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Kurz gesagt
Zur Begutachtung kommt eine Gutachterin oder ein Gutachter in der Regel zu Ihnen nach Hause und bewertet in sechs Bereichen, wie selbstständig die Person im Alltag ist. Die Pflegekasse muss spätestens 25 Arbeitstage nach Antragseingang schriftlich entscheiden (§ 18c SGB XI). Das Gutachten wird mit dem Bescheid übersandt, sofern Sie nicht widersprechen. Stand: Oktober 2026.
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Wer kommt und was geschieht
Nach dem Antrag beauftragt die Pflegekasse den Medizinischen Dienst oder andere unabhängige Gutachter. Sie sehen sich an, wie die Person im Alltag zurechtkommt. Bewertet werden sechs Bereiche (§ 15 SGB XI), von Mobilität bis zur Gestaltung des Alltags. Wie aus der Beobachtung Punkte werden, steht im Artikel „Pflegegrad berechnen“.
Die Fristen
Die Pflegekasse muss nach § 18c Absatz 1 SGB XI spätestens 25 Arbeitstage nach Eingang des Antrags schriftlich entscheiden. Das Gutachten wird nach § 18c Absatz 2 mit dem Bescheid übersandt, sofern Sie der Übersendung nicht widersprechen. Sie können es auch später verlangen.
Checkliste zur Vorbereitung
Die ausführliche Version mit den Fragen zu allen sechs Bereichen gibt es als Checkliste zum Ausdrucken per E-Mail.
- Pflegetagebuch über ein bis zwei Wochen.
- Arztbriefe und Befunde, Diagnosen.
- Medikamentenliste.
- Liste der Hilfsmittel, die im Einsatz sind (Rollator, Toilettenstuhl, Bettschutz).
- Eine Person, die den Alltag kennt, beim Termin.
- Fragen und Beispiele auf einem Zettel.
Beim Termin
Beschreiben Sie, wie es an schlechten Tagen aussieht, auch wenn der Besuch auf einen guten Tag fällt. Wer sich besser darstellt, als es ist, bekommt oft weniger Punkte, als ihm zustehen. Gefragt ist eine genaue Schilderung des Alltags.
Danach
Lesen Sie das Gutachten. Stimmt etwas nicht, ist innerhalb eines Monats ein Widerspruch möglich. Wie das geht, steht im Artikel „Pflegegrad abgelehnt“. Bei Beschwerden über die Tätigkeit des Medizinischen Dienstes weist die Pflegekasse auf die Ombudsperson hin.
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Weiterlesen
Auf die Begutachtung vorbereiten
- Pflegetagebuch führen:Notieren Sie ein bis zwei Wochen lang, wobei Hilfe nötig ist und wie lange es dauert.
- Unterlagen sammeln:Arztbriefe, Medikamentenliste, Hilfsmittel, vorherige Bescheide.
- Pflegeperson einladen:Jemand, der den Alltag kennt, sollte beim Termin dabei sein.
- Ehrlich schildern:Beschreiben Sie auch schlechte Tage und Nächte.
- Gutachten prüfen:Lesen Sie es nach Erhalt und vergleichen Sie es mit Ihrem Alltag.
Pflegehilfsmittel für 0 € nach Hause
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Häufige Fragen
Muss die Pflegeperson beim Termin dabei sein?
Es ist sinnvoll. Die Person, die den Alltag kennt, kann ergänzen, was die pflegebedürftige Person vergisst oder herunterspielt.
Wie bereite ich mich vor?
Halten Sie ein Pflegetagebuch über ein bis zwei Wochen, Arztbriefe, Medikamentenliste und eine Liste der Hilfsmittel bereit. Schildern Sie den Alltag so, wie er an schlechten Tagen aussieht.
Was ist, wenn die Gutachterin nicht pünktlich entscheidet?
Die Pflegekasse muss die Entscheidung spätestens 25 Arbeitstage nach Eingang des Antrags schriftlich mitteilen. Bei Verzögerungen kann eine Zahlung je angefangener Woche fällig werden, wenn die Kasse sie zu vertreten hat. Die Pflegekasse nennt die Bedingungen.
Passt dazu
- § 18c SGB XI, Entscheidung über den Antrag, Fristen
- § 15 SGB XI, Ermittlung des Grades der Pflegebedürftigkeit
Zuletzt geprüft: Oktober 2026. Verbindlich ist immer die Auskunft der zuständigen Stelle.