Beispieltext. Diese Seite zeigt die Vorlage. Die geprüften Texte und Zahlen werden noch eingesetzt, die Seite ist bis dahin für Suchmaschinen gesperrt.
Geplante Pflegereform ab 2027. Das Bundeskabinett hat am 30. September 2026 einen Gesetzentwurf zur Pflegereform beschlossen. Er soll ab 1. Januar 2027 viele Leistungen der Pflegeversicherung ändern, etwa Pflegegeld, Entlastungsbetrag, Pflegehilfsmittel und Verhinderungspflege. Bundestag und Bundesrat haben noch nicht entschieden, der Entwurf ist also noch kein Gesetz und kann sich noch ändern. Bis ein Gesetz in Kraft tritt, gelten die heutigen Regeln und Beträge weiter. Maßgeblich bleibt der Bescheid Ihrer Pflegekasse. Stand: Oktober 2026. Zum Entwurf beim Bundesgesundheitsministerium.
Kurz gesagt
Kurzzeitpflege ist vorübergehende Pflege in einer vollstationären Einrichtung für Pflegegrad 2 bis 5, bis zu acht Wochen im Jahr. Die Pflegekasse übernimmt die pflegebedingten Aufwendungen bis zum Gemeinsamen Jahresbetrag von 3.539 Euro (§ 42, § 42a SGB XI). Den Rest, etwa Unterkunft und Verpflegung, tragen Sie. Stand: Oktober 2026.
Was brauchen Sie gerade?
Kostenlos · 1 KlickEin Klick führt Sie direkt zum passenden Rechner oder Anbieter.
Was Kurzzeitpflege ist
Kann die häusliche Pflege zeitweise nicht, noch nicht oder nicht im erforderlichen Umfang erbracht werden und reicht auch teilstationäre Pflege nicht, besteht Anspruch auf Pflege in einer vollstationären Einrichtung (§ 42 Absatz 1 SGB XI). Der Anspruch gilt für die Pflegegrade 2 bis 5.
Was die Pflegekasse zahlt
Nach § 42 Absatz 2 übernimmt die Pflegekasse die pflegebedingten Aufwendungen einschließlich der Betreuung und der medizinischen Behandlungspflege, pro Kalenderjahr höchstens bis zum Gemeinsamen Jahresbetrag nach § 42a. Das sind 3.539 Euro, geteilt mit der Verhinderungspflege. Der Anspruch ist auf acht Wochen pro Kalenderjahr beschränkt.
Was bei Ihnen bleibt
Die Einrichtung stellt außer der Pflege auch Unterkunft und Verpflegung in Rechnung. Der Gesetzestext nennt als Leistung der Pflegekasse die pflegebedingten Aufwendungen. Die übrigen Posten müssen Sie in der Regel selbst zahlen. Der Entlastungsbetrag von 131 Euro im Monat kann für Aufwendungen der Kurzzeitpflege eingesetzt werden (§ 45b Absatz 1) und senkt den Eigenanteil.
Rechenbeispiel
Herr B. (Pflegegrad 3) geht nach einer Operation der Tochter für 14 Tage in Kurzzeitpflege. Die Einrichtung rechnet so ab (angenommene Zahlen, keine Zusage):
| Posten | Betrag |
|---|---|
| Pflegebedingte Aufwendungen, 14 Tage zu 95 Euro | 1.330 Euro |
| Unterkunft und Verpflegung, 14 Tage zu 35 Euro | 490 Euro |
| Investitionskosten, 14 Tage zu 20 Euro | 280 Euro |
| Summe der Rechnung | 2.100 Euro |
Die Pflegekasse zahlt die pflegebedingten Aufwendungen: 1.330 Euro. Das liegt unter dem Jahresbetrag von 3.539 Euro, es bleiben 2.209 Euro für Verhinderungspflege oder eine weitere Kurzzeitpflege. Bei Herrn B. bleiben 770 Euro für Unterkunft, Verpflegung und Investitionen. Setzt die Familie den Entlastungsbetrag von 131 Euro ein, sinkt der Eigenanteil auf 639 Euro. Zusätzlich läuft die Hälfte des Pflegegeldes (299,50 Euro im Monat bei Pflegegrad 3) für die 14 Tage weiter.
