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Geplante Pflegereform ab 2027. Das Bundeskabinett hat am 30. September 2026 einen Gesetzentwurf zur Pflegereform beschlossen. Er soll ab 1. Januar 2027 viele Leistungen der Pflegeversicherung ändern, etwa Pflegegeld, Entlastungsbetrag, Pflegehilfsmittel und Verhinderungspflege. Bundestag und Bundesrat haben noch nicht entschieden, der Entwurf ist also noch kein Gesetz und kann sich noch ändern. Bis ein Gesetz in Kraft tritt, gelten die heutigen Regeln und Beträge weiter. Maßgeblich bleibt der Bescheid Ihrer Pflegekasse. Stand: Oktober 2026. Zum Entwurf beim Bundesgesundheitsministerium.
Kurz gesagt
Ein Badewannenlift kann als Hilfsmittel von der Kasse bezahlt werden, wenn er medizinisch nötig ist und im Hilfsmittelverzeichnis des GKV-Spitzenverbandes steht. Wer zuständig ist, entscheidet sich am Zweck: Dient er der Pflege, kommt die Pflegekasse in Betracht, sonst die Krankenkasse. Als Pflegehilfsmittel zahlen Sie zehn Prozent dazu, höchstens 25 Euro (§ 40 Absatz 3 SGB XI); als Hilfsmittel der Krankenkasse zehn Prozent, mindestens 5 und höchstens 10 Euro (§ 61 SGB V). Wichtig: Antrag vor dem Kauf. Stand: Oktober 2026.
Was brauchen Sie für das Bad?
Kostenlos · 1 KlickMit Pflegegrad zahlt die Pflegekasse bis 4.180 € je Umbau dazu.
Kurz gesagt: Kranken- oder Pflegekasse?
In der Suche steht fast immer „Krankenkasse“. Gemeint ist meist die Kasse insgesamt, denn Kranken- und Pflegekasse sitzen unter einem Dach. Wer zahlt, hängt am Zweck des Lifts. Soll er eine Behinderung ausgleichen, ist die Krankenkasse zuständig; soll er die Pflege zu Hause erleichtern, die Pflegekasse. Das ist keine Spitzfindigkeit, denn die Anträge laufen nach unterschiedlichen Regeln. Rufen Sie an und fragen Sie, welche Stelle für Ihren Fall zuständig ist, sonst verlieren Sie Wochen.
Voraussetzungen
- Bedarf. Sie können die Wanne nicht mehr sicher betreten oder verlassen, ein Arzt oder eine Pflegeberaterin bestätigt es.
- Pflegegrad bei Antrag über die Pflegekasse. Wie Sie ihn bekommen, steht unter Pflegegrad beantragen.
- Produkt im Hilfsmittelverzeichnis. Der GKV-Spitzenverband führt Badewannenlifter in der Produktgruppe 04, Badehilfen, unter der Nummer 04.40.01. Ob die Pflegekasse oder die Krankenkasse zahlt, entscheidet die Stelle, bei der Sie den Antrag stellen (§ 40 Absatz 5 SGB XI). Das Verzeichnis der privaten Pflegeversicherung führt „Badewannenlifter, mobil“ ebenfalls unter 04.40.01.
Eigenanteil und Zuzahlung
Welche Zuzahlung gilt, hängt davon, welche Kasse zahlt. Bei Pflegehilfsmitteln der Pflegekasse sind es zehn Prozent, höchstens 25 Euro je Mittel (§ 40 Absatz 3 SGB XI). Bei Hilfsmitteln der Krankenkasse sind es zehn Prozent, mindestens 5 und höchstens 10 Euro (§ 61 SGB V).
Wählen Sie ein Gerät, das teurer ist als die Versorgung der Kasse, zahlen Sie die Differenz selbst.
Antrag in vier Schritten
- Bedarf klären. Sprechen Sie mit Ihrer Hausärztin oder dem Pflegeberater Ihrer Kasse und lassen Sie sich die Notwendigkeit bestätigen.
- Kostenvoranschlag holen. Ein Sanitätshaus oder Fachhändler schreibt das Modell mit Produktnummer aus dem Verzeichnis auf.
- Antrag stellen. Bei Ihrer Kasse, vor dem Kauf. Wer erst kauft und dann erstattet haben will, bekommt in der Regel nichts.
- Bescheid abwarten. Erst danach bestellen oder mieten Sie.
