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Betreuung

24-Stunden-Betreuung: Was sie kostet und wer was bezahlt

Stand: Oktober 2026 Mit 6 Quellen

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Geplante Pflegereform ab 2027. Das Bundeskabinett hat am 30. September 2026 einen Gesetzentwurf zur Pflegereform beschlossen. Er soll ab 1. Januar 2027 viele Leistungen der Pflegeversicherung ändern, etwa Pflegegeld, Entlastungsbetrag, Pflegehilfsmittel und Verhinderungspflege. Bundestag und Bundesrat haben noch nicht entschieden, der Entwurf ist also noch kein Gesetz und kann sich noch ändern. Bis ein Gesetz in Kraft tritt, gelten die heutigen Regeln und Beträge weiter. Maßgeblich bleibt der Bescheid Ihrer Pflegekasse. Stand: Oktober 2026. Zum Entwurf beim Bundesgesundheitsministerium.

Kurz gesagt

Was eine 24-Stunden-Betreuung kostet, hängt vom Modell ab: Entsendung durch ein Unternehmen, Selbstständige oder Anstellung als Arbeitgeber. Nach der Verbraucherzentrale kostet eine entsandte Kraft im Schnitt 2.800 bis 3.500 Euro im Monat, dazu kommt eine Agenturgebühr. Wer die Kraft selbst anstellt, muss mit mindestens 2.800 Euro im Monat rechnen. Die Pflegekasse zahlt keine eigene Leistung für diese Betreuung; Pflegegeld, Entlastungsbetrag und Verhinderungspflege decken nur einen Teil. Stand: Oktober 2026.

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Dieser Artikel ist die Kostenseite. Wie sich die Betreuung mit der Pflegekasse verträgt, steht im Artikel zum Zuschuss. Die Steuer behandelt 24-Stunden-Betreuung von der Steuer absetzen. Und wer unsicher ist, ob ein Pflegedienst reicht, liest Pflegedienst oder 24-Stunden-Betreuung.

Die Kosten im Überblick

Die Verbraucherzentrale nennt für eine entsandte Betreuungskraft im Schnitt 2.800 bis 3.500 Euro im Monat, zuzüglich einer Agenturgebühr. Im Arbeitgebermodell liegt die Untergrenze bei 2.800 Euro im Monat (Mindestlohn plus Arbeitgeberbeiträge), Telefon, Fahrten und Vertretung kommen obendrauf. Für Selbstständige gibt es keine amtliche Monatszahl; die Verbraucherzentrale rät eher ab, weil die Gefahr der Scheinselbstständigkeit besteht. Stand der Seite: 13.08.2026.

Die Gesamtkosten setzen sich zusammen aus dem Entgelt für die Betreuungskraft, den Kosten für Unterkunft und Verpflegung sowie An- und Abreise. Meist kommt eine einmalige Vermittlungs- und Bearbeitungsgebühr dazu.

Die drei Modelle und ihr Preisunterschied

Entsendung. Ein Unternehmen, in Deutschland oder im EU-Ausland, schickt eine bei ihm angestellte Betreuungskraft zu Ihnen. Sie schließen den Vertrag mit dem Unternehmen und sind nur Auftraggeber. Bezahlen können Sie dafür das Pflegegeld, nicht die Pflegesachleistung. Die Entsendung ist zeitlich begrenzt, die Kräfte wechseln in einem festen Rhythmus.

Selbstständige Betreuungskraft. Sie schließen einen Dienstleistungsvertrag, die Kraft hat ein Gewerbe angemeldet. Aufgaben, Vergütung und Dauer stehen im Vertrag.

Arbeitgebermodell. Sie stellen die Betreuungskraft an. Dann müssen Sie sie bei der Sozialversicherung anmelden, sie angemessen unterbringen, verpflegen und sich um Vertretung bei Urlaub und Krankheit kümmern. Der Lohn richtet sich nach Mindest- oder Tariflohn, die Arbeitszeit nach Tarif oder Vollzeit.

[[LAW-PRÜFUNG KIN-6438: Einordnung der drei Modelle (insbesondere Scheinselbstständigkeit, Arbeitszeit) vor Freigabe durch Law prüfen lassen; die Beschreibung folgt dem Informationsblatt der Pflegestützpunkte Berlin, Stand 11/2025]]

Wer bezahlt was: Gegenrechnung

Die Pflegekasse zahlt für die Betreuung selbst nichts, aber ihre Leistungen lassen sich einsetzen:

  • Pflegegeld. Bei Pflegegrad 3 sind es 599 Euro im Monat, bei Pflegegrad 4 800 Euro und bei Pflegegrad 5 990 Euro.
  • Entlastungsbetrag. Bis zu 131 Euro im Monat, aber nur für anerkannte Angebote. Ob eine Betreuungskraft darunter fällt, hängt vom Anbieter und vom Landesrecht ab.
  • Verhinderungspflege. Wenn Angehörige als Pflegende ausfallen, kann Ersatzpflege aus dem gemeinsamen Jahresbetrag von bis zu 3.539 Euro bezahlt werden, den Sie sich mit der Kurzzeitpflege teilen.

