Beispieltext. Diese Seite zeigt die Vorlage. Die geprüften Texte und Zahlen werden noch eingesetzt, die Seite ist bis dahin für Suchmaschinen gesperrt.
Geplante Pflegereform ab 2027. Das Bundeskabinett hat am 30. September 2026 einen Gesetzentwurf zur Pflegereform beschlossen. Er soll ab 1. Januar 2027 viele Leistungen der Pflegeversicherung ändern, etwa Pflegegeld, Entlastungsbetrag, Pflegehilfsmittel und Verhinderungspflege. Bundestag und Bundesrat haben noch nicht entschieden, der Entwurf ist also noch kein Gesetz und kann sich noch ändern. Bis ein Gesetz in Kraft tritt, gelten die heutigen Regeln und Beträge weiter. Maßgeblich bleibt der Bescheid Ihrer Pflegekasse. Stand: Oktober 2026. Zum Entwurf beim Bundesgesundheitsministerium.
Kurz gesagt
Der Behindertenpauschbetrag senkt Ihre Steuer, ohne dass Sie Belege sammeln müssen. Er steht Menschen ab einem Grad der Behinderung (GdB) von 20 zu und beträgt je nach GdB 384 bis 2.840 Euro im Jahr; bei GdB 50 sind es 1.140 Euro. Wer hilflos, blind oder taubblind ist, bekommt 7.400 Euro (§ 33b Einkommensteuergesetz). Stand: Oktober 2026.
Welche Steuer-Entlastung suchen Sie?
Kostenlos · 1 KlickBeide Rechner zeigen Betrag und Rechenbeispiel.
Die Tabelle: Behindertenpauschbetrag nach GdB
Das Gesetz legt die Pauschbeträge in § 33b Absatz 3 EStG fest. Sie gelten seit 2021 und stehen Menschen mit einem GdB von mindestens 20 zu. Die Tabelle zeigt den Stand der Gesetzesfassung vom Oktober 2026.
| Grad der Behinderung | Pauschbetrag im Jahr | Merkzeichen |
|---|---|---|
| 20 | 384 Euro | |
| 30 | 620 Euro | |
| 40 | 860 Euro | |
| 50 | 1.140 Euro | |
| 60 | 1.440 Euro | |
| 70 | 1.780 Euro | |
| 80 | 2.120 Euro | |
| 90 | 2.460 Euro | |
| 100 | 2.840 Euro | |
| Hilflos, blind oder taubblind | 7.400 Euro | H, Bl oder TBl |
Maßgeblich ist der dauernde Grad der Behinderung (§ 33b Absatz 3 Satz 1).
GdB 50: der häufigste Fall
Ab GdB 50 gilt man als schwerbehindert und bekommt den Schwerbehindertenausweis. Der Pauschbetrag beträgt hier 1.140 Euro im Jahr. Wer 30 Prozent Steuersatz hat, spart rechnerisch rund 342 Euro; bei 20 Prozent sind es 228 Euro. Das sind Schätzwerte, der Steuerbescheid entscheidet.
Zwischen GdB 40 (860 Euro) und GdB 50 liegen 280 Euro Unterschied. Deshalb lohnt es sich, bei einem Bescheid mit GdB 40 zu prüfen, ob ein Antrag auf Neufeststellung möglich ist, etwa nach einer Verschlechterung. Das Versorgungsamt entscheidet das, nicht das Finanzamt.
Rechner: Was bringt Ihnen der Pauschbetrag?
Behinderten-Pauschbetrag-Rechner: GdB und Merkzeichen wählen
Der Rechner zeigt den Pauschbetrag nach § 33b Einkommensteuergesetz und rechnet an einem Beispiel vor, wie viel Steuer das im Jahr sparen kann. Es wird nichts gespeichert. Mehr Erklärung: zur Seite des Rechners.
GdB 50, keine Merkzeichen
- Pauschbetrag im Jahr
- 1.140 €
Rechenbeispiel: Bei 0 % wären das rund 0 € weniger Steuer im Jahr.
Unter GdB 20 sieht das Gesetz keinen Pauschbetrag vor. Mit einem Merkzeichen H, Bl oder TBl gilt der erhöhte Betrag trotzdem.
42 € im Monat für Pflegehilfsmittel verfallen oft ungenutzt. Mit Pflegegrad zahlt die Pflegekasse jeden Monat bis zu 42 € für Handschuhe, Desinfektionsmittel und Bettschutz. Mit der PflegeBox kommt das Paket nach Hause, der Anbieter rechnet direkt mit der Pflegekasse ab. Für Sie kostet das 0 €.
So beantragen Sie die 42 € PflegehilfsmittelDer Knopf führt zu unserem Partner PflegeBox (Anzeige). Wir erhalten eine Vergütung, wenn Sie dort bestellen. Für Sie entstehen keine Mehrkosten.
