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Geplante Pflegereform ab 2027. Das Bundeskabinett hat am 30. September 2026 einen Gesetzentwurf zur Pflegereform beschlossen. Er soll ab 1. Januar 2027 viele Leistungen der Pflegeversicherung ändern, etwa Pflegegeld, Entlastungsbetrag, Pflegehilfsmittel und Verhinderungspflege. Bundestag und Bundesrat haben noch nicht entschieden, der Entwurf ist also noch kein Gesetz und kann sich noch ändern. Bis ein Gesetz in Kraft tritt, gelten die heutigen Regeln und Beträge weiter. Maßgeblich bleibt der Bescheid Ihrer Pflegekasse. Stand: Oktober 2026. Zum Entwurf beim Bundesgesundheitsministerium.
Kurz gesagt
Wer einen Angehörigen mit mindestens Pflegegrad 2 persönlich pflegt und dafür kein Geld bekommt, kann in der Steuererklärung einen Pflegepauschbetrag ansetzen: 600 Euro bei Pflegegrad 2, 1.100 Euro bei Pflegegrad 3, 1.800 Euro bei Pflegegrad 4 oder 5 (§ 33b Absatz 6 EStG). Belege brauchen Sie dafür nicht. Stand: Oktober 2026.
Welche Steuer-Entlastung suchen Sie?
Kostenlos · 1 KlickBeide Rechner zeigen Betrag und Rechenbeispiel.
Die Beträge
Der Pflegepauschbetrag steht in § 33b Absatz 6 EStG. Er gilt für jeden gepflegten Menschen und je Kalenderjahr:
| Pflegegrad der gepflegten Person | Pauschbetrag im Jahr |
|---|---|
| 2 | 600 Euro |
| 3 | 1.100 Euro |
| 4 oder 5 | 1.800 Euro |
Ist die gepflegte Person hilflos (Merkzeichen H), erhalten Sie ebenfalls 1.800 Euro, auch wenn der Pflegegrad niedriger ist. Ändert sich der Pflegegrad im Lauf des Jahres oder fällt er weg, gilt der höchste Pflegegrad, der in diesem Kalenderjahr festgestellt war (§ 33b Absatz 6 Satz 5).
Rechner: Was bringt Ihnen der Pflegepauschbetrag?
Pflege-Pauschbetrag-Rechner: Pflegegrad wählen
Wer einen Angehörigen mit Pflegegrad zu Hause pflegt und dafür kein Geld bekommt, kann einen Pauschbetrag ansetzen. Der Rechner zeigt Ihren Anteil und rechnet an einem Beispiel vor, wie viel Steuer das sparen kann. Es wird nichts gespeichert. Mehr Erklärung: zur Seite des Rechners.
Pflegegrad 2, Sie pflegen allein
- Ihr Pflege-Pauschbetrag im Jahr
- 600 €
- Voller Betrag vor der Teilung
- 600 €
Rechenbeispiel: Bei 0 % wären das rund 0 € weniger Steuer im Jahr.
Bei Pflegegrad 1 sieht das Gesetz keinen Pflege-Pauschbetrag vor. Er beginnt bei Pflegegrad 2, oder wenn die Person das Merkzeichen H hat.
42 € im Monat für Pflegehilfsmittel verfallen oft ungenutzt. Mit Pflegegrad zahlt die Pflegekasse jeden Monat bis zu 42 € für Handschuhe, Desinfektionsmittel und Bettschutz. Mit der PflegeBox kommt das Paket nach Hause, der Anbieter rechnet direkt mit der Pflegekasse ab. Für Sie kostet das 0 €.
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Sie geben den Pflegegrad ein, wie viele Menschen die Person pflegen, und einen groben Steuersatz. Heraus kommt der Pauschbetrag und, grob geschätzt, was er Ihnen an Steuern spart. Die Rechnung steht auch eigenständig unter Pflegepauschbetrag-Rechner.
