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Pflegehilfsmittel

Pflegebox-Anbieter wechseln: Ablauf, Fristen, Checkliste

Stand: Oktober 2026 Mit 3 Quellen

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Geplante Pflegereform ab 2027. Das Bundeskabinett hat am 30. September 2026 einen Gesetzentwurf zur Pflegereform beschlossen. Er soll ab 1. Januar 2027 viele Leistungen der Pflegeversicherung ändern, etwa Pflegegeld, Entlastungsbetrag, Pflegehilfsmittel und Verhinderungspflege. Bundestag und Bundesrat haben noch nicht entschieden, der Entwurf ist also noch kein Gesetz und kann sich noch ändern. Bis ein Gesetz in Kraft tritt, gelten die heutigen Regeln und Beträge weiter. Maßgeblich bleibt der Bescheid Ihrer Pflegekasse. Stand: Oktober 2026. Zum Entwurf beim Bundesgesundheitsministerium.

Kurz gesagt

Sie können den Anbieter Ihrer Pflegebox jederzeit wechseln. Der Anspruch auf bis zu 42 Euro im Monat (§ 40 Abs. 2 SGB XI) hängt an Ihrem Pflegegrad, nicht an einer Firma, und gilt pro Monat, nicht pro Anbieter. Beauftragen Sie den neuen Anbieter, klären Sie den Stichtag der letzten und ersten Lieferung und prüfen Sie, dass im Wechselmonat nicht doppelt geliefert wird. Stand: Oktober 2026.

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Ab Pflegegrad 1 zahlt die Pflegekasse Pflegehilfsmittel bis 42 € im Monat.

Wechsel jederzeit: So geht es

„Pflegebox“ ist der Name für die Versorgung mit Pflegehilfsmitteln zum Verbrauch. Nach § 40 Absatz 2 SGB XI dürfen die Aufwendungen der Pflegekasse dafür 42 Euro im Monat nicht übersteigen. Wer liefert, steht dort nicht. Sie entscheiden also, welcher Anbieter Ihre Pakete zusammenstellt, und Sie können ihn wechseln, wenn die Zusammenstellung nicht mehr passt, Lieferungen unregelmäßig kommen oder Rückfragen unbeantwortet bleiben.

Auch ein neuer Bedarf ist ein Grund, etwa weil Bettschutzeinlagen dazukommen und der bisherige Anbieter sie nicht führt. Was in eine Box gehört, steht unter Pflegebox Inhalt.

Schritt für Schritt

  1. Bedingungen lesen. Prüfen Sie die Unterlagen des bisherigen Anbieters auf Kündigungsfrist und Form. Manche verlangen ein Schreiben, andere akzeptieren eine E-Mail.
  2. Neuen Anbieter beauftragen. Der Antrag ist formlos. Viele Anbieter bereiten ihn vor und schicken ihn Ihnen zum Unterschreiben. Sie brauchen den Pflegegradbescheid und die Versichertennummer. Den ersten Kontakt gehen Sie selbst an; ungefragte Anrufe sind Anbietern seit dem 1. Juli 2024 vertraglich untersagt.
  3. Stichtag abstimmen. Legen Sie fest, welche Lieferung die letzte beim alten Anbieter ist und welche die erste beim neuen.
  4. Alten Vertrag beenden. Schreiben Sie mit Datum und bitten Sie um eine Bestätigung. Heben Sie sie auf. [[PRÜFEN: ob der neue Anbieter die Kündigung für Sie übernimmt, Quelle Pflegekasse / GKV-Spitzenverband]]
  5. Pflegekasse informieren. So vermeiden Sie, dass beide Lieferanten abrechnen.

Was Sie behalten

Ihr Anspruch bleibt, denn er hängt am Pflegegrad. Die 42 Euro gelten pro Monat, nicht pro Anbieter: Wechseln Sie mitten im Monat, teilen sich beide Anbieter dieses eine Budget. Nicht abgerufenes Geld verfällt praktisch am Monatsende; Genaueres steht unter 42 Euro nicht verbraucht. Wer parallel Pflegegeld bezieht, behält auch das; beides schließt sich nicht aus, siehe Pflegebox und Pflegegeld.

Fehler beim Wechsel

Doppelte Lieferung. Das ist der häufigste Ärger. Rechnen zwei Anbieter für denselben Monat ab, kann die Kasse eine Rechnung ablehnen; was über 42 Euro hinausgeht, müssen Sie unter Umständen selbst zahlen. Sprechen Sie die Daten deshalb ab, bevor Sie unterschreiben.

Unterbrechung. Beendet der alte Vertrag zum Monatsende und der neue beginnt erst Mitte des Folgemonats, fehlt eine Lieferung. Planen Sie die erste Lieferung vor der Kündigung ein.