Übertrag aus der Verhinderungspflege
Der Gemeinsame Jahresbetrag von 3.539 Euro gilt für beide Leistungen zusammen (§ 42a Absatz 1). Haben Sie im Jahr schon 1.200 Euro für Verhinderungspflege ausgegeben, bleiben noch 2.339 Euro für die Kurzzeitpflege. Die acht Wochen zählen dagegen getrennt für jede der beiden Leistungen.
Antrag und Ablauf
- Sprechen Sie mit der Pflegekasse, sobald die Auszeit absehbar ist.
- Fragen Sie in der Einrichtung nach freien Plätzen und nach der Abrechnung.
- Lassen Sie sich die Aufstellung geben. Einrichtungen müssen nach § 42a Absatz 3 nach der Leistung eine Übersicht der Aufwendungen aushändigen.
- Reichen Sie sie bei der Pflegekasse ein, falls die Einrichtung nicht direkt abrechnet.
Die Pflegebox ist von der Kurzzeitpflege unabhängig (Werbung, Link unten).
Weiterlesen
Pflegehilfsmittel für 0 € nach Hause
Mit Pflegegrad zahlt die Pflegekasse bis 42 € im Monat für Handschuhe, Desinfektion und Bettschutz. Die PflegeBox liefert jeden Monat und rechnet direkt mit der Kasse ab. Anzeige: Der Link führt zu PflegeBox. Fragen Sie dort an, erhalten wir eine Vergütung; für Sie entstehen keine Mehrkosten.
Häufige Fragen
Wann gibt es Kurzzeitpflege?
§ 42 nennt zwei Fälle: eine Übergangszeit im Anschluss an eine stationäre Behandlung und sonstige Krisensituationen, in denen vorübergehend häusliche oder teilstationäre Pflege nicht möglich oder nicht ausreichend ist.
Bekomme ich währenddessen Pflegegeld?
Nach § 37 Absatz 2 wird die Hälfte des bisherigen Pflegegeldes während der Kurzzeitpflege für bis zu acht Wochen je Kalenderjahr weitergezahlt.
Kann ich nicht genutzte Verhinderungspflege für die Kurzzeitpflege einsetzen?
Beide Leistungen teilen sich seit dem 1. Juli 2025 einen Topf, den Gemeinsamen Jahresbetrag von 3.539 Euro (§ 42a). Was Sie für Verhinderungspflege nicht ausgeben, steht für die Kurzzeitpflege zur Verfügung, und umgekehrt.
Muss ich vorher einen Antrag stellen?
Stellen Sie den Antrag an die Pflegekasse so früh wie möglich und fragen Sie nach der Zusage der Kostenübernahme. Bei einer Einrichtung geben Sie die Zustimmung zur Abrechnung.
Passt dazu
- Hörgerät von der Krankenkasse: Festbetrag, Zuzahlung, Antrag
- Pflegeheim: Leistungszuschlag von 15 bis 75 Prozent erklärt
- Entlastungsbetrag 2027: 131 Euro, Ansparen, Reformentwurf
- Hausnotruf Kosten: Monatsgebühr, Anschluss und Eigenanteil
- Leistungen der Pflegeversicherung 2027 nach Pflegegrad
- Pflegegeld 2027: Beträge, Erhöhung, Stand der Reform
- § 42 SGB XI, Kurzzeitpflege
- § 42a SGB XI, Gemeinsamer Jahresbetrag
- § 37 SGB XI, Pflegegeld für selbst beschaffte Pflegehilfen
- Bundesgesundheitsministerium, Leistungsansprüche 2026 im Kurzüberblick (Stand 04.11.2025)
- § 45b SGB XI, Entlastungsbetrag
Zuletzt geprüft: Oktober 2026. Verbindlich ist immer die Auskunft der zuständigen Stelle.