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Pflegehilfsmittel

Pflegehilfsmittel zum Verbrauch: Was dazugehört

Stand: Oktober 2026 Mit 3 Quellen

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Geplante Pflegereform ab 2027. Das Bundeskabinett hat am 30. September 2026 einen Gesetzentwurf zur Pflegereform beschlossen. Er soll ab 1. Januar 2027 viele Leistungen der Pflegeversicherung ändern, etwa Pflegegeld, Entlastungsbetrag, Pflegehilfsmittel und Verhinderungspflege. Bundestag und Bundesrat haben noch nicht entschieden, der Entwurf ist also noch kein Gesetz und kann sich noch ändern. Bis ein Gesetz in Kraft tritt, gelten die heutigen Regeln und Beträge weiter. Maßgeblich bleibt der Bescheid Ihrer Pflegekasse. Stand: Oktober 2026. Zum Entwurf beim Bundesgesundheitsministerium.

Kurz gesagt

Wer zu Hause gepflegt wird und mindestens Pflegegrad 1 hat, bekommt von der Pflegekasse Verbrauchsmaterial bis zu 42 Euro im Monat bezahlt. Dazu zählen zum Beispiel Einmalhandschuhe, Desinfektionsmittel und Bettschutzeinlagen. Sie beantragen es einmal formlos, danach läuft die Lieferung monatlich weiter. Stand: Oktober 2026.

Hat die Person einen Pflegegrad?

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Ab Pflegegrad 1 zahlt die Pflegekasse Pflegehilfsmittel bis 42 € im Monat.

Was die Pflegekasse zahlt

Wenn Sie einen Angehörigen zu Hause pflegen, entstehen jeden Monat Kosten für Verbrauchsmaterial wie Handschuhe für die Körperpflege, Desinfektionsmittel und Schutzschürzen. Dafür sieht das Gesetz einen festen Betrag vor. Nach § 40 Absatz 2 SGB XI dürfen die Aufwendungen der Pflegekasse für zum Verbrauch bestimmte Pflegehilfsmittel 42 Euro im Monat nicht übersteigen.

Der Betrag gilt für jeden Pflegegrad von 1 bis 5. Auch wer nur Pflegegrad 1 hat, bekommt ihn, denn § 28a SGB XI nennt die Versorgung mit Pflegehilfsmitteln ausdrücklich als Leistung dieses Pflegegrades.

Was zu den Verbrauchsmitteln zählt

Welche Produkte gemeint sind, steht im Pflegehilfsmittelverzeichnis des GKV-Spitzenverbandes. Typisch sind:

  • Einmalhandschuhe
  • Händedesinfektion und Flächendesinfektion
  • Mundschutz und Schutzschürzen
  • Saugende Bettschutzeinlagen zum Einmalgebrauch
  • Fingerlinge

Waschbare Bettschutzeinlagen und technische Geräte wie Pflegebetten gehören zu einer anderen Gruppe. Dort kann eine Zuzahlung von 10 Prozent anfallen, höchstens 25 Euro je Mittel (§ 40 Absatz 3 SGB XI). Für die Verbrauchsmittel nach Absatz 2 ist diese Zuzahlung ausdrücklich ausgenommen.

So kommen Sie an die Lieferung

  1. Pflegegrad klären. Ohne anerkannten Pflegegrad gibt es keinen Anspruch. Wie Sie ihn beantragen, steht in unserem Artikel zum Pflegegrad.
  2. Antrag stellen. Ein Anruf oder ein Schreiben an die Pflegekasse reicht. Sie können auch einen Lieferanten wählen, der den Antrag für Sie übernimmt.
  3. Produkte auswählen. Sie suchen Ihre Artikel selbst aus, bis der Monatswert von 42 Euro erreicht ist.
  4. Lieferung erhalten. Der Lieferant rechnet direkt mit der Pflegekasse ab. Ihnen entstehen keine Kosten, solange Sie unter 42 Euro bleiben.

Wer den Antrag nicht selbst schreiben möchte, kann ihn über einen Anbieter stellen lassen, der Pflegeboxen zusammenstellt. Das ist eine Werbeverlinkung, der Anspruch gegenüber Ihrer Pflegekasse besteht auch ohne diesen Weg.

Beispiel: ein Monatswarenkorb im Rahmen von 42 Euro

Die Preise unten sind Annahmen zur Veranschaulichung, keine Listenpreise. Was Ihr Lieferant tatsächlich berechnet, steht in seinem Katalog. Entscheidend ist die Rechnung: Die Summe darf 42 Euro nicht übersteigen.

