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Geplante Pflegereform ab 2027. Das Bundeskabinett hat am 30. September 2026 einen Gesetzentwurf zur Pflegereform beschlossen. Er soll ab 1. Januar 2027 viele Leistungen der Pflegeversicherung ändern, etwa Pflegegeld, Entlastungsbetrag, Pflegehilfsmittel und Verhinderungspflege. Bundestag und Bundesrat haben noch nicht entschieden, der Entwurf ist also noch kein Gesetz und kann sich noch ändern. Bis ein Gesetz in Kraft tritt, gelten die heutigen Regeln und Beträge weiter. Maßgeblich bleibt der Bescheid Ihrer Pflegekasse. Stand: Oktober 2026. Zum Entwurf beim Bundesgesundheitsministerium.
Kurz gesagt
Wer eine Betreuungskraft bezahlt, kann nach § 35a EStG 20 Prozent der Arbeitskosten von der Steuer abziehen, höchstens 4.000 Euro im Jahr. Voraussetzung sind eine Rechnung und Überweisung auf das Konto des Dienstleisters. Derselbe Betrag lässt sich nicht zusätzlich als außergewöhnliche Belastung ansetzen. Stand: Oktober 2026, keine Steuerberatung.
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Der Grundgedanke
Eine Betreuungskraft im Haushalt gilt steuerlich als haushaltsnahe Leistung. Das Finanzamt zieht dann einen Teil der Kosten direkt von der Einkommensteuer ab. Das ist ein Abzug von der Steuer selbst, nicht vom Einkommen. Der Höchstbetrag von 4.000 Euro Ermäßigung wird bei 20.000 Euro Arbeitskosten im Jahr erreicht.
Die Zahlen in § 35a
Minijob im Haushalt (Absatz 1). 20 Prozent, höchstens 510 Euro im Jahr.
Andere Beschäftigungsverhältnisse und Dienstleistungen (Absatz 2). 20 Prozent der Aufwendungen, höchstens 4.000 Euro im Jahr. Das Gesetz nennt hier ausdrücklich Pflege- und Betreuungsleistungen sowie Heimunterbringung, soweit darin Leistungen enthalten sind, die einer Haushaltshilfe entsprechen.
Handwerkerleistungen (Absatz 3). 20 Prozent, höchstens 1.200 Euro. Das betrifft die Betreuung nicht, aber etwa den Einbau eines Treppenlifts. Hier ist eine Kürzung geplant: Der Regierungsentwurf zum Einkommensteuerreformgesetz 2027 (Kabinettsbeschluss vom 2. September 2026) sieht ab 2027 nur noch 15 Prozent und höchstens 900 Euro vor. Das ist noch nicht beschlossen, Bundestag und Bundesrat müssen erst zustimmen. Bis ein solches Gesetz in Kraft tritt, gelten weiterhin 20 Prozent und höchstens 1.200 Euro.
Gerechnet wird nur mit den Arbeitskosten. Material und Fahrtpauschalen zählen nicht, wenn sie getrennt ausgewiesen sind.
Was das Finanzamt sehen will
- Eine Rechnung, die Leistung und Arbeitskosten nennt.
- Eine Überweisung auf das Konto des Dienstleisters. Barzahlung genügt nicht.
- Bei Beschäftigung selbst: ein ordentlicher Vertrag und die Anmeldung.
Wer die Betreuung über eine Agentur mit Rechnung bezieht, hat meist die einfachste Form. Bei anderen Modellen sollte vorab geklärt werden, welche Belege es gibt.
Pflege-Pauschbetrag: ein anderer Topf
Wer eine pflegebedürftige Person selbst und unentgeltlich pflegt, kann den Pflege-Pauschbetrag nach § 33b Absatz 6 EStG beantragen. Er beträgt 600 Euro bei Pflegegrad 2, 1.100 Euro bei Pflegegrad 3 und 1.800 Euro bei Pflegegrad 4 oder 5. Er setzt voraus, dass Sie die Pflege persönlich leisten und dafür keine Einnahmen erhalten.
Das passt nicht zu einer bezahlten Betreuungskraft, denn wer die Pflege selbst übernimmt, hat meist keine Arbeitskosten nach § 35a. Beides hängt vom Einzelfall ab.
Wo es sich überschneidet
Nach § 35a Absatz 5 kann man Aufwendungen, die schon als Sonderausgaben oder außergewöhnliche Belastungen berücksichtigt wurden, nicht noch einmal nach § 35a ansetzen. Fragen Sie vor der Steuererklärung, welche Variante für Sie günstiger ist.
Der Link unten führt zu einem Partner für Betreuung (Werbung). Dieser Text berät nicht zu Steuerfragen im Einzelfall.
Weiterlesen
Pflegehilfsmittel für 0 € nach Hause
Mit Pflegegrad zahlt die Pflegekasse bis 42 € im Monat für Handschuhe, Desinfektion und Bettschutz. Die PflegeBox liefert jeden Monat und rechnet direkt mit der Kasse ab. Anzeige: Der Link führt zu PflegeBox. Fragen Sie dort an, erhalten wir eine Vergütung; für Sie entstehen keine Mehrkosten.
Häufige Fragen
Kann ich auch das Material oder die Fahrtkosten absetzen?
Nach § 35a Abs. 5 Satz 2 zählen nur Arbeitskosten. Bei Rechnungen sollten Lohn- und Materialanteil getrennt ausgewiesen sein.
Gilt die Ermäßigung auch, wenn die Betreuungskraft im Haushalt der pflegebedürftigen Person arbeitet?
Ja, die Leistung muss im Haushalt erbracht werden. Zahlt die pflegebedürftige Person selbst, gehört der Abzug in ihre Steuererklärung.
Muss ich Pflegegeld versteuern, wenn ich es an die Betreuungskraft weitergebe?
Pflegegeld, das die pflegebedürftige Person erhält, ist bei ihr nicht steuerpflichtig. Für Angehörige, die pflegen, regelt § 3 Nr. 36 EStG eine Steuerfreiheit bis zur Höhe des Pflegegeldes.
Können zwei Geschwister jeweils 4.000 Euro ansetzen?
Nein. Leben zwei Alleinstehende in einem Haushalt, können sie die Höchstbeträge insgesamt nur einmal in Anspruch nehmen (§ 35a Abs. 5).
Passt dazu
- § 35a EStG, Steuerermäßigung für haushaltsnahe Beschäftigungsverhältnisse
- § 33b EStG, Pauschbeträge, Pflege-Pauschbetrag
- § 3 Nr. 36 EStG, Steuerfreiheit Pflegeleistungen
Zuletzt geprüft: Oktober 2026. Verbindlich ist immer die Auskunft der zuständigen Stelle.