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Pflegegrad

Pflegegrad beantragen: Ablauf, Fristen, Begutachtung

Stand: Oktober 2026 Mit 4 Quellen

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Geplante Pflegereform ab 2027. Das Bundeskabinett hat am 30. September 2026 einen Gesetzentwurf zur Pflegereform beschlossen. Er soll ab 1. Januar 2027 viele Leistungen der Pflegeversicherung ändern, etwa Pflegegeld, Entlastungsbetrag, Pflegehilfsmittel und Verhinderungspflege. Bundestag und Bundesrat haben noch nicht entschieden, der Entwurf ist also noch kein Gesetz und kann sich noch ändern. Bis ein Gesetz in Kraft tritt, gelten die heutigen Regeln und Beträge weiter. Maßgeblich bleibt der Bescheid Ihrer Pflegekasse. Stand: Oktober 2026. Zum Entwurf beim Bundesgesundheitsministerium.

Kurz gesagt

Den Pflegegrad beantragen Sie bei Ihrer Pflegekasse, ein Anruf genügt. Die Pflegekasse muss spätestens 25 Arbeitstage nach Eingang des Antrags schriftlich entscheiden. Dazwischen liegt ein Besuch des Medizinischen Dienstes, der Ihre Selbstständigkeit in sechs Bereichen bewertet. Gegen den Bescheid können Sie innerhalb eines Monats Widerspruch einlegen. Stand: Oktober 2026.

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Antrag in 10 Minuten

Der Antrag ist schneller gestellt, als viele denken. Sie haben drei Wege, und alle zählen gleich:

  • Telefon. Rufen Sie die Nummer Ihrer Pflegekasse an und sagen: „Ich möchte einen Antrag auf Leistungen der Pflegeversicherung stellen.“ Notieren Sie Datum, Uhrzeit und den Namen am Telefon.
  • Formular. Online oder per Post, die meisten Kassen bieten es auf ihrer Seite an.
  • Formloser Brief oder E-Mail. Zwei Sätze mit Name, Geburtsdatum und Versichertennummer genügen.

Wichtig ist der Tag der Antragstellung, denn er bestimmt, ab wann Leistungen gezahlt werden. Wer wartet, bis alle Papiere sortiert sind, verschenkt Wochen.

Zwei Dinge können Sie gleich dazulegen. Die Pflegetagebuch-Vorlage schenken wir Ihnen, sie lässt sich ausdrucken. Und mit dem Pflegegrad-Rechner schätzen Sie in fünf Minuten, in welcher Größenordnung Sie liegen. Das Ergebnis ist eine Schätzung und ersetzt die Begutachtung nicht.

Der Antrag

Ein Pflegegrad entsteht nicht von selbst, er wird beantragt. Zuständig ist die Pflegekasse, die bei Ihrer Krankenkasse angesiedelt ist. Der Antrag ist formlos, ein Anruf reicht. Notieren Sie sich Datum und Namen des Gesprächspartners, denn die Leistungen werden ab dem Tag der Antragstellung gerechnet. Wer erst Wochen später ruft, verschenkt Geld.

Die Pflegekasse schickt Ihnen danach Unterlagen zu. Füllen Sie diese vollständig aus und senden Sie sie zurück. Solange zwingend erforderliche Unterlagen fehlen, ruht nach § 18c Absatz 6 SGB XI die Frist für die Entscheidung.

Die Frist

Die Pflegekasse muss Ihnen ihre Entscheidung spätestens 25 Arbeitstage nach Eingang des Antrags schriftlich mitteilen (§ 18c Absatz 1 SGB XI). Hält sie die Frist nicht ein, muss sie nach Absatz 5 für jede begonnene Woche der Verzögerung 70 Euro zahlen. Das gilt nicht, wenn die Pflegekasse die Verzögerung nicht zu vertreten hat.

Wird innerhalb von 20 Arbeitstagen keine Begutachtung durchgeführt, muss die Pflegekasse Ihnen eine Liste mit mindestens drei unabhängigen Gutachtern anbieten (§ 18 Absatz 3 SGB XI).

Die Begutachtung

Wie Sie sich vorbereiten, steht in der Checkliste zur Begutachtung. Den Besuch führt der Medizinische Dienst durch. Bei Privatversicherten übernehmen beauftragte Gutachter diese Aufgabe. Bewertet werden sechs Bereiche, die verschieden gewichtet sind:

BereichGewicht
Mobilität10 Prozent
Kognitive und kommunikative Fähigkeiten sowie Verhaltensweisen (der höhere der beiden Werte zählt)15 Prozent
Selbstversorgung40 Prozent
Umgang mit krankheitsbedingten Anforderungen20 Prozent
Gestaltung des Alltags und soziale Kontakte15 Prozent

Aus den gewichteten Punkten ergibt sich der Pflegegrad. Nach § 15 Absatz 3 SGB XI beginnt Pflegegrad 1 ab 12,5 Punkten, Pflegegrad 2 ab 27, Pflegegrad 3 ab 47,5, Pflegegrad 4 ab 70 und Pflegegrad 5 ab 90 Punkten.

Am Besuchstag sollten Sie den schlechtesten statt den besten Tag beschreiben. Menschen neigen dazu, sich vor Fremden zusammenzureißen. Sagen Sie dem Gutachter, was an einem normalen Tag nicht mehr gelingt, auch wenn der Betroffene gerade Kaffee kocht.

