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Geplante Pflegereform ab 2027. Das Bundeskabinett hat am 30. September 2026 einen Gesetzentwurf zur Pflegereform beschlossen. Er soll ab 1. Januar 2027 viele Leistungen der Pflegeversicherung ändern, etwa Pflegegeld, Entlastungsbetrag, Pflegehilfsmittel und Verhinderungspflege. Bundestag und Bundesrat haben noch nicht entschieden, der Entwurf ist also noch kein Gesetz und kann sich noch ändern. Bis ein Gesetz in Kraft tritt, gelten die heutigen Regeln und Beträge weiter. Maßgeblich bleibt der Bescheid Ihrer Pflegekasse. Stand: Oktober 2026. Zum Entwurf beim Bundesgesundheitsministerium.
Kurz gesagt
Bei Pflegegrad 3 zahlt die Pflegekasse 599 Euro Pflegegeld im Monat, wenn Angehörige oder andere Personen die Pflege übernehmen (§ 37 SGB XI). Kommt zusätzlich ein Pflegedienst, wird das Pflegegeld anteilig gekürzt: Bei 30 Prozent Sachleistung bleiben 419,30 Euro. Alle sechs Monate ist ein Beratungseinsatz Pflicht. Stand: Oktober 2026.
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Pflegegrad 3 2026: der Betrag
Bei Pflegegrad 3 beträgt das Pflegegeld 599 Euro pro Kalendermonat (§ 37 Absatz 1 SGB XI), das sind 7.188 Euro im Jahr. Es steht Ihnen zu, wenn die Pflege zu Hause selbst sichergestellt wird, etwa durch den Ehepartner, die Tochter oder einen Freund. Das Geld bekommt der Pflegebedürftige, nicht die pflegende Person. Viele reichen es als Anerkennung weiter; vorgeschrieben ist das nicht, und abrechnen müssen Sie es auch nicht.
Leistungs-Rechner: Was zahlt die Pflegekasse bei Pflegegrad 3?
Wählen Sie, wer pflegt. Der Rechner zeigt alle Posten im Monat und im Jahr, Stand Oktober 2026. Es wird nichts gespeichert. Alle Posten für Pflegegrad 3 erklärt: Leistungen bei Pflegegrad 3. Für einen anderen Pflegegrad: zum Leistungs-Rechner.
Pflegegrad 3, Angehörige pflegen
| Leistung | im Monat | im Jahr |
|---|---|---|
| Pflegegeld an Sie ausgezahlt, frei verwendbar (§ 37) | 599 € | 7.188 € |
| Pflegesachleistung rechnet der Pflegedienst direkt ab (§ 36) | bis 1.497 € | bis 17.964 € |
| Entlastungsbetrag für Alltagshilfe, Betreuung, Haushaltshilfe (§ 45b) | bis 131 € | bis 1.572 € |
| Pflegehilfsmittel zum Verbrauch Handschuhe, Desinfektion, Bettschutz (§ 40 Abs. 2) | bis 42 € | bis 504 € |
| Verhinderungs- und Kurzzeitpflege Gemeinsamer Jahresbetrag für Auszeiten der Pflegeperson (§ 42a) | – | bis 3.539 € |
| Zusammen | bis 772 € | bis 12.803 € |
| Zuschuss Wohnungsumbau einmalig je Maßnahme, z. B. Treppenlift, Dusche statt Wanne (§ 40 Abs. 4) | einmalig bis 4.180 € je Maßnahme | |
Bei der Kombination teilen sich Pflegegeld und Sachleistung einen Topf: Nutzt der Pflegedienst zum Beispiel 40 % seines Höchstbetrags, bekommen Sie 60 % des Pflegegelds. Die Summe oben zeigt deshalb nur die festen Posten ohne Pflegegeld und Sachleistung.
Bei Pflegegrad 1 gibt es kein Pflegegeld und keine Sachleistung. Der Entlastungsbetrag kann aber für Hilfe eines Pflegedienstes im Haushalt eingesetzt werden. Verhinderungs- und Kurzzeitpflege gibt es erst ab Pflegegrad 2.
42 € im Monat für Pflegehilfsmittel verfallen oft ungenutzt. Mit Pflegegrad zahlt die Pflegekasse jeden Monat bis zu 42 € für Handschuhe, Desinfektionsmittel und Bettschutz. Mit der PflegeBox kommt das Paket nach Hause, der Anbieter rechnet direkt mit der Pflegekasse ab. Für Sie kostet das 0 €.
So beantragen Sie die 42 € PflegehilfsmittelDer Knopf führt zu unserem Partner PflegeBox (Anzeige). Wir erhalten eine Vergütung, wenn Sie dort bestellen. Für Sie entstehen keine Mehrkosten.
Orientierung, kein Bescheid. Die Beträge richten sich nach den gesetzlichen Sätzen der Pflegeversicherung (SGB XI), Stand Oktober 2026. Welche Leistungen Sie tatsächlich bekommen, entscheidet Ihre Pflegekasse nach dem Gutachten des Medizinischen Dienstes. Fragen dazu beantwortet Ihre Pflegekasse oder ein Pflegestützpunkt.
