Beispieltext. Diese Seite zeigt die Vorlage. Die geprüften Texte und Zahlen werden noch eingesetzt, die Seite ist bis dahin für Suchmaschinen gesperrt.
Geplante Pflegereform ab 2027. Das Bundeskabinett hat am 30. September 2026 einen Gesetzentwurf zur Pflegereform beschlossen. Er soll ab 1. Januar 2027 viele Leistungen der Pflegeversicherung ändern, etwa Pflegegeld, Entlastungsbetrag, Pflegehilfsmittel und Verhinderungspflege. Bundestag und Bundesrat haben noch nicht entschieden, der Entwurf ist also noch kein Gesetz und kann sich noch ändern. Bis ein Gesetz in Kraft tritt, gelten die heutigen Regeln und Beträge weiter. Maßgeblich bleibt der Bescheid Ihrer Pflegekasse. Stand: Oktober 2026. Zum Entwurf beim Bundesgesundheitsministerium.
Kurz gesagt
In die Pflegebox gehören Verbrauchsmittel wie Einmalhandschuhe, Desinfektionsmittel, Mundschutz, Schutzschürzen, Fingerlinge und saugende Einmal-Bettschutzeinlagen, zusammen bis zu 42 Euro im Monat (§ 40 Abs. 2 SGB XI). Waschbare Unterlagen und technische Geräte gehören nicht dazu. Die Auswahl treffen Sie selbst. Stand: Oktober 2026.
Hat die Person einen Pflegegrad?
Kostenlos · 1 KlickAb Pflegegrad 1 zahlt die Pflegekasse Pflegehilfsmittel bis 42 € im Monat.
Was das Gesetz meint
Der Begriff „Pflegebox“ steht nicht im Gesetz. Gemeint sind zum Verbrauch bestimmte Pflegehilfsmittel nach § 40 Absatz 2 SGB XI. Die Pflegekasse zahlt dafür höchstens 42 Euro im Monat. Welche Produkte gelten, regelt das Pflegehilfsmittelverzeichnis des GKV-Spitzenverbandes.
Was ist drin, was kostet es Sie
Eine Pflegebox ist kein fester Karton, sondern eine Auswahl aus den Verbrauchsmitteln des Pflegehilfsmittelverzeichnisses. Der Inhalt unterscheidet sich je nach Anbieter und danach, was Sie ankreuzen.
Kosten entstehen Ihnen im Rahmen der 42 Euro nicht. Die Zuzahlung von 10 Prozent gilt für technische Hilfsmittel, nicht für Verbrauchsmittel (§ 40 Absatz 3 SGB XI). Teurer wird es nur, wenn Ihre Auswahl über 42 Euro liegt. Den Mehrbetrag zahlen Sie dann selbst.
Was typischerweise drin ist
| Produkt | Wofür |
|---|---|
| Einmalhandschuhe | Körperpflege, Toilettengang, Wundversorgung |
| Händedesinfektion | Vor und nach der Pflege |
| Flächendesinfektion | Pflegebett, Bad, Hilfsmittel |
| Mundschutz | Bei Erkältung von Pflegenden oder Gepflegten |
| Schutzschürzen | Beim Waschen und bei Verschmutzungen |
| Fingerlinge | Für einzelne Handgriffe |
| Saugende Bettschutzeinlagen | Schutz der Matratze |
Die Artikelgruppen im Vergleich
Welche Gruppe für Sie wichtig ist, hängt davon ab, wie gepflegt wird. Marken und Preise nennen wir bewusst nicht, sie wechseln je Anbieter.
| Gruppe | Typisch bei | Wird schnell leer, wenn |
|---|---|---|
| Einmalhandschuhe | Körperpflege, Toilettengang | täglich mehrfach gewaschen oder gewechselt wird |
| Desinfektion (Hände, Flächen) | Pflege mit Körperkontakt, Bad | mehrere Personen im Haushalt pflegen |
| Bettschutzeinlagen, Einmalgebrauch | Inkontinenz, Nachtpflege | jede Nacht gewechselt wird |
| Mundschutz | Erkältungszeit, enger Kontakt | in der Wintersaison |
| Schutzschürzen | Waschen im Bett, Verschmutzung | Pflege mehrmals am Tag |
Wer wenig braucht, nimmt von jeder Gruppe wenig und passt nach zwei Monaten an. Wer viel braucht, stößt an die 42 Euro und muss priorisieren.
