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Pflegehilfsmittel

Pflegebox im Pflegeheim: Gibt es die 42 Euro auch dort?

Stand: Oktober 2026 Mit 4 Quellen

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Geplante Pflegereform ab 2027. Das Bundeskabinett hat am 30. September 2026 einen Gesetzentwurf zur Pflegereform beschlossen. Er soll ab 1. Januar 2027 viele Leistungen der Pflegeversicherung ändern, etwa Pflegegeld, Entlastungsbetrag, Pflegehilfsmittel und Verhinderungspflege. Bundestag und Bundesrat haben noch nicht entschieden, der Entwurf ist also noch kein Gesetz und kann sich noch ändern. Bis ein Gesetz in Kraft tritt, gelten die heutigen Regeln und Beträge weiter. Maßgeblich bleibt der Bescheid Ihrer Pflegekasse. Stand: Oktober 2026. Zum Entwurf beim Bundesgesundheitsministerium.

Kurz gesagt

Nein. Die 42 Euro im Monat für Pflegehilfsmittel zum Verbrauch (§ 40 Absatz 2 SGB XI) gibt es für Pflegebedürftige, die ambulant gepflegt werden. Wer im Pflegeheim lebt, bekommt Handschuhe, Bettschutz und Desinfektionsmittel vom Heim. Die Pflegekasse zahlt dort die pflegebedingten Kosten als Pauschale (§ 43 SGB XI). Im betreuten Wohnen mit eigener Wohnung bleibt der Anspruch bestehen. Stand: Oktober 2026.

Hat die Person einen Pflegegrad?

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Ab Pflegegrad 1 zahlt die Pflegekasse Pflegehilfsmittel bis 42 € im Monat.

Die kurze Antwort

Die monatlichen 42 Euro für Pflegehilfsmittel zum Verbrauch sind eine Leistung für die Pflege zu Hause. Wer in einem Pflegeheim lebt, hat diesen Anspruch nicht. Das Heim stellt Einmalhandschuhe, Bettschutzeinlagen und Desinfektionsmittel selbst. Der Gedanke dahinter steht in § 43 Absatz 2 SGB XI: Die Pflegekasse bezahlt dem Heim die pflegebedingten Aufwendungen als Pauschale. Je nach Pflegegrad sind das 805 Euro (Pflegegrad 2), 1.319 Euro (3), 1.855 Euro (4) und 2.096 Euro (5) im Monat. Bei Pflegegrad 1 gibt es einen Zuschuss von 131 Euro.

Was stattdessen für Heimbewohner gilt

Sie müssen nichts beantragen. Die Pflegekasse zahlt die Pauschale direkt an das Heim. Was Sie zahlen, ist der Eigenanteil. Wie sich dieser Eigenanteil durch den gesetzlichen Leistungszuschlag senkt, steht im Artikel zum Pflegeheim-Zuschlag. Wer im Heim zusätzlich ein persönliches Hilfsmittel braucht, etwa ein Hörgerät, wendet sich an die Krankenkasse.

Die Fälle, die oft verwechselt werden

Pflegeheim, dauerhaft (vollstationär). Kein Anspruch auf die 42 Euro. Die Verbraucherzentrale: Bei stationärer Pflege ist das Pflegeheim oder die Krankenkasse für die Ausstattung zuständig.

Kurzzeitpflege. Sie findet nach § 42 SGB XI in einer vollstationären Einrichtung statt. Es ist Pflege in einem Heim, nicht zu Hause. Wir lesen das so, dass die Einrichtung in dieser Zeit versorgt. Ein ausdrücklicher Satz dazu steht im Gesetz nicht. Fragen Sie Ihre Pflegekasse, ob sie die Lieferung für die Wochen pausiert.

Tages- und Nachtpflege. Diese teilstationäre Pflege ersetzt keinen Wohnort. Sie wohnen weiter zu Hause und werden dort gepflegt, deshalb bleibt der Anspruch bestehen. Eine Ausnahme nennt das Gesetz nicht.

Betreutes Wohnen mit eigener Wohnung. Anspruch bleibt. Die Verbraucherzentrale nennt betreutes Wohnen ausdrücklich als ambulante Pflege.

Ambulant betreute Pflegewohngemeinschaft. Ebenfalls ambulant, der Anspruch bleibt.

So gehen Sie vor, wenn sich Ihre Wohnform ändert

  1. Pflegekasse und Anbieter informieren. Sagen Sie Bescheid, wann Sie ins Heim ziehen oder zurückkehren.
  2. Lieferung stoppen oder neu beantragen. Beim Einzug ins Heim endet der Anspruch, bei der Rückkehr nach Hause beantragen Sie neu.
  3. Auf Doppelabrechnung achten. Kommt trotz Heimeinzug noch eine Box, schicken Sie sie zurück und melden Sie es der Kasse.

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Weiterlesen

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Mit Pflegegrad zahlt die Pflegekasse bis 42 € im Monat für Handschuhe, Desinfektion und Bettschutz. Die PflegeBox liefert jeden Monat und rechnet direkt mit der Kasse ab. Anzeige: Der Link führt zu PflegeBox. Fragen Sie dort an, erhalten wir eine Vergütung; für Sie entstehen keine Mehrkosten.

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Häufige Fragen

Warum bekomme ich im Pflegeheim keine Pflegebox?

Die Pflegekasse zahlt dem Heim für Pflegegrad 2 bis 5 einen monatlichen Pauschalbetrag für die pflegebedingten Aufwendungen (§ 43 Absatz 2 SGB XI). Dazu gehört, was für die Pflege im Heim verbraucht wird. Ein zusätzlicher Anspruch auf 42 Euro würde dasselbe doppelt bezahlen. Auch die Verbraucherzentrale schreibt, dass bei stationärer Pflege das Heim oder die Krankenkasse für die Ausstattung zuständig ist.

Was passiert mit meinem Anspruch, wenn ich ins Heim ziehe?

Er endet mit dem Umzug in die vollstationäre Pflege. Teilen Sie das dem Pflegebox-Anbieter mit, damit keine Lieferung mehr ausgelöst wird. Ziehen Sie wieder in die eigene Wohnung, können Sie neu beantragen.

Ich lebe im betreuten Wohnen. Habe ich Anspruch?

Ja, wenn Sie dort in Ihrer eigenen Wohnung leben und ambulant gepflegt werden. Die Verbraucherzentrale nennt betreutes Wohnen und ambulant betreute Pflegewohngemeinschaften ausdrücklich.

Wer zahlt Hilfsmittel wie Rollstuhl oder Pflegebett im Heim?

Das hängt vom Hilfsmittel ab und ist Sache des Heims oder der Krankenkasse. § 40 Absatz 5 SGB XI nimmt Pflegebedürftige in vollstationärer Pflege ausdrücklich von der Aufteilung zwischen Kranken- und Pflegekasse aus. Fragen Sie im Zweifel bei der Heimleitung und der Krankenkasse nach.

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Quellen und Prüfung

Zuletzt geprüft: Oktober 2026. Verbindlich ist immer die Auskunft der zuständigen Stelle.