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Thema

Geld und Steuern bei Behinderung und Pflege

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Kurz gesagt

Wer ein Kind, einen Elternteil oder sich selbst pflegt oder mit einer Behinderung lebt, kann in der Steuererklärung Pauschbeträge geltend machen. Hier stehen die Beträge nach § 33b Einkommensteuergesetz, wer sie bekommt und wie Sie sie eintragen. Stand: Oktober 2026.

Diese Rubrik erklärt, was das Gesetz an Steuerentlastung vorsieht. Wir geben keinen Steuerrat. Für Ihren Einzelfall helfen ein Lohnsteuerhilfeverein, ein Steuerberater oder Ihr Finanzamt.

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