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Wenn Sie pflegen, steht dem Pflegebedürftigen zusätzlich die Pflegebox zu: Verbrauchsmaterial wie Handschuhe, Desinfektionsmittel oder Bettschutzeinlagen, das die Pflegekasse bis 42 Euro im Monat bezahlt (§ 40 Absatz 2 SGB XI). Wie der Antrag läuft, steht unter Pflegebox beantragen. Das Bundesgesundheitsministerium hat im September 2026 einen Gesetzentwurf vorgelegt, der diese Regelung ab 2027 ändern soll; er ist noch kein Gesetz.
Wer den Betrag bekommt
Der Pauschbetrag steht Ihnen zu, wenn Sie
- die Pflege persönlich durchführen, entweder in Ihrer Wohnung oder in der Wohnung des Pflegebedürftigen,
- dafür keine Einnahmen im Kalenderjahr erhalten und
- in einer Wohnung pflegen, die in Deutschland, einem anderen EU-Staat oder einem EWR-Staat liegt.
Das Gesetz sagt „persönlich“. Wer nur organisiert oder bezahlt, kann den Betrag nicht ansetzen. Verwandtschaft verlangt das Gesetz nicht; auch Nachbarn und Freunde können ihn ansetzen, solange die Bedingungen stimmen.
Pflegepauschbetrag bei Pflegegrad 2
Bei Pflegegrad 2 sind es 600 Euro. Wer seine Mutter mit Pflegegrad 2 jeden Tag versorgt und dafür nichts bekommt, setzt diese 600 Euro in der Erklärung an. Bei einem Grenzsteuersatz von 30 Prozent bleiben davon rund 180 Euro weniger Steuer; wie viel es bei Ihnen wirklich ist, hängt von Ihrem Einkommen ab. Wie viel Geld die Pflegekasse bei diesem Pflegegrad zahlt, steht im Artikel Pflegegeld Pflegegrad 2.
Pflegepauschbetrag bei Pflegegrad 3
Bei Pflegegrad 3 sind es 1.100 Euro, bei 30 Prozent Steuersatz rechnerisch etwa 330 Euro weniger Steuer. Das ist der Grad, bei dem die Frage nach der Aufteilung am häufigsten auftaucht, weil sich oft mehrere Geschwister kümmern. Die Zahlen zur Kasse stehen unter Pflegegeld Pflegegrad 3.
Mehrere Pflegende, ein Pflegebedürftiger
Pflegen zwei Geschwister gemeinsam die Mutter mit Pflegegrad 3, teilt sich der Betrag von 1.100 Euro: je 550 Euro. Das Gesetz teilt nach der Zahl der Pflegepersonen. Sprechen Sie sich vor der Steuererklärung ab, damit beide dieselbe Zahl eintragen; sonst fragt das Finanzamt nach.
So tragen Sie ihn ein
- Tragen Sie in der Anlage „Außergewöhnliche Belastungen“ den Pflegegrad und die steuerliche Identifikationsnummer der gepflegten Person ein.
- Legen Sie den Bescheid der Pflegekasse bereit, falls das Finanzamt ihn anfordert.
- Wer Pflegegrad 1 pflegt, bekommt den Pauschbetrag nicht. Welche Kosten sich in dem Fall anders absetzen lassen, klären Sie mit einer Steuerberatung.
Die Bezeichnung der Formularzeilen ändert sich von Jahr zu Jahr. Die Steuersoftware oder die Anleitung zum Vordruck führt Sie zur richtigen Stelle.
Abgrenzung zu Behindertenpauschbetrag und Pflegegeld
Der Behindertenpauschbetrag gehört der gepflegten Person selbst, der Pflegepauschbetrag gehört Ihnen. Beide können nebeneinander bestehen.
Das Pflegegeld der Pflegekasse ist für den Pflegebedürftigen steuerfrei. Gibt er es an Sie weiter, bleibt es bis zur Höhe des Pflegegeldes steuerfrei (§ 3 Nr. 36 EStG). Ob dieses weitergegebene Geld den Pflegepauschbetrag ausschließt, weil das Gesetz „keine Einnahmen“ verlangt, ist der heikelste Punkt der Regelung. Wer Pflegegeld erhält, klärt ihn vor der Erklärung mit dem Finanzamt oder einer Steuerberatung. Mehr zum Pflegegeld bei Pflegegeld Pflegegrad 2.