Sie geben den GdB und eventuelle Merkzeichen ein und wählen einen groben Steuersatz. Der Rechner zeigt den Pauschbetrag und die geschätzte Ersparnis, steht auch eigenständig unter Behindertenpauschbetrag-Rechner.
Merkzeichen H, Bl und TBl
Der erhöhte Betrag von 7.400 Euro gilt für Menschen, die hilflos, blind oder taubblind sind. Hilflos ist, wer für eine Reihe von häufig und regelmäßig wiederkehrenden Verrichtungen im Ablauf jedes Tages dauernd fremde Hilfe braucht (§ 33b Absatz 3). Im Schwerbehindertenausweis stehen dafür die Merkzeichen H (hilflos), Bl (blind) und TBl (taubblind). Wer eines davon hat, bekommt 7.400 Euro statt des Betrags nach der GdB-Tabelle. Beide Beträge lassen sich nicht addieren (§ 33b Absatz 3 Satz 3). Die Überwachung oder Anleitung bei den Verrichtungen reicht für Hilflosigkeit ebenfalls aus, auch wenn die Hilfe nicht dauernd geleistet wird (Satz 5).
Antrag und Nachweis
Der Pauschbetrag hat zwei Stufen. Zuerst brauchen Sie die Feststellung beim Versorgungsamt (der Antrag dort läuft nach dem Schwerbehindertenrecht, nicht im Steuerrecht). Danach tragen Sie das Ergebnis in die Steuererklärung ein.
- Legen Sie den Schwerbehindertenausweis oder den Feststellungsbescheid des Versorgungsamts bereit.
- Tragen Sie in der Einkommensteuererklärung in der Anlage „Außergewöhnliche Belastungen“ den GdB und die Merkzeichen ein.
- Bei einem Kind tragen Sie dessen steuerliche Identifikationsnummer ein und beantragen die Übertragung (ohne diese Nummer ist die Übertragung nicht möglich).
- Das Gesetz sieht vor, dass der Nachweis vorrangig elektronisch laufen soll (§ 33b Absatz 7). Was das Finanzamt in Ihrem Fall zusätzlich verlangt, steht im Steuerbescheid oder auf Nachfrage.
Die Bezeichnung der Formularzeilen ändert sich von Jahr zu Jahr. Die Steuersoftware oder die Anleitung zum Vordruck führt Sie zur richtigen Stelle.
Fahrtkostenpauschale bei Behinderung
Wer gehbehindert ist, kann zusätzlich zum Pauschbetrag eine Fahrtkostenpauschale ansetzen (§ 33 Absatz 2a EStG), ohne einzelne Fahrten aufzulisten. Es gibt zwei Stufen:
- 900 Euro im Jahr bei einem GdB von mindestens 80, oder bei einem GdB von mindestens 70 mit Merkzeichen G.
- 4.500 Euro im Jahr bei Merkzeichen aG, Bl, TBl oder H.
Die Pauschale ist eine außergewöhnliche Belastung nach § 33 EStG. Das Finanzamt zieht davon die zumutbare Belastung ab, die von Einkommen und Familienstand abhängt. Deshalb wirkt sie kleiner, als die Zahl vermuten lässt. Sie steht in derselben Anlage „Außergewöhnliche Belastungen“.
Kinder und Angehörige
Steht der Pauschbetrag einem Kind zu und nutzt es ihn nicht, können die Eltern ihn auf Antrag übertragen bekommen. Das Gesetz teilt ihn grundsätzlich auf beide Elternteile je zur Hälfte (§ 33b Absatz 5). Wollen Eltern anders aufteilen, stellen sie gemeinsam einen Antrag. Danach können sie für die Aufwendungen, die der Pauschbetrag abdeckt, keine Steuerermäßigung nach § 33 mehr beantragen. Für andere Angehörige, etwa pflegende Töchter und Söhne, gilt eine andere Regel: Sie können für die Pflege den Pflegepauschbetrag ansetzen.
Zusammenspiel mit dem Pflegepauschbetrag und Einzelnachweisen
Der Behindertenpauschbetrag gehört der Person mit Behinderung. Der Pflegepauschbetrag gehört der Person, die sie pflegt. Beides kann nebeneinander bestehen. Eine Mutter mit Pflegegrad 3 hat vielleicht einen Behindertenpauschbetrag von 7.400 Euro (bei Merkzeichen H), und ihre Tochter, die sie pflegt, setzt zusätzlich den Pflegepauschbetrag von 1.100 Euro an.
Für Kosten, die der Pauschbetrag nicht abdeckt, kann eine Einzelabrechnung als außergewöhnliche Belastung nach § 33 EStG in Frage kommen. Das ist ein Thema für das Finanzamt oder eine Steuerberatung.
Pflegegrad 4 oder 5: Was ändert sich beim Pauschbetrag?
