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Pflegegrad

Pflegegrad abgelehnt: Das können Sie jetzt tun

Stand: Oktober 2026 Mit 3 Quellen

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Kurz gesagt

Gegen den Bescheid können Sie innerhalb eines Monats nach Bekanntgabe schriftlich Widerspruch einlegen (§ 84 SGG). Fordern Sie vorab das Gutachten an, vergleichen Sie es mit dem Alltag und begründen Sie den Widerspruch konkret. Verschlechtert sich der Zustand später, ist ein neuer Antrag möglich. Stand: Oktober 2026.

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Zuerst die Frist prüfen

Auf dem Bescheid steht, was Sie dagegen tun können. Nach § 84 Absatz 1 SGG muss der Widerspruch innerhalb eines Monats nach Bekanntgabe beim Absender eingehen. Nach § 66 SGG beginnt die Frist aber nur zu laufen, wenn der Bescheid über den Rechtsbehelf, die Stelle und die Frist belehrt. Fehlt die Belehrung, gilt eine Jahresfrist. Verlassen Sie sich darauf aber nicht. Legen Sie den Widerspruch lieber früh ein.

Das Gutachten anfordern

Der Bescheid beruht auf dem Gutachten des Medizinischen Dienstes. Bitten Sie die Pflegekasse um eine Kopie, falls sie nicht beilag. Lesen Sie es mit jemandem, der den Alltag der pflegebedürftigen Person kennt. Markieren Sie, was nicht stimmt. Typische Abweichungen sind ein guter Tag bei der Begutachtung, ein zu knapp bewerteter Bereich oder fehlender Hilfebedarf in der Nacht.

Wie die Punkte entstehen

Der Pflegegrad ergibt sich aus Punkten in sechs Lebensbereichen (§ 15 SGB XI). Pflegegrad 1 beginnt bei 12,5 Gesamtpunkten, Pflegegrad 2 bei 27, Pflegegrad 3 bei 47,5, Pflegegrad 4 bei 70 und Pflegegrad 5 bei 90 Punkten. Fehlen Ihnen ein paar Punkte, lohnt der genaue Blick in jeden Bereich.

Widerspruch einlegen

  1. Schreiben Sie an die Pflegekasse: „Hiermit lege ich Widerspruch gegen den Bescheid vom (Datum) ein.“
  2. Nennen Sie Versichertennummer und Aktenzeichen.
  3. Kündigen Sie die Begründung an und reichen Sie sie nach.
  4. Bewahren Sie einen Nachweis über den Eingang auf.

Ein ausführlicheres Muster steht im Artikel „Pflegegrad Widerspruch: Muster“. Auch bei Pflegegrad 1 gibt es Leistungen, zum Beispiel die Pflegebox (Werbelink unten). Sie besteht unabhängig vom Verfahren.

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Häufige Fragen

Was ist, wenn ich die Frist verpasst habe?

Enthielt der Bescheid keine oder eine falsche Belehrung über den Rechtsbehelf, gilt nach § 66 Absatz 2 SGG eine Frist von einem Jahr. Sonst können Sie einen neuen Antrag stellen. Fragen Sie im Zweifel einen Sozialverband.

Kostet der Widerspruch etwas?

Der Widerspruch bei der Pflegekasse ist ohne Gebühr. Wenn Sie sich von einer Rechtsanwältin oder einem Anwalt vertreten lassen, können dafür Kosten entstehen.

Verliere ich durch den Widerspruch etwas?

Eine Begutachtung kann auch zu einem anderen Ergebnis führen. Besprechen Sie das mit einem Sozialverband oder einer Pflegeberatung, wenn Sie unsicher sind.

Was bringt ein neuer Antrag?

Ein neuer Antrag lohnt sich, wenn sich der Zustand seit der Begutachtung verändert hat. Er startet das Verfahren neu, mit neuem Datum.

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Quellen und Prüfung

Zuletzt geprüft: Oktober 2026. Verbindlich ist immer die Auskunft der zuständigen Stelle.