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Pflegegrad-Rechner: Ihren Pflegegrad selbst einschätzen
Stand: Oktober 2026
Der Pflegegrad-Rechner zählt die Punkte aus den sechs Bereichen zusammen, die auch der Medizinische Dienst bewertet, und ordnet sie nach § 15 SGB XI einem Pflegegrad zu. Das Ergebnis ist eine Schätzung; verbindlich entscheidet die Pflegekasse nach der Begutachtung. Pflegegrad 1 beginnt bei 12,5 Punkten, Pflegegrad 5 bei 90. Stand: Oktober 2026.
Voraussichtlich (Schätzung):
Kein Pflegegrad
0 von 100 Punkten. Für Pflegegrad 1 braucht es mindestens 12,5 Punkte.
Was dieser Pflegegrad im Monat und im Jahr bringt
42 € im Monat für Pflegehilfsmittel verfallen oft ungenutzt. Mit Pflegegrad zahlt die Pflegekasse jeden Monat bis zu 42 € für Handschuhe, Desinfektionsmittel und Bettschutz. Mit der PflegeBox kommt das Paket nach Hause, der Anbieter rechnet direkt mit der Pflegekasse ab. Für Sie kostet das 0 €.
So beantragen Sie die 42 € PflegehilfsmittelDer Knopf führt zu unserem Partner PflegeBox (Anzeige). Wir erhalten eine Vergütung, wenn Sie dort bestellen. Für Sie entstehen keine Mehrkosten.
Das Ergebnis ist eine Schätzung und kein Bescheid. Der verbindliche Pflegegrad wird von der Pflegekasse nach der Begutachtung durch den Medizinischen Dienst festgelegt. Bei Gebrauchsunfähigkeit beider Arme und Beine gilt Pflegegrad 5 unabhängig von den Punkten.
Was dieser Pflegegrad bringt
| Leistung bei Pflege zu Hause | Betrag im Monat |
|---|---|
| Pflegegeld (an die pflegebedürftige Person) | – |
| Pflegesachleistung (Pflegedienst) | – |
| Entlastungsbetrag | – |
| Pflegehilfsmittel zum Verbrauch | – |
| Zuschuss Wohnumfeld (einmalig je Maßnahme) | – |
Beträge gelten seit 1. Januar 2025 und unverändert 2026, Quelle §§ 36, 37, 40, 45b SGB XI. Ohne Pflegegrad gibt es keine dieser Leistungen.
Geplante Pflegereform ab 2027. Das Bundeskabinett hat am 30. September 2026 einen Gesetzentwurf zur Pflegereform beschlossen. Er soll ab 1. Januar 2027 viele Leistungen der Pflegeversicherung ändern, etwa Pflegegeld, Entlastungsbetrag, Pflegehilfsmittel und Verhinderungspflege. Bundestag und Bundesrat haben noch nicht entschieden, der Entwurf ist also noch kein Gesetz und kann sich noch ändern. Bis ein Gesetz in Kraft tritt, gelten die heutigen Regeln und Beträge weiter. Maßgeblich bleibt der Bescheid Ihrer Pflegekasse. Stand: Oktober 2026. Zum Entwurf beim Bundesgesundheitsministerium.
Einleitung
Der Pflegegrad Rechner auf dieser Seite beantwortet die Frage, die am Anfang fast jeder Pflegesituation steht: Welchen Pflegegrad würde die Pflegekasse wahrscheinlich festlegen? Sie beantworten Fragen zu sechs Bereichen des Alltags, etwa Beweglichkeit, Selbstversorgung und Gedächtnis, und der Rechner zählt die Punkte nach dem Gesetz zusammen. Das dauert etwa fünf Minuten. Denken Sie an einen normalen Tag der Person, nicht an den besten, und lassen Sie sich Zeit bei den Fragen zur Selbstversorgung, denn dort liegt das meiste Gewicht. Die Punkte erklären wir im Artikel Pflegegrad berechnen: Punkte und Module erklärt.
So rechnet der Pflegegrad-Rechner
Das Gesetz kennt sechs Bereiche, die der Medizinische Dienst bei der Begutachtung bewertet. Jeder Bereich liefert Punkte, die mit einem festen Gewicht in die Gesamtsumme eingehen:
| Bereich (Modul) | Gewicht |
|---|---|
| Mobilität: sich bewegen, Treppen steigen, Positionswechsel | 10 Prozent |
| Kognitive und kommunikative Fähigkeiten sowie Verhaltensweisen und psychische Problemlagen | 15 Prozent |
| Selbstversorgung: waschen, anziehen, essen, Toilette | 40 Prozent |
| Umgang mit krankheitsbedingten Anforderungen: Medikamente, Verbände, Arztbesuche | 20 Prozent |
| Gestaltung des Alltags und soziale Kontakte | 15 Prozent |
Bei den ersten beiden geistigen Bereichen, den kognitiven Fähigkeiten und den Verhaltensweisen, zählt nur der höhere der beiden Werte. Darum stehen sie in der Tabelle in einer Zeile. Zusammen mit den übrigen vier Bereichen ergeben sich die sechs Module des Begutachtungsinstruments.