Was nicht dazugehört
- Technische Geräte. Pflegebetten oder Gehhilfen gehören zu einer anderen Gruppe. Dort kann eine Zuzahlung von 10 Prozent anfallen, höchstens 25 Euro je Mittel (§ 40 Absatz 3).
- Waschbare Unterlagen. Sie zählen nicht zu den Verbrauchsmitteln.
- Medizinische Produkte. Was ein Arzt verordnet, läuft über die Krankenkasse.
Wie Sie die Box zusammenstellen
- Überlegen Sie, was in Ihrem Alltag zuerst leer wird.
- Wählen Sie diese Artikel zuerst und füllen Sie mit dem Rest auf.
- Prüfen Sie nach zwei Monaten, ob die Menge passt.
- Ändern Sie die Zusammenstellung, wenn sich der Bedarf ändert.
Mehr zum Antrag lesen Sie im Artikel „Pflegebox beantragen“. Der Link unten führt zu einem Partner, der Pflegeboxen anbietet (Werbung). Ihr Anspruch besteht auch ohne ihn.
Weiterlesen
- Pflegehilfsmittel zum Verbrauch: Was dazugehört
- Pflegebox beantragen: Schritt für Schritt
- 42 Euro Pflegehilfsmittel nicht verbraucht: Verfällt es?
- Bettschutzeinlagen von der Pflegekasse bekommen
- Pflegebett mieten: Kosten, Zuschuss und Antrag
- Pflegebox im Pflegeheim: Gibt es die 42 Euro auch dort?
- Alle Artikel zu Pflegehilfsmittel
Pflegehilfsmittel für 0 € nach Hause
Mit Pflegegrad zahlt die Pflegekasse bis 42 € im Monat für Handschuhe, Desinfektion und Bettschutz. Die PflegeBox liefert jeden Monat und rechnet direkt mit der Kasse ab. Anzeige: Der Link führt zu PflegeBox. Fragen Sie dort an, erhalten wir eine Vergütung; für Sie entstehen keine Mehrkosten.
Häufige Fragen
Muss ich die vorgegebene Box nehmen?
Nein. Sie können die Artikel in der Regel selbst auswählen, solange der Monatswert nicht überschritten wird.
Kann ich auch Windeln über die Pflegebox bekommen?
Inkontinenzprodukte laufen in der Regel über eine eigene Versorgung und nicht über das Budget der Verbrauchsmittel. Fragen Sie Ihren Arzt und Ihre Kasse.
Wie oft kommt die Box?
Üblich ist eine monatliche Lieferung. Den Rhythmus legen Sie mit dem Anbieter fest.
Passt dazu
- Pflegebox im Pflegeheim: Gibt es die 42 Euro auch dort?
- Pflegebett mieten: Kosten, Zuschuss und Antrag
- Pflegebox-Anbieter: Worauf Sie bei der Auswahl achten
- Pflegebox-Anbieter wechseln: Ablauf, Fristen, Checkliste
- Pflegehilfsmittel 2027: 42 Euro im Monat, was geplant ist
- Pflegehilfsmittel zum Verbrauch: Was dazugehört
- GKV-Spitzenverband, Pflegehilfsmittelverzeichnis, Produktgruppe 54
- § 40 SGB XI, Pflegehilfsmittel und wohnumfeldverbessernde Maßnahmen
Zuletzt geprüft: Oktober 2026. Verbindlich ist immer die Auskunft der zuständigen Stelle.