Pflegegrade gleich.
Passt dazu
- Pflegebox im Pflegeheim: Gibt es die 42 Euro auch dort?
- Pflegebett mieten: Kosten, Zuschuss und Antrag
- Pflegebox-Anbieter: Worauf Sie bei der Auswahl achten
- Pflegebox-Anbieter wechseln: Ablauf, Fristen, Checkliste
- Pflegehilfsmittel 2027: 42 Euro im Monat, was geplant ist
- Pflegebox Inhalt: Was bekommt man für 42 Euro?
- § 28a SGB XI, Leistungen bei Pflegegrad 1
- § 40 SGB XI, Pflegehilfsmittel und wohnumfeldverbessernde Maßnahmen
Zuletzt geprüft: Oktober 2026. Verbindlich ist immer die Auskunft der zuständigen Stelle.