Ein Rechenbeispiel für Pflegegrad 3: Pflegegeld 599 Euro plus, falls anerkannt, 131 Euro Entlastungsbetrag macht 730 Euro im Monat. Liegen die monatlichen Gesamtkosten bei 2.800 bis 3.500 Euro, bleiben davon 2.070 bis 2.770 Euro an Ihnen hängen. Die Verhinderungspflege kommt nur dazu, wenn eine Auszeit für die pflegende Person ansteht, und teilt sich das Budget mit anderen Leistungen.

Zusatzkosten

Planen Sie ein, was nicht im Monatspreis steckt: die Fahrt der Betreuungskraft zu Ihnen und zurück, die Vermittlungsgebühr, ein eigenes Zimmer mit Bad und die Verpflegung. Im Arbeitgebermodell kommen Sozialabgaben und die Kosten einer Vertretung dazu. Ein Fahrdienst oder Pflegedienst für medizinische Aufgaben ist ein eigener Posten.

Pflege oder Betreuung: warum das Wort wichtig ist

Wer „24-Stunden-Pflege“ sucht, meint meist Betreuung im Haushalt. Der Unterschied entscheidet über die Kosten und darüber, wer was darf. Eine Betreuungskraft hilft im Alltag; Behandlungspflege wie Insulin spritzen oder Verbände wechseln gehört zum Pflegedienst. Diese Aufgaben tauchen in Ihrer Rechnung gesondert auf. Wie sich beides kombinieren lässt, zeigt Pflegedienst oder 24-Stunden-Betreuung.

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Häufige Fragen

Was kostet 24-Stunden-Pflege im Monat?

Für eine entsandte Kraft nennt die Verbraucherzentrale im Schnitt 2.800 bis 3.500 Euro im Monat zuzüglich Agenturgebühr. Wer die Kraft selbst anstellt, muss nach ihrer Rechnung mit mindestens 2.800 Euro rechnen (Mindestlohn plus Arbeitgeberbeiträge, ohne Telefon, Fahrten und Ähnliches). Die Höhe hängt von Ausbildung, Erfahrung und Deutschkenntnissen der Betreuungskraft ab, dazu kommen Unterkunft, Verpflegung, Reisekosten und meist eine Vermittlungsgebühr.

Zahlt die Pflegekasse die 24-Stunden-Betreuung?

Eine eigene Leistung dafür gibt es im SGB XI nicht. Sie können aber das Pflegegeld einsetzen, unter Umständen den Entlastungsbetrag und für Ersatzpflege bei Ausfall die Verhinderungspflege. Details im Artikel zum Zuschuss.

Was ist der Unterschied zwischen Pflege und Betreuung?

Eine Betreuungskraft hilft im Alltag: Haushalt, Essen, Begleitung, einfache Hilfe beim Waschen. Medizinische Aufgaben wie Spritzen oder Verbände übernimmt sie nicht; dafür braucht es einen Pflegedienst. „24-Stunden-Pflege“ ist deshalb eher ein Suchbegriff als eine genaue Bezeichnung.

Arbeitet die Betreuungskraft rund um die Uhr?

Nein. Auch für Betreuungskräfte gelten Arbeitszeit und Ruhezeiten. Nach der Verbraucherzentrale ist eine Betreuung rund um die Uhr durch eine einzige Person rechtlich nicht möglich; im Schnitt sind höchstens 8 Stunden am Tag und 48 Stunden in der Woche erlaubt. [[LAW-PRÜFUNG KIN-6438: Formulierung zu Arbeitszeit, Bereitschaft und Mindestlohn vor Freigabe prüfen]] Fragen Sie jeden Anbieter, wie er Arbeitszeit und Freizeit regelt.

Was passiert, wenn die Betreuungskraft krank wird oder Urlaub hat?

Im Arbeitgebermodell müssen Sie selbst für Vertretung sorgen. Bei Entsendung klärt der Vertrag, wer einspringt. Fragen Sie vor Vertragsabschluss ausdrücklich danach.

Kann ich die Kosten von der Steuer absetzen?

Teilweise. Was das Finanzamt anerkennt, hängt vom Modell ab. Wir erklären es im Artikel zur Steuer.

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Quellen und Prüfung

Zuletzt geprüft: Oktober 2026. Verbindlich ist immer die Auskunft der zuständigen Stelle.