Nach dem Bescheid

Mit dem Bescheid bekommen Sie das Gutachten, sofern Sie der Übersendung nicht widersprochen haben (§ 18c Absatz 2). Vergleichen Sie die Beschreibung mit dem, was Sie im Alltag erleben. Stimmt das Bild nicht, legen Sie Widerspruch ein. Die Frist beträgt einen Monat ab Bekanntgabe des Bescheids (§ 84 SGG). Es genügt zunächst ein kurzer Brief mit dem Satz, dass Sie Widerspruch einlegen. Die Begründung reichen Sie nach.

PflegeBox: ab Pflegegrad 1 jeden Monat 42 Euro

Sobald der Bescheid da ist, steht Ihnen schon mit Pflegegrad 1 jeden Monat ein Betrag von bis zu 42 Euro für Pflegehilfsmittel zum Verbrauch zu, etwa Handschuhe, Desinfektionsmittel oder Bettschutzeinlagen. Viele Familien lassen das ungenutzt, weil niemand es erwähnt (Werbung).

Was der Pflegegrad bringt

Schon mit Pflegegrad 1 haben Sie Anspruch auf Pflegehilfsmittel zum Verbrauch und auf Zuschüsse für den Umbau der Wohnung. Ab Pflegegrad 2 kommt Pflegegeld hinzu: 347 Euro bei Pflegegrad 2, 599 Euro bei Pflegegrad 3, 800 Euro bei Pflegegrad 4 und 990 Euro bei Pflegegrad 5 im Monat (§ 37 SGB XI).

Wenn der Bescheid nicht passt

Ist der Pflegegrad niedriger als erwartet oder abgelehnt, lesen Sie Pflegegrad abgelehnt: Das können Sie jetzt tun. Einen Brief zum Abschicken finden Sie unter Widerspruch gegen den Pflegegrad. Die Frist beträgt einen Monat.

Weiterlesen

Pflegegrad beantragen

  1. Pflegekasse anrufen:Antrag auf Leistungen der Pflegeversicherung stellen und Datum notieren.
  2. Formulare ausfüllen:Die Pflegekasse schickt Unterlagen. Füllen Sie sie vollständig aus und senden Sie sie zurück.
  3. Begutachtung vorbereiten:Pflegetagebuch führen, Arztbriefe und Medikamentenliste bereitlegen, eine Vertrauensperson dazuholen.
  4. Bescheid prüfen:Pflegegrad, Datum und Begründung kontrollieren. Das Gutachten liegt in der Regel bei.
  5. Bei Zweifel Widerspruch einlegen:Innerhalb eines Monats schriftlich bei der Pflegekasse.

Pflegehilfsmittel für 0 € nach Hause

Mit Pflegegrad zahlt die Pflegekasse bis 42 € im Monat für Handschuhe, Desinfektion und Bettschutz. Die PflegeBox liefert jeden Monat und rechnet direkt mit der Kasse ab. Anzeige: Der Link führt zu PflegeBox. Fragen Sie dort an, erhalten wir eine Vergütung; für Sie entstehen keine Mehrkosten.

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Häufige Fragen

Muss der Antrag schriftlich sein?

Nein. Ein Anruf bei der Pflegekasse genügt, um den Antrag zu stellen. Lassen Sie sich Datum und Ansprechpartner nennen. Das Datum ist wichtig, weil die Leistungen ab dem Tag der Antragstellung gerechnet werden.

Was passiert bei der Begutachtung?

Eine Gutachterin oder ein Gutachter kommt zu Ihnen nach Hause und bewertet, wie selbstständig die Person im Alltag ist. Gesprochen wird über Beweglichkeit, Denken und Verhalten, Selbstversorgung, Umgang mit Krankheit und Alltagsgestaltung. Ein Pflegetagebuch und Arztbriefe helfen.

Wie viele Punkte brauche ich für Pflegegrad 1?

Ab 12,5 Gesamtpunkten. Pflegegrad 2 beginnt bei 27, Pflegegrad 3 bei 47,5, Pflegegrad 4 bei 70 und Pflegegrad 5 bei 90 Punkten.

Was tun, wenn der Antrag abgelehnt wird?

Fordern Sie das Gutachten an, falls es nicht beilag. Legen Sie innerhalb eines Monats schriftlich Widerspruch ein. Eine Begründung können Sie nachreichen.

Kann ich später einen höheren Pflegegrad beantragen?

Ja. Wenn sich der Zustand verschlechtert, stellen Sie einen Antrag auf Höherstufung. Das Verfahren läuft wie beim Erstantrag.

Wie lange dauert es, bis ich den Bescheid habe?

Die Pflegekasse muss spätestens 25 Arbeitstage nach Eingang des Antrags schriftlich entscheiden (§ 18c Absatz 1 SGB XI). Fehlen zwingend nötige Unterlagen, steht die Frist still, bis sie da sind. Reichen Sie deshalb alles vollständig und schnell ein.

Bekomme ich Geld, wenn die Kasse zu lange braucht?

Ja, in der Regel. Überschreitet die Pflegekasse die Frist und hat sie das zu vertreten, muss sie 70 Euro für jede begonnene Woche der Verzögerung zahlen (§ 18c Absatz 5). Das gilt nicht, wenn die Verzögerung nicht bei ihr liegt oder wenn jemand schon vollstationär mit mindestens Pflegegrad 2 gepflegt wird.

Wo bekomme ich ein Pflegetagebuch und was bringt es?

Eine Vorlage zum Ausdrucken gibt es bei uns kostenlos. Das Tagebuch hält fest, was im Alltag nicht mehr allein geht, und macht Ihre Schilderung bei der Begutachtung belegbar.

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Quellen und Prüfung

Zuletzt geprüft: Oktober 2026. Verbindlich ist immer die Auskunft der zuständigen Stelle.