ArtikelMenge im MonatAngenommener Preis
Einmalhandschuhe, 100 Stück1 Packung8 Euro
Händedesinfektion, 500 ml1 Flasche10 Euro
Flächendesinfektion, 500 ml1 Flasche8 Euro
Bettschutzeinlagen zum Einmalgebrauch1 Packung12 Euro
Schutzschürzen1 Packung4 Euro
Summe42 Euro

Wird bei Ihnen kaum desinfiziert, aber viel gewaschen, tauschen Sie die Flächendesinfektion gegen eine zweite Packung Handschuhe. Das Gesetz schreibt keine feste Zusammenstellung vor.

Antrag Schritt für Schritt

  1. Pflegegrad bereithalten. Bescheid oder Versichertennummer der Pflegekasse genügen.
  2. Lieferanten wählen oder direkt bei der Kasse fragen. Die Kasse nennt Vertragspartner. Sie können auch einen Anbieter nehmen, der den Antrag für Sie schreibt (Werbung, siehe unten).
  3. Schreiben absenden. Das Muster steht unten. Ein Anruf bei der Kasse mit Bestätigung per Post tut es auch.
  4. Auf die Bestätigung warten. Die Kasse prüft, ob häusliche Pflege vorliegt und ein Pflegegrad besteht.
  5. Produkte festlegen. Danach geht es monatlich weiter, ohne neuen Antrag.

Musterschreiben

Absender: Name, Anschrift, Versichertennummer

An die Pflegekasse: Name und Anschrift

Betreff: Antrag auf Versorgung mit zum Verbrauch bestimmten Pflegehilfsmitteln nach § 40 Absatz 2 SGB XI

Sehr geehrte Damen und Herren,

ich beziehe Leistungen der Pflegeversicherung (Pflegegrad X) und werde zu Hause gepflegt. Hiermit beantrage ich die monatliche Versorgung mit zum Verbrauch bestimmten Pflegehilfsmitteln bis zur gesetzlichen Höchstgrenze von 42 Euro. Bitte teilen Sie mir mit, welche Lieferanten Sie dafür unter Vertrag haben, und bestätigen Sie den Antrag schriftlich.

Mit freundlichen Grüßen Ort, Datum, Unterschrift

Was Sie beachten sollten

Der Betrag wird pro Monat gerechnet. Wenn Sie in einem Monat nur 30 Euro nutzen, werden die übrigen 12 Euro nicht auf den nächsten Monat übertragen. Ändert sich der Pflegebedarf, etwa weil Inkontinenzprodukte dazukommen, sollten Sie die Zusammenstellung anpassen lassen, damit die 42 Euro auch ausgeschöpft werden.

Pflegende Angehörige übersehen diesen Anspruch häufig. Sie kaufen Handschuhe selbst und bezahlen jährlich einen dreistelligen Betrag, der ihnen zusteht.

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Mit Pflegegrad zahlt die Pflegekasse bis 42 € im Monat für Handschuhe, Desinfektion und Bettschutz. Die PflegeBox liefert jeden Monat und rechnet direkt mit der Kasse ab. Anzeige: Der Link führt zu PflegeBox. Fragen Sie dort an, erhalten wir eine Vergütung; für Sie entstehen keine Mehrkosten.

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Häufige Fragen

Muss ich die 42 Euro jeden Monat neu beantragen?

Nein. Haben Sie die Versorgung einmal bei Ihrer Pflegekasse beantragt oder über einen Lieferanten einrichten lassen, wird sie in der Regel monatlich fortgeführt. Ändert sich Ihr Bedarf, sagen Sie dem Lieferanten Bescheid.

Bekomme ich das Geld auch bar?

Nein. Die Pflegekasse zahlt die Produkte, nicht einen Geldbetrag. Das Gesetz erlaubt zusätzlich eine Kostenerstattung, wenn Sie die Artikel selbst kaufen und Belege einreichen.

Gilt der Anspruch auch im Pflegeheim?

Die Regelung betrifft die häusliche Pflege. In einer vollstationären Einrichtung gehört das Verbrauchsmaterial zur Heimversorgung.

Bekomme ich mehr als 42 Euro, wenn ich viel Material brauche?

Nein, 42 Euro ist die gesetzliche Obergrenze pro Monat. Was darüber hinausgeht, bezahlen Sie selbst.

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Quellen und Prüfung

Zuletzt geprüft: Oktober 2026. Verbindlich ist immer die Auskunft der zuständigen Stelle.