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Betreuung

Pflegedienst oder 24-Stunden-Betreuung: Kosten vergleichen

Stand: Oktober 2026 Mit 4 Quellen

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Geplante Pflegereform ab 2027. Das Bundeskabinett hat am 30. September 2026 einen Gesetzentwurf zur Pflegereform beschlossen. Er soll ab 1. Januar 2027 viele Leistungen der Pflegeversicherung ändern, etwa Pflegegeld, Entlastungsbetrag, Pflegehilfsmittel und Verhinderungspflege. Bundestag und Bundesrat haben noch nicht entschieden, der Entwurf ist also noch kein Gesetz und kann sich noch ändern. Bis ein Gesetz in Kraft tritt, gelten die heutigen Regeln und Beträge weiter. Maßgeblich bleibt der Bescheid Ihrer Pflegekasse. Stand: Oktober 2026. Zum Entwurf beim Bundesgesundheitsministerium.

Kurz gesagt

Ein Pflegedienst übernimmt Pflegehandgriffe zu festen Zeiten, die Pflegekasse zahlt dafür bis zu 796 bis 2.299 Euro im Monat (Pflegegrad 2 bis 5). Eine Betreuungskraft im Haus ist ständig anwesend, wird aber nicht über die Sachleistung bezahlt. Welche Lösung günstiger ist, hängt vom Angebot ab, das Sie vorliegen haben. Stand: Oktober 2026.

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Zwei Modelle, zwei Geldtöpfe

Ein ambulanter Pflegedienst kommt zu festen Zeiten, erledigt Waschen, Anziehen, Medikamente und Ähnliches und rechnet mit der Pflegekasse ab. Eine Betreuungskraft wohnt im Haushalt, ist ansprechbar und hilft im Alltag. Sie ist kein Pflegedienst, deshalb fließt kein Geld aus der Sachleistung an sie.

Was die Pflegekasse beisteuert

Die Pflegesachleistung beträgt im Monat 796 Euro (Pflegegrad 2), 1.497 Euro (3), 1.859 Euro (4) und 2.299 Euro (5). Das Pflegegeld beträgt 347, 599, 800 und 990 Euro. Beides gibt es nur anteilig nebeneinander. Wie das gerechnet wird, steht im Artikel zur Kombinationsleistung.

Dazu kommt der Entlastungsbetrag von 131 Euro im Monat. Er ist zweckgebunden und passt eher zu anerkannten Alltagshilfen als zu einer Betreuungskraft im Haus.

So vergleichen Sie

  1. Fragen Sie beim Pflegedienst nach einem Kostenvoranschlag für die Leistungen, die Ihr Angehöriger braucht. Ziehen Sie die Sachleistung ab. Was darüber liegt, zahlen Sie selbst.
  2. Fragen Sie bei Betreuungsangeboten nach dem Gesamtpreis im Monat. Ziehen Sie das Pflegegeld ab, soweit es nicht schon anderweitig verbraucht wird.
  3. Rechnen Sie die Steuerermäßigung von 20 Prozent der Arbeitskosten dazu, falls Rechnung und Überweisung vorliegen.
  4. Legen Sie nebeneinander, was nachts passiert. Ein Pflegedienst ist nachts nicht da.

Wir nennen hier bewusst keinen Durchschnittspreis für die Betreuungskraft. Die Spannen in Anzeigen stammen meist von Vermittlern und hängen stark von Sprachkenntnis, Erfahrung und Vertragsmodell ab.

Wann eher der Pflegedienst reicht

Wenn die Pflege planbar ist und Ihr Angehöriger allein bleiben kann, deckt der Pflegedienst oft genug ab. Reicht die Sachleistung nicht, kann die Beratung der Pflegekasse helfen. Anspruch darauf haben Sie nach § 7a SGB XI.

Wann eine Betreuungskraft zu prüfen ist

Wenn Ihr Angehöriger nachts Hilfe braucht oder nicht allein bleiben kann und Sie das nicht leisten können. Klären Sie vorher, wie Urlaub, Krankheit und Übergaben geregelt sind.

Der Link unten führt zu einem Partner für Betreuung (Werbung). Wir erhalten möglicherweise eine Vergütung, der Preis für Sie ändert sich nicht.

Weiterlesen

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Mit Pflegegrad zahlt die Pflegekasse bis 42 € im Monat für Handschuhe, Desinfektion und Bettschutz. Die PflegeBox liefert jeden Monat und rechnet direkt mit der Kasse ab. Anzeige: Der Link führt zu PflegeBox. Fragen Sie dort an, erhalten wir eine Vergütung; für Sie entstehen keine Mehrkosten.

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Häufige Fragen

Kann ich Pflegedienst und Betreuungskraft gleichzeitig nutzen?

Ja. Der Pflegedienst übernimmt die körpernahe Pflege und rechnet mit der Pflegekasse ab. Die Betreuungskraft bezahlen Sie selbst, zum Beispiel aus dem Pflegegeld, das anteilig weiterläuft.

Bezahlt die Pflegekasse eine 24-Stunden-Betreuung?

Nicht als solche. Das Pflegegeld ist frei verwendbar, die Pflegesachleistung gibt es nur für zugelassene Pflegedienste.

Wie bekomme ich einen belastbaren Preis?

Holen Sie mehrere schriftliche Angebote ein und lassen Sie den Betreuungsanteil getrennt von Vermittlungsgebühr, Fahrt und Unterkunft ausweisen.

Was ist mit der Steuer?

Bei Rechnung und Überweisung kann ein Teil der Arbeitskosten von der Steuer abgezogen werden. Details im Artikel zur Steuer.

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Quellen und Prüfung

Zuletzt geprüft: Oktober 2026. Verbindlich ist immer die Auskunft der zuständigen Stelle.