Wer wegen der Pflege seine Arbeitszeit verkürzt, findet Hilfen unter Familienpflegezeit und Pflegeunterstützungsgeld. Ob sich zusätzlich Kosten für eine 24-Stunden-Betreuung absetzen lassen, steht unter 24-Stunden-Betreuung: Steuer absetzen.
Ausblick 2027
Die Pflegereform, die die Bundesregierung am 30. September 2026 im Kabinett beschlossen hat, ändert nach unserer Prüfung der Quellen nichts an § 33b. Sie betrifft das Pflegegeld und andere Leistungen und soll zum 1. Januar 2027 starten, ist aber noch kein Gesetz. Sobald das Gesetz im Bundesgesetzblatt steht, aktualisieren wir diese Seite.
Dieser Text ersetzt keine Steuerberatung. Wer unsicher ist, fragt einen Lohnsteuerhilfeverein, eine Steuerberaterin oder das Finanzamt.
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Häufige Fragen
Wie hoch ist der Pflegepauschbetrag bei Pflegegrad 3?
1.100 Euro im Kalenderjahr (§ 33b Absatz 6 EStG). Pflegen Sie allein, steht Ihnen der ganze Betrag zu. Pflegen zwei Personen, sind es je 550 Euro.
Wie hoch ist der Pflegepauschbetrag bei Pflegegrad 2?
600 Euro im Kalenderjahr. Bei Pflegegrad 1 gibt es keinen Pflegepauschbetrag.
Zählt Pflegegeld als Entgelt?
Das Gesetz verlangt, dass Sie für die Pflege keine Einnahmen im Kalenderjahr erhalten. Eine Ausnahme nennt es ausdrücklich: Das Pflegegeld, das Eltern für ihr Kind mit Behinderungen empfangen, zählt nicht als Einnahme (§ 33b Absatz 6 Satz 2). Bekommen Sie als Tochter, Sohn oder Partner Geld vom Pflegebedürftigen, klären Sie die Folgen vorab mit dem Finanzamt oder einer Steuerberatung.
Muss ich Belege für Pflegekosten vorlegen?
Nein. Der Pflegepauschbetrag ist pauschal. Voraussetzung ist die steuerliche Identifikationsnummer der gepflegten Person in Ihrer Erklärung (§ 33b Absatz 6 Satz 8).
Wie wird der Betrag bei mehreren Pflegenden aufgeteilt?
Pflegen mehrere Personen denselben Menschen, wird der Pauschbetrag nach der Zahl der Pflegepersonen geteilt, bei denen die Voraussetzungen vorliegen (§ 33b Absatz 6 Satz 9).
Gibt es den Betrag auch bei Pflegegrad 1?
Nein. Das Gesetz nennt die Pflegegrade 2 bis 5. Bei Pflegegrad 1 kann nur der Behindertenpauschbetrag der gepflegten Person eine Rolle spielen.
Wie beantrage ich den Pflegepauschbetrag?
Einen eigenen Antrag gibt es nicht. Sie tragen den Pflegegrad und die steuerliche Identifikationsnummer der gepflegten Person in der Anlage „Außergewöhnliche Belastungen“ Ihrer Einkommensteuererklärung ein. Das Finanzamt setzt den Betrag dann im Steuerbescheid an.
Gilt der Betrag 2026 und auch für 2027?
Die Beträge stehen seit 2021 unverändert im Gesetz. Der Gesetzgeber will die Regelung ab Ende 2026 überprüfen (§ 33b Absatz 8). Eine Änderung zum 1. Januar 2027 haben wir in den Gesetzesentwürfen, die wir geprüft haben, nicht gefunden; Gewissheit gibt erst das veröffentlichte Gesetz.
Passt dazu
- § 33b EStG, Pauschbeträge für Menschen mit Behinderungen, Hinterbliebene und Pflegepersonen
- § 3 Nr. 36 EStG, Steuerfreiheit von Pflegegeld
- § 40 SGB XI, Pflegehilfsmittel (42 Euro im Monat für Verbrauchsmaterial)
Zuletzt geprüft: Oktober 2026. Verbindlich ist immer die Auskunft der zuständigen Stelle.