Pflegegrad und GdB sind zwei getrennte Feststellungen: Den Pflegegrad stellt die Pflegekasse fest, den GdB das Versorgungsamt. Ein hoher Pflegegrad ersetzt keinen GdB. Der erhöhte Pauschbetrag von 7.400 Euro hängt am Merkzeichen H, nicht am Pflegegrad. Im Bescheid sehen Sie, ob das Merkzeichen H eingetragen ist. Wie der Pflegegrad entsteht, erklärt Pflegegrad beantragen; was schon bei Pflegegrad 1 zusteht, steht unter Pflegegrad 1: Leistungen. Welche Zuschüsse es an Ihrem Wohnort gibt, zeigt der Förder-Finder.
Anzeige · Partner: PflegeBox
PflegeBox beantragen – 0 € mit Pflegegrad
Pflegehilfsmittel bis 42 € im Monat, bezahlt von der Pflegekasse. Antrag in etwa 5 Minuten beim Anbieter.
AnzeigePflegeBox beantragen – 0 € mit PflegegradDer Link führt zu PflegeBox. Wir erhalten eine Vergütung, wenn Sie dort etwas anfragen. Für Sie entstehen keine Mehrkosten, und wir speichern keine Ihrer Angaben.
Haben Sie oder Ihr Angehöriger einen Pflegegrad? Dann steht bei häuslicher Pflege die Pflegebox zu, mit Verbrauchsmaterial bis 42 Euro im Monat.
Dieser Text ersetzt keine Steuerberatung. Wer unsicher ist, fragt einen Lohnsteuerhilfeverein, eine Steuerberaterin oder das Finanzamt.
Weiterlesen
Häufige Fragen
Wie hoch ist der Behindertenpauschbetrag bei GdB 50?
1.140 Euro im Jahr (§ 33b Absatz 3 EStG). Bei einem Steuersatz von 30 Prozent entspricht das rechnerisch rund 342 Euro weniger Steuer; Ihr Wert hängt von Ihrem Einkommen ab.
Brauche ich Belege für den Behindertenpauschbetrag?
Nein. Der Pauschbetrag gilt anstelle der Einzelnachweise für Ausgaben, die durch die Behinderung entstehen, etwa für Hilfe im Alltag, Pflege und erhöhten Wäschebedarf (§ 33b Absatz 1). Sie weisen nur den GdB nach.
Kann ich zusätzlich Kosten absetzen?
Für Hilfe im Alltag, Pflege und erhöhten Wäschebedarf gilt nur der Pauschbetrag, das Gesetz lässt dafür nur eine einheitliche Wahl zu (§ 33b Absatz 1). Ob Sie andere Kosten zusätzlich als außergewöhnliche Belastung nach § 33 EStG ansetzen können, klären Sie mit einer Steuerberatung oder dem Finanzamt.
Wie beantrage ich den Behindertenpauschbetrag?
Einen eigenen Antrag beim Finanzamt gibt es nicht; Sie tragen den GdB und gegebenenfalls die Merkzeichen in der Anlage „Außergewöhnliche Belastungen“ der Steuererklärung ein. Voraussetzung ist, dass das Versorgungsamt den GdB festgestellt hat. Den Feststellungsantrag stellen Sie dort.
Kann ich den Pauschbetrag meines Kindes bekommen?
Ja, auf Antrag. Nutzt das Kind den Pauschbetrag nicht selbst, wird er auf die Eltern übertragen, grundsätzlich je zur Hälfte (§ 33b Absatz 5). Sie brauchen die steuerliche Identifikationsnummer des Kindes.
Gilt der erhöhte Betrag auch für Pflegegrad 4 und 5?
Der Pflegegrad allein reicht nicht. Das Gesetz nennt den erhöhten Betrag von 7.400 Euro für Hilflose, Blinde und Taubblinde. Hilflos sind Menschen, die bei den täglichen Verrichtungen dauernd fremde Hilfe brauchen. Ob das auf Sie zutrifft, zeigt der Bescheid mit dem Merkzeichen H. Der Pflegegrad entscheidet dagegen über den Pflegepauschbetrag der Person, die pflegt.
Bekomme ich die Fahrtkostenpauschale zusätzlich zum Pauschbetrag?
Ja, sie ist ein eigener Abzug nach § 33 Absatz 2a EStG. Sie läuft aber als außergewöhnliche Belastung; das Finanzamt zieht davon die zumutbare Belastung ab, die von Ihrem Einkommen abhängt.
Ändern sich die Beträge 2027?
Die Beträge gelten seit 2021 unverändert. In den Gesetzentwürfen, die wir geprüft haben, steht keine Änderung zum 1. Januar 2027; Gewissheit gibt erst das veröffentlichte Gesetz.
Passt dazu
- § 33b EStG, Pauschbeträge für Menschen mit Behinderungen
- § 33 EStG, Außergewöhnliche Belastungen (Absatz 2a: Fahrtkostenpauschale)
Zuletzt geprüft: Oktober 2026. Verbindlich ist immer die Auskunft der zuständigen Stelle.