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Geplante Pflegereform ab 2027. Das Bundeskabinett hat am 30. September 2026 einen Gesetzentwurf zur Pflegereform beschlossen. Er soll ab 1. Januar 2027 viele Leistungen der Pflegeversicherung ändern, etwa Pflegegeld, Entlastungsbetrag, Pflegehilfsmittel und Verhinderungspflege. Bundestag und Bundesrat haben noch nicht entschieden, der Entwurf ist also noch kein Gesetz und kann sich noch ändern. Bis ein Gesetz in Kraft tritt, gelten die heutigen Regeln und Beträge weiter. Maßgeblich bleibt der Bescheid Ihrer Pflegekasse. Stand: Oktober 2026. Zum Entwurf beim Bundesgesundheitsministerium.
Kurz gesagt
Für die Tagespflege zahlt die Pflegekasse je nach Pflegegrad bis zu 721 Euro (Pflegegrad 2), 1.357 Euro (Pflegegrad 3), 1.685 Euro (Pflegegrad 4) oder 2.085 Euro (Pflegegrad 5) im Monat. Das Pflegegeld bleibt in voller Höhe, der Fahrdienst ist enthalten (§ 41 SGB XI). Unterkunft, Verpflegung und Investitionskosten zahlen Sie selbst. Stand: Oktober 2026.
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Die Leistungsbeträge
Pflegebedürftige mit Pflegegrad 2 bis 5 können teilstationäre Tages- oder Nachtpflege nutzen, wenn die häusliche Versorgung nicht ausreicht oder unterstützt werden soll. Die Pflegekasse übernimmt Pflegeaufwendungen und medizinische Behandlungspflege bis zu diesen Beträgen im Monat (§ 41 Absatz 2, Stand 2026):
| Pflegegrad | Höchstbetrag im Monat |
|---|---|
| 2 | 721 Euro |
| 3 | 1.357 Euro |
| 4 | 1.685 Euro |
| 5 | 2.085 Euro |
Was die Kasse nicht zahlt
Die Einrichtung rechnet neben der Pflege weitere Posten ab. Die Pflegekasse trägt nur den pflegebedingten Teil. Bei Ihnen bleiben
- die Verpflegung (Frühstück, Mittagessen, Kaffee),
- die Investitionskosten der Einrichtung, die das Haus auf seine Bewohner umlegt, und
- gegebenenfalls ein Aufschlag für den Fahrdienst, wenn der Vertrag ihn vorsieht.
Das Gesetz zählt die Beförderung zur Leistung (§ 41 Absatz 1). Die Höhe der übrigen Posten legt jede Einrichtung selbst fest. Lassen Sie sich die Preisliste vor dem Probetag geben.
Rechenbeispiel
Frau M. hat Pflegegrad 3 und besucht die Tagespflege an drei Tagen pro Woche, im Monat etwa 13 Tage. Die Einrichtung stellt folgendes in Rechnung (angenommene Zahlen, keine Zusage):
| Posten | Betrag |
|---|---|
| Pflegebedingte Aufwendungen, 13 Tage zu 75 Euro | 975 Euro |
| Verpflegung, 13 Tage zu 18 Euro | 234 Euro |
| Investitionskosten, 13 Tage zu 12 Euro | 156 Euro |
| Summe im Monat | 1.365 Euro |
Die 975 Euro Pflegeaufwendungen liegen unter dem Höchstbetrag von 1.357 Euro, die Kasse zahlt sie voll. Frau M. zahlt 390 Euro selbst. Setzt sie den Entlastungsbetrag von 131 Euro ein, bleiben 259 Euro. Das Pflegegeld von 599 Euro im Monat bekommt sie unverändert.
Es bleibt Spielraum von 382 Euro im Höchstbetrag. Käme sie vier Tage in der Woche, stiege die Pflegerechnung auf rund 1.300 Euro und bliebe noch im Rahmen.
Kombination mit Pflegegeld und Pflegedienst
Die Tagespflege wird nicht auf Pflegegeld, Pflegesachleistung oder die Kombination angerechnet (§ 41 Absatz 3). Sie können also Pflegegeld beziehen, einen Pflegedienst morgens kommen lassen und die Tagespflege zusätzlich nutzen. Wie sich Pflegegeld und Sachleistung verrechnen, steht im Artikel Pflegegeld und Sachleistung kombinieren.
Entlastungsbetrag einsetzen
Der Entlastungsbetrag von bis zu 131 Euro im Monat darf für Leistungen der Tages- und Nachtpflege eingesetzt werden (§ 45b Absatz 1 Nummer 1). Er hilft vor allem beim Eigenanteil. Nicht verbrauchte Beträge können Sie ins nächste Kalenderhalbjahr mitnehmen. Mehr dazu unter Entlastungsbetrag: Wofür die 131 Euro erlaubt sind und Entlastungsbetrag ansparen.
Antrag
- Suchen Sie Einrichtungen in der Nähe und vereinbaren Sie einen Probetag.
- Lassen Sie sich die Preisliste und den Vertrag geben.
- Beantragen Sie die Leistung bei der Pflegekasse und legen Sie den Vertrag vor.
- Rechnet die Einrichtung direkt mit der Kasse ab, bekommen Sie eine Aufstellung Ihres Anteils.
Der Link unten führt zu einem Partner für die Pflegebox (Werbung).
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Pflegehilfsmittel für 0 € nach Hause
Mit Pflegegrad zahlt die Pflegekasse bis 42 € im Monat für Handschuhe, Desinfektion und Bettschutz. Die PflegeBox liefert jeden Monat und rechnet direkt mit der Kasse ab. Anzeige: Der Link führt zu PflegeBox. Fragen Sie dort an, erhalten wir eine Vergütung; für Sie entstehen keine Mehrkosten.
Häufige Fragen
Wird die Tagespflege auf das Pflegegeld angerechnet?
Nein. Die teilstationäre Pflege kann zusätzlich zu Pflegesachleistungen, Pflegegeld oder der Kombinationsleistung genutzt werden, ohne dass die Beträge sich gegenseitig mindern (§ 41 Absatz 3).
Zahlt die Pflegekasse den Fahrdienst?
Die Beförderung zwischen Wohnung und Tagespflege ist Teil der Leistung (§ 41 Absatz 1). Ob die Einrichtung dafür einen Aufpreis verlangt, steht in ihrem Vertrag. Fragen Sie vor Vertragsabschluss nach.
Gibt es Tagespflege auch bei Pflegegrad 1?
Der Leistungsbetrag der Kasse gilt ab Pflegegrad 2. Bei Pflegegrad 1 können Sie den Entlastungsbetrag von 131 Euro im Monat für die Tagespflege einsetzen (§ 45b Absatz 1).
Wie viele Tage pro Woche sind möglich?
Das Gesetz legt keine feste Zahl fest. Die Grenze setzt der Höchstbetrag im Monat. Je mehr Tage Sie buchen, desto eher nähern Sie sich dem Betrag und desto höher wird Ihr Eigenanteil.
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- § 41 SGB XI, Tagespflege und Nachtpflege
- § 45b SGB XI, Entlastungsbetrag
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Zuletzt geprüft: Oktober 2026. Verbindlich ist immer die Auskunft der zuständigen Stelle.