Mieten oder kaufen
Pflegekassen überlassen technische Hilfsmittel nach § 40 Absatz 3 SGB XI vorrangig leihweise. Das Gerät bleibt dann Eigentum der Kasse oder des Lieferanten und geht zurück, wenn Sie es nicht mehr brauchen. Kaufen Sie selbst, ohne dass die Kasse zahlt, haben Sie das Gerät, aber auch die Wartung.
Alternative: Wanne zu Dusche
Wer ohnehin an den Umbau denkt, findet unter wohnumfeldverbessernde Maßnahmen die Förderung von bis zu 4.180 Euro je Maßnahme (§ 40 Absatz 4 SGB XI). Eine bodengleiche Dusche beseitigt die Kante und braucht keinen Akku. Der Umbau dauert aber länger und kostet mehr.
Worauf Sie bei Modellen achten
Wir empfehlen kein bestimmtes Gerät. Drei Dinge entscheiden im Alltag:
- Tragkraft. Sie muss zum Körpergewicht passen, mit Reserve.
- Akku. Wie viele Bäder schafft eine Ladung, und lässt sich der Akku tauschen?
- Einbau. Nicht jede Wanne passt zu jedem Lift. Lassen Sie Wannenform und Wannenmaße vor dem Antrag mit dem Fachhändler abgleichen.
Kästen
Umbau zur Dusche? Welche Maßnahmen die Pflegekasse bezuschusst: Wohnumfeld.
Pflegebox. Mit Pflegegrad steht Ihnen zusätzlich die Pflegebox zu, jeden Monat bis zu 42 Euro für Verbrauchsartikel wie Bettschutzeinlagen (Werbung).
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Pflegehilfsmittel für 0 € nach Hause
Mit Pflegegrad zahlt die Pflegekasse bis 42 € im Monat für Handschuhe, Desinfektion und Bettschutz. Die PflegeBox liefert jeden Monat und rechnet direkt mit der Kasse ab. Anzeige: Der Link führt zu PflegeBox. Fragen Sie dort an, erhalten wir eine Vergütung; für Sie entstehen keine Mehrkosten.
Häufige Fragen
Zahlt die Krankenkasse einen Badewannenlift?
Das kann sein, wenn der Lift als Hilfsmittel medizinisch notwendig ist, etwa um eine Behinderung auszugleichen. Dann ist der Weg über eine ärztliche Verordnung. Dient der Lift vor allem der Pflege im Haushalt, ist die Pflegekasse der richtige Ansprechpartner. Fragen Sie bei Ihrer Kasse nach, welche Stelle zuständig ist.
Brauche ich einen Pflegegrad?
Bei der Pflegekasse ja. Bei der Krankenkasse zählt für den Anspruch die medizinische Notwendigkeit, ein Pflegegrad ist keine Bedingung. [[LAW-PRÜFUNG: Einordnung SGB V / SGB XI vor Freigabe bestätigen]]
Gibt es Badewannenlifter im Hilfsmittelverzeichnis?
Ja. Im Hilfsmittelverzeichnis des GKV-Spitzenverbandes stehen Badewannenlifter in der Produktgruppe 04 (Badehilfen), unter der Nummer 04.40.01. Nur Produkte aus dem Verzeichnis erstatten die Kassen ohne Weiteres.
Lohnt sich mieten oder kaufen?
Die Kasse bevorzugt häufig Leihe oder Mietmodelle, weil sie das Gerät zurücknimmt. Lehnen Sie eine Leihe ohne Grund ab, kann sich der Eigenanteil erhöhen (§ 40 Absatz 3 SGB XI für Pflegehilfsmittel).
Ist der Badewannenlift eine Alternative zum Umbau?
Er ist günstiger und schneller, die Wanne bleibt aber im Weg. Wer ohnehin umbaut, bekommt für die bodengleiche Dusche einen Zuschuss von bis zu 4.180 Euro, ab Pflegegrad 1.
Passt dazu
- Hilfsmittelverzeichnis des GKV-Spitzenverbandes, Produktgruppe 04: Badehilfen
- § 40 SGB XI, Pflegehilfsmittel und wohnumfeldverbessernde Maßnahmen
- § 33 SGB V, Hilfsmittel
- § 61 SGB V, Zuzahlungen
Zuletzt geprüft: Oktober 2026. Verbindlich ist immer die Auskunft der zuständigen Stelle.