Zusätzlich zum Pflegegeld: bis zu 42 Euro im Monat für Pflegehilfsmittel. Sie müssen sie nur beantragen. Handschuhe, Desinfektionsmittel und Bettschutz kommen dann monatlich zu Ihnen nach Hause, der Anbieter rechnet direkt mit der Pflegekasse ab. So beantragen Sie die Pflegebox
Was bei Pflegegrad 3 anders ist als bei Pflegegrad 2
Der Sprung liegt bei den Leistungen, die vom Grad abhängen. Die festen Posten wie Entlastungsbetrag und Pflegebox bleiben gleich.
| Leistung | Pflegegrad 2 | Pflegegrad 3 |
|---|---|---|
| Pflegegeld im Monat | 347 Euro | 599 Euro |
| Sachleistung im Monat | 796 Euro | 1.497 Euro |
| Tages- und Nachtpflege im Monat | 721 Euro | 1.357 Euro |
| Entlastungsbetrag im Monat | 131 Euro | 131 Euro |
| Pflegehilfsmittel zum Verbrauch im Monat | 42 Euro | 42 Euro |
| Gemeinsamer Jahresbetrag | 3.539 Euro | 3.539 Euro |
Beim Pflegegeld macht der Unterschied 252 Euro im Monat aus, im Jahr 3.024 Euro (4.164 gegen 7.188 Euro), bei der Sachleistung 701 Euro im Monat. Alles andere zu diesem Grad, etwa Tagespflege und Verhinderungspflege, steht im Artikel Pflegegrad 3: Leistungen im Überblick. Hier geht es um das Pflegegeld.
Ein Fall: Ehepartner pflegt, der Pflegedienst kommt zweimal in der Woche
Angenommen, ein Mann pflegt seine Frau mit Pflegegrad 3 zu Hause. Er kocht, wäscht und gibt die Medikamente. Zweimal in der Woche kommt morgens ein Pflegedienst für das Waschen und Duschen, weil das für ihn allein zu schwer ist. Der Dienst stellt im Monat 449,10 Euro in Rechnung.
Das sind genau 30 Prozent der Sachleistung von 1.497 Euro. Die Kasse kürzt das Pflegegeld deshalb um 30 Prozent und zahlt 70 Prozent aus: 0,7 mal 599 Euro, also 419,30 Euro. Zusammen mit der Sachleistung ergibt das 868,40 Euro an Leistungen im Monat; die 419,30 Euro Pflegegeld gehen aufs Konto der Ehefrau, ob sie ihrem Mann etwas davon weitergibt, entscheidet sie.
| Anteil Pflegedienst | Sachleistung | Pflegegeld |
|---|---|---|
| 0 Prozent | 0 Euro | 599,00 Euro |
| 20 Prozent | 299,40 Euro | 479,20 Euro |
| 30 Prozent | 449,10 Euro | 419,30 Euro |
| 50 Prozent | 748,50 Euro | 299,50 Euro |
| 100 Prozent | 1.497,00 Euro | 0 Euro |
Das gewählte Verhältnis gilt sechs Monate (§ 38). Ändert sich der Bedarf, etwa weil der Dienst künftig dreimal kommt, können Sie danach neu wählen. Ihr persönliches Ergebnis rechnet der Leistungs-Rechner.
Der Beratungseinsatz
Wie bei Pflegegrad 2 gilt: Einmal pro Halbjahr muss ein Beratungseinsatz in der eigenen Wohnung stattfinden (§ 37 Absatz 3), durchgeführt von einem zugelassenen Pflegedienst. Er kostet nichts. Wer ihn nicht abruft, riskiert, dass die Kasse das Pflegegeld kürzt. Auf Wunsch läuft jeder zweite Termin per Video; das erlaubt das Gesetz bis zum 31. März 2027. Wenn ohnehin ein Pflegedienst kommt, fragen Sie ihn, ob er den Besuch gleich mitmacht.
Pflegebett und Hausnotruf
Je schwerer die Pflege wird, desto mehr rücken Hilfsmittel in den Blick. Ein Pflegebett zählt zu den technischen Pflegehilfsmitteln; die Kasse soll es in geeigneten Fällen leihweise überlassen. Erwachsene zahlen 10 Prozent dazu, höchstens 25 Euro je Hilfsmittel (§ 40 Absatz 3). Beides läuft getrennt vom Pflegegeld, es mindert den Betrag nicht.
Hausnotruf: Wenn er einkaufen geht, ist sie allein. Wer pflegt und zwischendurch aus dem Haus muss, lässt die pflegebedürftige Person allein. Für diese Zeiten zahlt die Pflegekasse bei Anspruch dem Hausnotruf-Anbieter 27,00 Euro netto im Monat, die Basisversorgung ist ohne Anschlussgebühr möglich. Hausnotruf von der Pflegekasse: Wer zahlt was?
