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Pflegehilfsmittel

Pflegebett mieten: Kosten, Zuschuss und Antrag

Stand: Oktober 2026 Mit 3 Quellen

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Geplante Pflegereform ab 2027. Das Bundeskabinett hat am 30. September 2026 einen Gesetzentwurf zur Pflegereform beschlossen. Er soll ab 1. Januar 2027 viele Leistungen der Pflegeversicherung ändern, etwa Pflegegeld, Entlastungsbetrag, Pflegehilfsmittel und Verhinderungspflege. Bundestag und Bundesrat haben noch nicht entschieden, der Entwurf ist also noch kein Gesetz und kann sich noch ändern. Bis ein Gesetz in Kraft tritt, gelten die heutigen Regeln und Beträge weiter. Maßgeblich bleibt der Bescheid Ihrer Pflegekasse. Stand: Oktober 2026. Zum Entwurf beim Bundesgesundheitsministerium.

Kurz gesagt

Ein Pflegebett gehört zu den Pflegehilfsmitteln, die die Pflegekasse vorrangig leihweise überlässt (§ 40 Absatz 3 SGB XI). Bei Leihe über Vertragspartner der Kasse fällt in der Regel keine Zuzahlung an, je nach Kasse; kaufen Sie, zahlen Sie zehn Prozent, höchstens 25 Euro. Eine ärztliche Verordnung brauchen Sie für Pflegehilfsmittel nicht, nur Pflegegrad und Antrag. Stand: Oktober 2026.

Hat die Person einen Pflegegrad?

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Ab Pflegegrad 1 zahlt die Pflegekasse Pflegehilfsmittel bis 42 € im Monat.

Wer zahlt ein Pflegebett

Die Pflegekasse. Pflegehilfsmittel zum Gebrauch, zu denen das Pflegebett zählt, sollen die Kassen nach § 40 Absatz 3 SGB XI vorrangig leihweise überlassen. Sie bleiben Eigentum der Kasse oder ihres Vertragspartners und gehen zurück, wenn Sie sie nicht mehr brauchen. Voraussetzung ist ein Pflegegrad. Im Verzeichnis der privaten Pflegeversicherung stehen Pflegebetten unter 50.45.01 (Pflegehilfsmittel zur Erleichterung der Pflege).

Mieten über die Kasse, privat mieten oder kaufen

WegWer zahltIhr Eigenanteil
Leihe über die Pflegekassedie Kassein der Regel keine Zuzahlung, je nach Kasse
Kauf mit Kostenübernahmedie Kassezehn Prozent, höchstens 25 Euro
Privat mietenSiedie volle Miete
Privat kaufenSieder volle Preis

Preise aus Shops und Verleihern nennen wir hier nicht. Maßgeblich ist, was Ihre Kasse übernimmt.

Antrag

Stellen Sie den Antrag bei der Pflegekasse; sie arbeitet mit Vertragspartnern zusammen und schickt das Bett über diese. Eine ärztliche Verordnung brauchen Sie nicht. Die Kasse muss nach drei Wochen entscheiden, mit Prüfung durch den Medizinischen Dienst nach fünf (§ 40 Absatz 7 SGB XI). Beim Pflegegrad-Verfahren spricht der Medizinische Dienst manchmal schon eine Empfehlung für Pflegehilfsmittel aus. Wie der Pflegegrad beantragt wird, steht unter Pflegegrad beantragen.

Lieferung und Abholung

Der Vertragspartner liefert, baut auf und holt das Bett wieder ab, wenn es nicht mehr gebraucht wird. Fragen Sie beim Antrag, wer das Bett aufbaut, ob die Lieferung bis ins Zimmer erfolgt und wie die Rückholung bestellt wird.

Zubehör: Matratze und Bettschutz

Das Bett braucht eine passende Matratze. Ob und wie die Kasse sie übernimmt, hängt vom Modell ab. Bettschutzeinlagen, die das Bett trocken halten, gehören zu den Verbrauchsmitteln: Dafür steht Ihnen schon ab Pflegegrad 1 jeden Monat bis zu 42 Euro zu (Werbung). Mehr dazu unter Bettschutzeinlagen von der Pflegekasse.

Platz und Mietwohnung

Ein Pflegebett ist größer als ein normales. Messen Sie Tür und Flur, bevor der Händler kommt, und planen Sie einen Freiraum rundherum, damit man von beiden Seiten pflegen kann. Umbauten, die das Bett erst möglich machen, etwa breitere Türen, fördert die Pflegekasse als wohnumfeldverbessernde Maßnahme mit bis zu 4.180 Euro, siehe Wohnumfeldverbesserung. Wer allein lebt, findet bei den Hausnotruf-Kosten die passende Ergänzung.

Weiterlesen

Pflegehilfsmittel für 0 € nach Hause

Mit Pflegegrad zahlt die Pflegekasse bis 42 € im Monat für Handschuhe, Desinfektion und Bettschutz. Die PflegeBox liefert jeden Monat und rechnet direkt mit der Kasse ab. Anzeige: Der Link führt zu PflegeBox. Fragen Sie dort an, erhalten wir eine Vergütung; für Sie entstehen keine Mehrkosten.

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Häufige Fragen

Zahlt die Pflegekasse ein Pflegebett?

Ja, als Pflegehilfsmittel, wenn Sie einen Pflegegrad haben und das Bett die Pflege zu Hause erleichtert oder Beschwerden lindert (§ 40 Absatz 1 SGB XI). Die Kasse überlässt es meistens leihweise.

Muss ich etwas zuzahlen?

Bei Pflegehilfsmitteln beträgt die Zuzahlung zehn Prozent, höchstens 25 Euro je Mittel (§ 40 Absatz 3). Bei Leihe über Vertragspartner der Kasse fällt sie in der Regel nicht an. Das regeln Verträge der einzelnen Kassen, zum Beispiel spricht der Pflegebettenvertrag der AOK Niedersachsen von zuzahlungsfreier Versorgung. Fragen Sie bei Ihrer Kasse nach.

Brauche ich ein Rezept?

Nein. Für Pflegehilfsmittel brauchen Sie keine ärztliche Verordnung, sondern einen Pflegegrad und einen Antrag bei der Pflegekasse. Empfiehlt eine Pflegefachperson das Bett, wird die Notwendigkeit vermutet (§ 40 Absatz 6 SGB XI).

Wie schnell kommt das Bett?

Die Lieferung organisiert der Vertragspartner Ihrer Kasse nach Genehmigung. Die Kasse muss spätestens nach drei Wochen entscheiden, bei einer Prüfung durch den Medizinischen Dienst nach fünf Wochen. Meldet sie sich bis dahin nicht, gilt der Antrag als genehmigt (§ 40 Absatz 7 SGB XI).

Was gilt in der Mietwohnung?

Ein Pflegebett ist ein frei stehendes Möbelstück und braucht keinen Umbau, deshalb in der Regel keine Zustimmung des Vermieters. Entscheidend ist, ob es durch Türen und Flur kommt und ob der Platz reicht.

Kann ich ein Pflegebett auch privat mieten?

Ja, bei Sanitätshäusern und Verleihern. Dann zahlen Sie die Miete selbst. Fragen Sie vorher bei der Pflegekasse, ob sie das Bett nicht auf eigene Kosten stellt.

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Quellen und Prüfung

Zuletzt geprüft: Oktober 2026. Verbindlich ist immer die Auskunft der zuständigen Stelle.