Diese Rubrik erklärt, was das Gesetz an Steuerentlastung vorsieht. Wir geben keinen Steuerrat. Für Ihren Einzelfall helfen ein Lohnsteuerhilfeverein, ein Steuerberater oder Ihr Finanzamt.
Geld und Steuern bei Behinderung und Pflege
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Kurz gesagt
Wer ein Kind, einen Elternteil oder sich selbst pflegt oder mit einer Behinderung lebt, kann in der Steuererklärung Pauschbeträge geltend machen. Hier stehen die Beträge nach § 33b Einkommensteuergesetz, wer sie bekommt und wie Sie sie eintragen. Stand: Oktober 2026.
Rechner und Vorlagen
Alle Artikel zum Thema Geld und Steuern
- Behindertenpauschbetrag 2026: Tabelle nach GdB, FahrtkostenBehindertenpauschbetrag 2026 nach § 33b EStG: Tabelle von GdB 20 bis 100, GdB 50 mit 1.140 Euro, Merkzeichen H, Bl, TBl. Mit Rechner, Antrag und Fahrtkostenpauschale.Stand: Oktober 2026
- Pflegepauschbetrag 2026: Beträge, Rechner, AntragPflegepauschbetrag nach § 33b EStG: 600 Euro bei Pflegegrad 2, 1.100 Euro bei Pflegegrad 3, 1.800 Euro ab Pflegegrad 4. Mit Rechner und Anleitung für die Steuererklärung.Stand: Oktober 2026
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