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Ratgeber

Entlastungsbetrag ansparen: Wann verfällt das Geld?

Stand: Oktober 2026 Mit 2 Quellen

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Geplante Pflegereform ab 2027. Das Bundeskabinett hat am 30. September 2026 einen Gesetzentwurf zur Pflegereform beschlossen. Er soll ab 1. Januar 2027 viele Leistungen der Pflegeversicherung ändern, etwa Pflegegeld, Entlastungsbetrag, Pflegehilfsmittel und Verhinderungspflege. Bundestag und Bundesrat haben noch nicht entschieden, der Entwurf ist also noch kein Gesetz und kann sich noch ändern. Bis ein Gesetz in Kraft tritt, gelten die heutigen Regeln und Beträge weiter. Maßgeblich bleibt der Bescheid Ihrer Pflegekasse. Stand: Oktober 2026. Zum Entwurf beim Bundesgesundheitsministerium.

Kurz gesagt

Der Entlastungsbetrag beträgt bis zu 131 Euro im Monat (§ 45b SGB XI). Nicht verbrauchtes Geld können Sie in das folgende Kalenderhalbjahr übertragen. Was bis zum 30. Juni des Folgejahres nicht abgerufen wurde, verfällt. Stand: Oktober 2026.

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Was das Gesetz sagt

Pflegebedürftige in häuslicher Pflege haben Anspruch auf einen Entlastungsbetrag von bis zu 131 Euro monatlich. Nach § 45b Absatz 1 kann die Leistung innerhalb des Kalenderjahres in Anspruch genommen werden. Wird sie nicht ausgeschöpft, kann der nicht verbrauchte Betrag in das folgende Kalenderhalbjahr übertragen werden.

Was Sie 2026 nicht nutzen, können Sie noch bis zum 30. Juni 2027 verwenden. Danach verfällt der Rest.

Rechenbeispiel

Sie haben von Januar bis Dezember 2026 kein einziges Mal den Entlastungsbetrag genutzt. Dann liegen 1.572 Euro bereit. Bis zum 30. Juni 2027 können Sie dafür Rechnungen einreichen, die zu einer Leistung nach § 45b passen. Ab dem 1. Juli 2027 verfällt der Rest.

So vermeiden Sie den Verfall

  1. Belege sammeln. Die Kasse erstattet gegen Rechnung.
  2. Früh einreichen. Nicht erst im Juni des Folgejahres.
  3. Leistungen planen. Zum Beispiel Tagespflege, Alltagshilfen oder ein ambulanter Dienst, siehe Artikel „Entlastungsbetrag: Wofür nutzbar“.
  4. Bei der Kasse nachfragen, welchen Stand Ihr Konto hat.

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Häufige Fragen

Wie viel kann ich insgesamt ansparen?

Die Monatsbeträge eines Kalenderjahres summieren sich auf bis zu 1.572 Euro (12 mal 131 Euro). Was Sie bis zum Jahresende nicht verbraucht haben, steht Ihnen noch bis 30. Juni des Folgejahres zur Verfügung.

Muss ich den Entlastungsbetrag beantragen?

Nach § 45b Absatz 2 entsteht der Anspruch, ohne dass es einer vorherigen Antragstellung bedarf. Für die Erstattung reichen Sie Belege bei der Pflegekasse ein.

Gilt der Entlastungsbetrag auch bei Pflegegrad 1?

Ja. § 28a SGB XI nennt den Entlastungsbetrag als Leistung bei Pflegegrad 1.

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Quellen und Prüfung

Zuletzt geprüft: Oktober 2026. Verbindlich ist immer die Auskunft der zuständigen Stelle.