Die Summe liegt zwischen 0 und 100 Punkten. Pflegegrad 1 beginnt bei 12,5 Punkten, Pflegegrad 2 bei 27, Pflegegrad 3 bei 47,5, Pflegegrad 4 bei 70 und Pflegegrad 5 bei 90 (§ 15 Absatz 3 SGB XI). Der Rechner wendet genau diese Schwellen an.
Wie genau ist das Ergebnis?
Es ist eine Schätzung. Der Rechner kennt nur Ihre Antworten; die Gutachterin sieht die Wohnung, spricht mit der pflegebedürftigen Person und beobachtet, was sie tatsächlich kann. Zwei Dinge verschieben das Ergebnis am häufigsten: wer die Fragen an einem guten Tag beantwortet, und wer Aufgaben als „selbstständig“ einträgt, die nur mit Aufsicht oder Erinnerung funktionieren. Ein Pflegetagebuch hilft, beides zu prüfen. Verbindlich ist ausschließlich der Bescheid der Pflegekasse.
Was tun mit dem Ergebnis?
Liegt das Ergebnis bei oder über 12,5 Punkten, lohnt sich der Antrag. Wie er läuft, steht unter Pflegegrad beantragen. Bis zur Begutachtung hilft die kostenlose Pflegetagebuch-Vorlage und die Checkliste für den Gutachterbesuch. Was ein Pflegegrad in Euro bringt, rechnet der Leistungs-Rechner aus. Liegt das Ergebnis knapp unter einer Grenze, lesen Sie Pflegegrad 1: Voraussetzungen und Punkte.
Ergebnis-Kasten: PflegeBox
Ab Pflegegrad 1 steht Ihnen jeden Monat ein Betrag von bis zu 42 Euro für Pflegehilfsmittel zum Verbrauch zu, etwa Handschuhe, Desinfektionsmittel oder Bettschutzeinlagen (Werbung). Pflegebox beantragen
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PflegeBox beantragen – 0 € mit Pflegegrad
Pflegehilfsmittel bis 42 € im Monat, bezahlt von der Pflegekasse. Antrag in etwa 5 Minuten beim Anbieter.
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Häufige Fragen
Wie genau ist der Pflegegrad-Rechner?
Er bildet die Punkte und Gewichte aus § 15 SGB XI nach. Wie Sie die Fragen beantworten, bestimmt das Ergebnis; Gutachterinnen und Gutachter sehen die Person selbst und beurteilen die Selbstständigkeit im Einzelfall. Das Ergebnis kann deshalb nach oben oder unten abweichen.
Ersetzt der Rechner die Begutachtung?
Nein. Den Pflegegrad legt allein die Pflegekasse fest, auf Grundlage des Gutachtens des Medizinischen Dienstes. Der Rechner hilft, sich vorzubereiten und zu entscheiden, ob ein Antrag sich lohnt.
Ab wie vielen Punkten gibt es welchen Pflegegrad?
Pflegegrad 1 ab 12,5 Punkten, Pflegegrad 2 ab 27, Pflegegrad 3 ab 47,5, Pflegegrad 4 ab 70 und Pflegegrad 5 ab 90 Punkten (§ 15 Absatz 3 SGB XI).
Werden meine Angaben gespeichert?
Nein. Die Berechnung läuft vollständig in Ihrem Browser. Es wird nichts an uns oder Dritte übertragen.
Für wen soll ich die Fragen beantworten?
Für die Person, die den Pflegegrad bekommen soll, und für einen normalen Tag, nicht für den besten. „Selbstständig“ bedeutet: ohne Hilfe einer anderen Person, Hilfsmittel wie Rollator oder Haltegriffe sind erlaubt.
Was mache ich, wenn der Rechner unter 12,5 Punkten bleibt?
Dann ist die Pflegebedürftigkeit nach dem Punktesystem eher gering. Beantragen können Sie den Pflegegrad trotzdem; die Entscheidung trifft die Pflegekasse. Ein Pflegetagebuch über ein bis zwei Wochen zeigt, ob der Rechner etwas übersehen hat.