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Geplante Pflegereform ab 2027. Das Bundeskabinett hat am 30. September 2026 einen Gesetzentwurf zur Pflegereform beschlossen. Er soll ab 1. Januar 2027 viele Leistungen der Pflegeversicherung ändern, etwa Pflegegeld, Entlastungsbetrag, Pflegehilfsmittel und Verhinderungspflege. Bundestag und Bundesrat haben noch nicht entschieden, der Entwurf ist also noch kein Gesetz und kann sich noch ändern. Bis ein Gesetz in Kraft tritt, gelten die heutigen Regeln und Beträge weiter. Maßgeblich bleibt der Bescheid Ihrer Pflegekasse. Stand: Oktober 2026. Zum Entwurf beim Bundesgesundheitsministerium.
Kurz gesagt
Nutzen Sie die Pflegesachleistung nur zum Teil, erhalten Sie daneben anteiliges Pflegegeld (§ 38 SGB XI). Das Pflegegeld sinkt um den Prozentsatz, zu dem Sie Sachleistung genutzt haben. An das gewählte Verhältnis sind Sie sechs Monate gebunden. Stand: Oktober 2026.
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Das Prinzip
Pflegegeld bekommen Sie, wenn Sie die Pflege selbst organisieren, etwa durch Angehörige. Pflegesachleistung bekommen Sie, wenn ein zugelassener Pflegedienst Leistungen erbringt. Beides zusammen ist möglich. Nach § 38 SGB XI wird das Pflegegeld um den Prozentsatz gemindert, zu dem Sie die Sachleistung genutzt haben.
Die Beträge
| Pflegegrad | Sachleistung pro Monat | Pflegegeld pro Monat |
|---|---|---|
| 2 | 796 Euro | 347 Euro |
| 3 | 1.497 Euro | 599 Euro |
| 4 | 1.859 Euro | 800 Euro |
| 5 | 2.299 Euro | 990 Euro |
Rechenbeispiel Pflegegrad 3
Der Pflegedienst rechnet im Monat 598,80 Euro ab. Das sind 40 Prozent der Sachleistung von 1.497 Euro. Sie haben damit 60 Prozent nicht genutzt und erhalten 60 Prozent des Pflegegeldes: 0,6 mal 599 Euro, also 359,40 Euro.
Rechenbeispiel Pflegegrad 2
Bei Pflegegrad 2 nutzt der Pflegedienst 398 Euro von 796 Euro, also die Hälfte. Das Pflegegeld beträgt dann die Hälfte von 347 Euro, also 173,50 Euro.
Was Sie beachten sollten
- Bindung. Sie legen das Verhältnis fest und sind sechs Monate daran gebunden.
- Abrechnung. Der Pflegedienst rechnet direkt mit der Pflegekasse ab. Sie müssen nichts vorstrecken.
- Pflegegrad 1. Hier gibt es kein Pflegegeld und keine Sachleistung.
- Auszeiten. Bei Kurzzeit- oder Verhinderungspflege läuft das anteilige Pflegegeld für bis zu acht Wochen zur Hälfte weiter.
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Pflegehilfsmittel für 0 € nach Hause
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Häufige Fragen
Kann ich das Verhältnis jeden Monat ändern?
Nein. § 38 sagt, dass Sie an die Entscheidung für die Dauer von sechs Monaten gebunden sind.
Wie viel Pflegegeld bekomme ich bei 50 Prozent Sachleistung?
Die Hälfte des vollen Pflegegeldes. Bei Pflegegrad 3 sind das 299,50 Euro.
Was passiert bei Kurzzeit- oder Verhinderungspflege?
Nach § 38 wird das anteilige Pflegegeld in dieser Zeit für bis zu acht Wochen je Kalenderjahr zur Hälfte der bisherigen Höhe fortgezahlt.
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Zuletzt geprüft: Oktober 2026. Verbindlich ist immer die Auskunft der zuständigen Stelle.