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Geplante Pflegereform ab 2027. Das Bundeskabinett hat am 30. September 2026 einen Gesetzentwurf zur Pflegereform beschlossen. Er soll ab 1. Januar 2027 viele Leistungen der Pflegeversicherung ändern, etwa Pflegegeld, Entlastungsbetrag, Pflegehilfsmittel und Verhinderungspflege. Bundestag und Bundesrat haben noch nicht entschieden, der Entwurf ist also noch kein Gesetz und kann sich noch ändern. Bis ein Gesetz in Kraft tritt, gelten die heutigen Regeln und Beträge weiter. Maßgeblich bleibt der Bescheid Ihrer Pflegekasse. Stand: Oktober 2026. Zum Entwurf beim Bundesgesundheitsministerium.
Kurz gesagt
Saugende Bettschutzeinlagen zum Einmalgebrauch und Einmalhandschuhe gehören zu den Pflegehilfsmitteln zum Verbrauch. Die Pflegekasse zahlt sie bis zu 42 Euro im Monat (§ 40 Abs. 2 SGB XI), wenn Sie zu Hause gepflegt werden und einen Pflegegrad haben. Waschbare Unterlagen zählen zu einer anderen Gruppe. Stand: Oktober 2026.
Hat die Person einen Pflegegrad?
Kostenlos · 1 KlickAb Pflegegrad 1 zahlt die Pflegekasse Pflegehilfsmittel bis 42 € im Monat.
Zwei Produkte, die Familien am meisten brauchen
Wer zu Hause pflegt, kauft schnell Handschuhe und Bettschutz im Drogeriemarkt, was sich schnell summiert. Beides kann die Pflegekasse zahlen, weil es zu den zum Verbrauch bestimmten Pflegehilfsmitteln gehört.
Einmalhandschuhe
Sie schützen bei Körperpflege, Wundversorgung oder Toilettengang beide Seiten. Sie gehören zu den klassischen Verbrauchsmitteln, wie sie im Pflegehilfsmittelverzeichnis des GKV-Spitzenverbandes geführt werden. Wie viele Handschuhe in Ihrer Zusammenstellung stecken, bestimmen Sie im Rahmen von 42 Euro selbst.
Bettschutzeinlagen
Zu unterscheiden sind zwei Typen:
- Saugende Einmal-Einlagen gehören zu den Verbrauchsmitteln und werden über die 42 Euro abgedeckt.
- Waschbare Unterlagen werden nicht über die Pflegebox abgerechnet. Hier kann eine Zuzahlung von 10 Prozent anfallen, höchstens 25 Euro je Mittel (§ 40 Absatz 3).
So bekommen Sie beides
- Bescheid mit Pflegegrad bereithalten.
- Antrag bei Pflegekasse oder Anbieter stellen.
- In der Zusammenstellung Handschuhe und Bettschutz anwählen.
- Preise vergleichen, wenn Sie mehrere Anbieter haben. Gleiche Menge, anderer Preis bedeutet weniger Material im Monat.
Wann Sie nachfragen sollten
Wenn Sie nicht sicher sind, ob ein Produkt unter die Verbrauchsmittel fällt, fragen Sie vor der Bestellung nach. Ein Anbieter, der die Abrechnung mit der Kasse kennt, sagt Ihnen das in der Regel sofort.
Der Link unten führt zu einem Partner, der Pflegeboxen anbietet (Werbung). Ihr Anspruch besteht auch ohne ihn.
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Pflegehilfsmittel für 0 € nach Hause
Mit Pflegegrad zahlt die Pflegekasse bis 42 € im Monat für Handschuhe, Desinfektion und Bettschutz. Die PflegeBox liefert jeden Monat und rechnet direkt mit der Kasse ab. Anzeige: Der Link führt zu PflegeBox. Fragen Sie dort an, erhalten wir eine Vergütung; für Sie entstehen keine Mehrkosten.
Häufige Fragen
Zahle ich etwas dazu?
Für Verbrauchsmittel nach § 40 Absatz 2 SGB XI nicht, solange Sie unter 42 Euro bleiben. Die Zuzahlung von 10 Prozent betrifft andere Pflegehilfsmittel.
Reichen 42 Euro für Bettschutz und Handschuhe?
Das hängt vom Bedarf und den Preisen Ihres Lieferanten ab. Fragen Sie nach einer Zusammenstellung, die Ihren Verbrauch trifft.
Sind Inkontinenzvorlagen im Betrag enthalten?
Inkontinenzprodukte werden anders geregelt, häufig über die Krankenkasse und ein Rezept. Klären Sie das mit dem Arzt und Ihrer Kasse.
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Zuletzt geprüft: Oktober 2026. Verbindlich ist immer die Auskunft der zuständigen Stelle.