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Kurz gesagt
Ein Pflegetagebuch ist eine Liste, in der Sie über ein bis zwei Wochen notieren, wobei die pflegebedürftige Person Hilfe braucht und wie lange das dauert. Es ist keine Pflicht, hilft aber bei der Begutachtung, weil dort sechs Lebensbereiche bewertet werden (§ 15 SGB XI). Stand: Oktober 2026.
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Wozu ein Tagebuch
Bei der Begutachtung zählt, wie selbstständig jemand im Alltag ist. Im Gespräch vergisst man vieles oder spielt es herunter. Ein Tagebuch über ein bis zwei Wochen macht den Hilfebedarf überprüfbar. Bewertet werden sechs Bereiche (§ 15 SGB XI): Mobilität, kognitive und kommunikative Fähigkeiten, Verhalten und psychische Problemlagen, Selbstversorgung, Umgang mit krankheitsbedingten Anforderungen und Gestaltung des Alltags.
Eine Vorlage zum Abtippen
| Uhrzeit | Was war nötig | Wer half | Wie lange | Besonderheiten |
|---|---|---|---|---|
| 7:30 | Aufstehen, Gang ins Bad | Tochter | 15 Minuten | Schwindel, musste gestützt werden |
| 8:00 | Waschen, Zähne putzen | Tochter | 25 Minuten | Konnte den Rücken nicht erreichen |
| 8:30 | Tabletten richten | Tochter | 5 Minuten | Hatte den Überblick verloren |
Das Beispiel ist erfunden. Ihre Einträge können kürzer oder länger sein.
Was Sie festhalten sollten
- Körperpflege: Waschen, Duschen, Zähne, Kämmen, Toilette.
- Mobilität: Aufstehen, Gehen, Treppen, Stürze.
- Essen und Trinken: Zubereiten, Schneiden, Erinnern ans Trinken.
- Medikamente und Therapie: Wer richtet, wer erinnert, wer misst.
- Orientierung: Findet die Person den Weg, erkennt sie Personen, wird sie unruhig.
- Nacht: Wie oft wird Hilfe gebraucht?
- Alltag: Tagesstruktur, Kontakte, Beschäftigung.
Vier Regeln
- Täglich schreiben, nicht rückblickend.
- Zeiten notieren. Die Dauer macht den Aufwand sichtbar.
- Auch das Misslingen festhalten. Was funktioniert nicht, ohne Hilfe?
- Kurz halten. Stichworte reichen.
Wie die Begutachtung abläuft, steht im Artikel „Begutachtung für den Pflegegrad“. Der Link unten führt zu einem Partner für die Pflegebox (Werbung).
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Häufige Fragen
Muss ich ein Pflegetagebuch vorlegen?
Nein. Es ist eine Gedächtnisstütze für Sie. Sie können es beim Termin zeigen, der Medizinische Dienst muss es nicht verlangen.
Soll ich schreiben, was ich für richtig halte?
Schreiben Sie auf, was passiert, auch an schlechten Tagen. Ein geschöntes Tagebuch hilft niemandem.
Wer führt es am besten?
Die Person, die den Alltag am besten kennt, am besten täglich am Abend, damit nichts verloren geht.
Passt dazu
- § 15 SGB XI, Ermittlung des Grades der Pflegebedürftigkeit
- § 18c SGB XI, Entscheidung über den Antrag, Fristen
Zuletzt geprüft: Oktober 2026. Verbindlich ist immer die Auskunft der zuständigen Stelle.