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Ratgeber

Pflegegeld 2026: Tabelle nach Pflegegrad

Stand: Oktober 2026 Mit 3 Quellen

Beispieltext. Diese Seite zeigt die Vorlage. Die geprüften Texte und Zahlen werden noch eingesetzt, die Seite ist bis dahin für Suchmaschinen gesperrt.

Geplante Pflegereform ab 2027. Das Bundeskabinett hat am 30. September 2026 einen Gesetzentwurf zur Pflegereform beschlossen. Er soll ab 1. Januar 2027 viele Leistungen der Pflegeversicherung ändern, etwa Pflegegeld, Entlastungsbetrag, Pflegehilfsmittel und Verhinderungspflege. Bundestag und Bundesrat haben noch nicht entschieden, der Entwurf ist also noch kein Gesetz und kann sich noch ändern. Bis ein Gesetz in Kraft tritt, gelten die heutigen Regeln und Beträge weiter. Maßgeblich bleibt der Bescheid Ihrer Pflegekasse. Stand: Oktober 2026. Zum Entwurf beim Bundesgesundheitsministerium.

Kurz gesagt

Das Pflegegeld beträgt monatlich 347 Euro (Pflegegrad 2), 599 Euro (3), 800 Euro (4) und 990 Euro (5). Die Pflegesachleistung liegt bei 796, 1.497, 1.859 und 2.299 Euro, die Tagespflege bei 721, 1.357, 1.685 und 2.085 Euro (§§ 36, 37, 41 SGB XI). Bei Pflegegrad 1 gibt es kein Pflegegeld. Stand: Oktober 2026.

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Die Tabelle

PflegegradPflegegeldPflegesachleistungTagespflege
1nicht vorgesehennicht vorgesehennicht vorgesehen
2347 Euro796 Euro721 Euro
3599 Euro1.497 Euro1.357 Euro
4800 Euro1.859 Euro1.685 Euro
5990 Euro2.299 Euro2.085 Euro

Alle Beträge gelten je Kalendermonat (§ 37 Absatz 1, § 36 Absatz 3, § 41 Absatz 2 SGB XI).

Was die Spalten bedeuten

Pflegegeld bekommen Sie, wenn Sie die Pflege selbst sicherstellen, zum Beispiel durch Angehörige. Pflegesachleistung ist der Höchstwert, den ein ambulanter Pflegedienst mit der Pflegekasse abrechnen darf. Tagespflege ist die Betreuung in einer Einrichtung am Tag oder in der Nacht, einschließlich Fahrdienst.

Wie sich die Leistungen ergänzen

Pflegegeld und Sachleistung lassen sich anteilig kombinieren (§ 38). Die Tagespflege kommt obendrauf, ohne Anrechnung auf diese Ansprüche (§ 41 Absatz 3). Dazu kommen für alle Pflegegrade der Entlastungsbetrag von bis zu 131 Euro im Monat und die Pflegehilfsmittel bis 42 Euro im Monat.

Was sonst noch zählt

Auszeiten der Pflegeperson können über den Gemeinsamen Jahresbetrag von 3.539 Euro bezahlt werden (§ 42a). Umbauten bezuschusst die Pflegekasse mit bis zu 4.180 Euro je Maßnahme (§ 40 Absatz 4).

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Häufige Fragen

Wird das Pflegegeld jedes Jahr erhöht?

Nicht automatisch. Beträge ändern sich durch Gesetz und Bekanntmachungen. Prüfen Sie deshalb das Datum auf dieser Seite und die Angaben des Bundesgesundheitsministeriums.

Kann ich Pflegegeld und Tagespflege gleichzeitig bekommen?

Ja. Nach § 41 Absatz 3 kann Tages- und Nachtpflege zusätzlich zu Pflegegeld, Sachleistung oder Kombinationsleistung genutzt werden, ohne dass sie darauf angerechnet wird.

Muss ich das Pflegegeld versteuern?

Dazu können wir keine Auskunft geben. Fragen Sie Ihr Finanzamt oder einen Steuerberater.

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Quellen und Prüfung

Zuletzt geprüft: Oktober 2026. Verbindlich ist immer die Auskunft der zuständigen Stelle.