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Geplante Pflegereform ab 2027. Das Bundeskabinett hat am 30. September 2026 einen Gesetzentwurf zur Pflegereform beschlossen. Er soll ab 1. Januar 2027 viele Leistungen der Pflegeversicherung ändern, etwa Pflegegeld, Entlastungsbetrag, Pflegehilfsmittel und Verhinderungspflege. Bundestag und Bundesrat haben noch nicht entschieden, der Entwurf ist also noch kein Gesetz und kann sich noch ändern. Bis ein Gesetz in Kraft tritt, gelten die heutigen Regeln und Beträge weiter. Maßgeblich bleibt der Bescheid Ihrer Pflegekasse. Stand: Oktober 2026. Zum Entwurf beim Bundesgesundheitsministerium.
Kurz gesagt
Das Gesetz begrenzt die Aufwendungen der Pflegekasse für Verbrauchsmittel auf 42 Euro je Monat (§ 40 Abs. 2 SGB XI). Eine Regel zum Ansparen oder Übertragen steht dort nicht. Praktisch verfällt, was Sie in einem Monat nicht abrufen. Ob Ihre Pflegekasse im Einzelfall anders handhabt, erfahren Sie nur bei ihr. Stand: Oktober 2026.
Hat die Person einen Pflegegrad?
Kostenlos · 1 KlickAb Pflegegrad 1 zahlt die Pflegekasse Pflegehilfsmittel bis 42 € im Monat.
Was im Gesetz steht
§ 40 Absatz 2 SGB XI sagt, dass die Aufwendungen der Pflegekassen für zum Verbrauch bestimmte Pflegehilfsmittel monatlich 42 Euro nicht übersteigen dürfen. Von Rücklagen, Übertragung oder Nachholen ist keine Rede. Wir haben die Vorschrift gelesen und keine Ansparregel gefunden.
Was das in der Praxis heißt
Ein Monatsbudget ist ein Rahmen und kein Guthaben. Wer im Oktober nur Material für 30 Euro bestellt, hat die übrigen 12 Euro nicht gutgeschrieben. Die Pflegekasse schreibt nichts nach.
Deshalb lohnt der Blick auf die Zusammenstellung. Viele Familien nutzen die Pflegebox mit Standardpaketen. Wenn Sie regelmäßig unter 42 Euro bleiben, nehmen Sie Artikel auf, die Sie sonst im Laden kaufen. Das kostet nichts extra, solange der Monatswert nicht überschritten wird.
Wann Sie bei der Pflegekasse nachfragen sollten
- Wenn ein Anbieter von „Guthaben“ oder „Sammeln“ spricht. Lassen Sie sich die Regel schriftlich geben.
- Wenn Sie einen Monat aussetzen möchten.
- Wenn Sie Produkte selbst gekauft haben und die Kosten erstattet haben möchten. Das Gesetz sieht diese Möglichkeit vor, die Einzelheiten regelt die Kasse.
Was nicht geht
Eine Auszahlung des Betrags in bar ist nicht vorgesehen. Pflegegeld und Entlastungsbetrag sind eigene Leistungen mit eigenen Paragrafen.
Der Link unten führt zu einem Partner, der Pflegeboxen anbietet (Werbung). Dort können Sie die Zusammenstellung an Ihren Bedarf anpassen.
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Pflegehilfsmittel für 0 € nach Hause
Mit Pflegegrad zahlt die Pflegekasse bis 42 € im Monat für Handschuhe, Desinfektion und Bettschutz. Die PflegeBox liefert jeden Monat und rechnet direkt mit der Kasse ab. Anzeige: Der Link führt zu PflegeBox. Fragen Sie dort an, erhalten wir eine Vergütung; für Sie entstehen keine Mehrkosten.
Häufige Fragen
Kann ich 84 Euro in einem Monat nehmen und dafür einen Monat aussetzen?
Das Gesetz nennt 42 Euro je Monat als Obergrenze. Eine Übertragung ist dort nicht geregelt. Fragen Sie vorher Ihre Pflegekasse, bevor Sie darauf bauen.
Bekomme ich das Restgeld ausgezahlt?
Nein. Die Leistung besteht aus Produkten. Das Gesetz erlaubt zusätzlich die Kostenerstattung, wenn Sie Produkte selbst kaufen und Belege einreichen.
Lohnt sich ein Wechsel der Zusammenstellung?
Ja, wenn Sie regelmäßig weniger als 42 Euro nutzen. Dann können Sie Artikel hinzunehmen, die Sie sonst selbst bezahlen würden.
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Zuletzt geprüft: Oktober 2026. Verbindlich ist immer die Auskunft der zuständigen Stelle.