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Betreuung

24-Stunden-Betreuung: Zuschuss der Pflegekasse?

Stand: Oktober 2026 Mit 3 Quellen

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Geplante Pflegereform ab 2027. Das Bundeskabinett hat am 30. September 2026 einen Gesetzentwurf zur Pflegereform beschlossen. Er soll ab 1. Januar 2027 viele Leistungen der Pflegeversicherung ändern, etwa Pflegegeld, Entlastungsbetrag, Pflegehilfsmittel und Verhinderungspflege. Bundestag und Bundesrat haben noch nicht entschieden, der Entwurf ist also noch kein Gesetz und kann sich noch ändern. Bis ein Gesetz in Kraft tritt, gelten die heutigen Regeln und Beträge weiter. Maßgeblich bleibt der Bescheid Ihrer Pflegekasse. Stand: Oktober 2026. Zum Entwurf beim Bundesgesundheitsministerium.

Kurz gesagt

Eine eigene Kassenleistung für die 24-Stunden-Betreuung haben wir im SGB XI nicht gefunden. Bezahlen können Sie sie aus Ihrem Pflegegeld (§ 37), teilweise aus dem Entlastungsbetrag (§ 45b) und, wenn eine Auszeit nötig ist, aus der Verhinderungspflege (§ 39). Rechtsform und Vertrag sollten Sie vorab prüfen lassen. Stand: Oktober 2026.

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Was die Pflegekasse nicht vorsieht

Wir haben die Leistungsvorschriften des SGB XI gelesen. Eine Leistung mit dem Namen 24-Stunden-Betreuung gibt es dort nicht. Die Pflegekasse zahlt Pflegegeld, Pflegesachleistung, Entlastungsbetrag und weitere Einzelleistungen. Sie bestimmen, wofür Sie das Pflegegeld einsetzen.

Welche Töpfe in Frage kommen

Pflegegeld (§ 37). 347 Euro bei Pflegegrad 2, 599 Euro bei Pflegegrad 3, 800 Euro bei Pflegegrad 4 und 990 Euro bei Pflegegrad 5. Es deckt in der Regel nur einen Teil der Kosten.

Entlastungsbetrag (§ 45b). Bis zu 131 Euro im Monat, aber nur für Leistungen, die das Gesetz nennt, nämlich Tages- und Nachtpflege, Kurzzeitpflege, ambulante Pflegedienste und anerkannte Alltagsangebote. Ob eine Betreuungskraft darunter fällt, hängt vom Angebot und vom Landesrecht ab.

Verhinderungspflege (§ 39). Wenn die Betreuung ausfällt oder Angehörige Urlaub machen, kann die Ersatzpflege aus dem Gemeinsamen Jahresbetrag von 3.539 Euro bezahlt werden.

Was Sie vor einem Vertrag klären sollten

  1. Wer ist Vertragspartner und in welcher Form ist die Betreuungskraft tätig?
  2. Was kostet es im Monat insgesamt, einschließlich Vermittlung und Nebenkosten?
  3. Wer springt bei Krankheit der Betreuungskraft ein?
  4. Passt die Betreuung zum Pflegegrad? Eine Betreuungskraft ersetzt keinen Pflegedienst für medizinische Aufgaben.

Preise nennen wir nicht, weil wir keine belegbare Quelle dafür haben. Holen Sie mehrere Angebote ein.

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Häufige Fragen

Bekomme ich einen Zuschuss für die Vermittlungsgebühr?

Das SGB XI sieht dafür keine eigene Leistung vor. Fragen Sie Ihre Pflegekasse nach ihren Regeln und lassen Sie sich Zusagen schriftlich geben.

Kann ich die Betreuung aus dem Pflegegeld bezahlen?

Das Pflegegeld gehört Ihnen zur freien Verwendung für die Sicherstellung der Pflege (§ 37). Es reicht in der Regel nicht für die Gesamtkosten einer 24-Stunden-Betreuung.

Muss ich auf die Rechtsform achten?

Ja. Je nach Modell gelten für die Betreuungskraft unterschiedliche Regeln, etwa bei Entsendung oder Selbstständigkeit. Lassen Sie sich vor Vertragsabschluss beraten.

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Quellen und Prüfung

Zuletzt geprüft: Oktober 2026. Verbindlich ist immer die Auskunft der zuständigen Stelle.