Mündlich vereinbart. Ein Stichtag, den nur jemand am Telefon genannt hat, ist im Streitfall nichts wert. Lassen Sie sich Datum und Inhalt der ersten Lieferung schriftlich bestätigen.

Checkliste

  • Pflegegradbescheid und Versichertennummer liegen bereit.
  • Kündigungsfrist des alten Anbieters ist gelesen.
  • Stichtag für letzte und erste Lieferung ist schriftlich bestätigt.
  • Der neue Anbieter rechnet mit Ihrer Pflegekasse ab.
  • Sie wissen, ob Sie die Produkte selbst zusammenstellen können.
  • Der alte Vertrag ist beendet, die Bestätigung liegt vor.
  • Die Pflegekasse weiß, wer künftig liefert.
  • Die erste Lieferung ist angekommen und stimmt.

Wenn Sie einen neuen Anbieter suchen

Worauf es bei der Auswahl ankommt, steht unter Pflegebox-Anbieter: Worauf Sie bei der Auswahl achten. Wenn Sie Ihren Antrag sofort stellen wollen: Der Link unten führt zu PflegeBox, einem Partner, der Pflegeboxen anbietet (Werbung). Wir erhalten eine Vergütung, wenn Sie darüber einen Antrag stellen. Sie können genauso direkt bei Ihrer Pflegekasse beantragen.

Weiterlesen

Pflegebox-Anbieter wechseln

  1. Bedingungen des alten Anbieters lesen:Suchen Sie nach Kündigungsfrist, Form und letztem Liefertermin.
  2. Neuen Anbieter wählen und Antrag stellen:Sie brauchen den Pflegegradbescheid und Ihre Versichertennummer.
  3. Stichtag abstimmen:Legen Sie fest, welche Lieferung beim alten Anbieter die letzte und beim neuen die erste ist.
  4. Alten Vertrag schriftlich beenden:Nennen Sie das gewünschte Datum und bitten Sie um eine Bestätigung.
  5. Pflegekasse informieren:Eine kurze Mitteilung genügt.
  6. Erste Lieferung prüfen:Vergleichen Sie Inhalt und Datum mit dem, was vereinbart war.

Pflegehilfsmittel für 0 € nach Hause

Mit Pflegegrad zahlt die Pflegekasse bis 42 € im Monat für Handschuhe, Desinfektion und Bettschutz. Die PflegeBox liefert jeden Monat und rechnet direkt mit der Kasse ab. Anzeige: Der Link führt zu PflegeBox. Fragen Sie dort an, erhalten wir eine Vergütung; für Sie entstehen keine Mehrkosten.

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Häufige Fragen

Verliere ich beim Wechsel meinen Anspruch?

Nein. Der Anspruch besteht gegenüber Ihrer Pflegekasse und gilt für jeden Lieferanten, der mit ihr abrechnen darf. Er hängt am Pflegegrad.

Muss ich den alten Anbieter selbst kündigen?

[[PRÜFEN: Übernimmt der neue Anbieter die Kündigung? Fakt aus GKV-Spitzenverband / Pflegekasse belegen, nicht aus Anbieterseiten.]] Unabhängig davon gilt: Das Gesetz (§ 40 SGB XI) nennt keine Kündigungsfrist. Maßgeblich sind die Bedingungen des Anbieters, bei dem Sie unterschrieben haben. Beenden Sie schriftlich mit Datum und heben Sie die Bestätigung auf.

Gibt es eine gesetzliche Kündigungsfrist?

Für die Pflegebox nennt § 40 SGB XI keine. Maßgeblich sind die Bedingungen des Anbieters, bei dem Sie unterschrieben haben. Lesen Sie sie oder fragen Sie nach.

Wird der Monat doppelt von meinem Budget abgezogen?

Die Pflegekasse zahlt nach dem Gesetz höchstens 42 Euro im Monat. Was ein zweiter Lieferant darüber hinaus liefert, kann die Kasse ablehnen. Klären Sie den Stichtag vor dem Wechsel.

Muss ich mich bei der Pflegekasse melden?

Es ist sinnvoll. Teilen Sie der Pflegekasse mit, wer künftig liefert, damit Rechnungen richtig zugeordnet werden.

Kann ich auch bei Pflegehilfsmitteln allgemein den Anbieter wechseln?

Ja. Pflegehilfsmittel zum Verbrauch (die Pflegebox) können Sie bei jedem Anbieter beziehen, der mit Ihrer Pflegekasse abrechnen darf.

Darf mich ein neuer Anbieter von sich aus anrufen?

Nein. Seit dem 1. Juli 2024 gilt in den Verträgen zwischen Pflegekassen und Anbietern, dass die Initiative zur Kontaktaufnahme vom Versicherten ausgehen muss. Das schützt vor ungebetenen Anrufen.

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Passt dazu

Quellen und Prüfung

Zuletzt geprüft: Oktober 2026. Verbindlich ist immer die Auskunft der zuständigen Stelle.