Was monatlich noch dazukommt
Neben dem Pflegegeld gelten bei Pflegegrad 3 der Entlastungsbetrag bis 131 Euro im Monat, die Pflegebox bis 42 Euro im Monat und die Tagespflege bis 1.357 Euro im Monat, ohne dass sie das Pflegegeld mindert (§ 41 Absatz 3). Rechnet man Pflegegeld, Entlastungsbetrag und Pflegebox zusammen, sind es 772 Euro im Monat, im Jahr 9.264 Euro; mit dem Gemeinsamen Jahresbetrag von 3.539 Euro für Verhinderungs- und Kurzzeitpflege sind es 12.803 Euro. Das ist die Obergrenze bei voller Nutzung. Die Pflegebox kostet Sie im Rahmen der 42 Euro nichts. Der Link unten führt zu einem Anbieter (Werbung), Ihr Anspruch besteht auch ohne ihn.
Steuer
Pflegegeld ist als Leistung der Pflegeversicherung für den Pflegebedürftigen steuerfrei. Gibt er einen Teil an pflegende Angehörige weiter, bleiben deren Einnahmen bis zur Höhe des Pflegegeldes nach § 37 SGB XI steuerfrei (§ 3 Nr. 36 EStG). Für den Pflegenden gibt es zusätzlich den Pflegepauschbetrag. Für Ihren Einzelfall fragen Sie das Finanzamt oder einen Steuerberater.
Weiterlesen
- Pflegegeld 2026: Tabelle nach Pflegegrad
- Pflegegeld Pflegegrad 2: 347 Euro im Monat
- Pflegegrad 3: Leistungen und Beträge im Überblick
- Pflegegeld und Sachleistung kombinieren: Beispiele
- Pflegepauschbetrag: Beträge, Voraussetzungen, Antrag
- Hausnotruf von der Pflegekasse: Wer zahlt was?
- Alle Artikel zu Ratgeber
Pflegehilfsmittel für 0 € nach Hause
Mit Pflegegrad zahlt die Pflegekasse bis 42 € im Monat für Handschuhe, Desinfektion und Bettschutz. Die PflegeBox liefert jeden Monat und rechnet direkt mit der Kasse ab. Anzeige: Der Link führt zu PflegeBox. Fragen Sie dort an, erhalten wir eine Vergütung; für Sie entstehen keine Mehrkosten.
Häufige Fragen
Wie viel Pflegegeld gibt es bei Pflegegrad 3 im Jahr 2026?
599 Euro im Monat nach § 37 Absatz 1 SGB XI, also 7.188 Euro im Jahr. Das sind 252 Euro mehr als bei Pflegegrad 2 (347 Euro).
Was ist die Kombinationsleistung?
Sie nutzen Pflegedienst und Pflegegeld zusammen. Das Pflegegeld wird dann um den Prozentsatz gekürzt, den der Pflegedienst von der Sachleistung (1.497 Euro) verbraucht (§ 38 SGB XI).
Wie lange bin ich an das gewählte Verhältnis gebunden?
Sechs Monate. Danach können Sie neu wählen (§ 38 SGB XI).
Zahlt die Kasse im Krankenhaus oder bei Kurzzeitpflege weiter?
Bei Verhinderungspflege und Kurzzeitpflege läuft die Hälfte des bisherigen Pflegegeldes bis zu acht Wochen im Kalenderjahr weiter (§ 37 Absatz 2, § 38 SGB XI).
Muss ich für ein Pflegebett etwas zuzahlen?
Technische Pflegehilfsmittel soll die Kasse in geeigneten Fällen leihweise überlassen. Erwachsene zahlen 10 Prozent dazu, höchstens 25 Euro je Hilfsmittel (§ 40 Absatz 3 SGB XI).
Muss ich das Pflegegeld versteuern?
Als Leistung der Pflegeversicherung ist es für den Pflegebedürftigen steuerfrei. Bei pflegenden Angehörigen sind Einnahmen bis zur Höhe des Pflegegeldes steuerfrei (§ 3 Nr. 36 EStG). Fragen Sie für Ihren Fall das Finanzamt oder einen Steuerberater.
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- Leistungen der Pflegeversicherung 2027 nach Pflegegrad
- Pflegegeld 2027: Beträge, Erhöhung, Stand der Reform
- § 37 SGB XI, Pflegegeld für selbst beschaffte Pflegehilfen
- § 38 SGB XI, Kombination von Geldleistung und Sachleistung
- § 36 SGB XI, Pflegesachleistung
- § 40 SGB XI, Pflegehilfsmittel und wohnumfeldverbessernde Maßnahmen
- § 41 SGB XI, Tagespflege und Nachtpflege
- § 3 Nr. 36 EStG, steuerfreie Einnahmen für Pflegeleistungen
- Bundesgesundheitsministerium, Leistungsbeträge der Pflegeversicherung 2026 (Seite vom 13.02.2026)
Zuletzt geprüft: Oktober 2026. Verbindlich ist immer die Auskunft der zuständigen Stelle.